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Show Marly Marsal. 629 es blieb nicht ungetheilt bei denselben. Vielmehr fand in den folgenden Jahrhunderten eine selbst in der elsässischen Territorialgeschichte beispiellose Zerstückelung des Pfandbesitzes der Herrschaft statt. Die Verpfändung eines Theiles derselben an die MUllenheim 1314 war nur vorübergehend. Bereits u m 1350 waren ausser den Ochsenstein noch der Bischof von Strassburg und Zweibrücken-Bitsch Pfandinhaber ; Unterlehner für den zweibrückischen Theil wurden 1363 die von Thalheim. Im 15. Jhdt , als Kaiser Sigmund dam Pfalzgrafen bei Rhein das Einlösungsrecht übertrug, erreichte die Zahl der Pfandinhaber und ihrer L'nterlehner den Höhepunkt. Als Theilhaber erscheinen ausser dem Pfalzgrafen Stephan (der nach langen Kämpfen 1442 sich mit ein Neuntel der Herrschaft und ein Drittel des von ihm zu M. erbauten Schlosses begnügen musste) die Ochsenstein, die Geroldseck, die Leiningen, der Bischof von Strassburg, die Zweibrücken-Bitsch und der Herzog von Württemberg. Unterlehner waren die Puller von Hohenburg (für den pfälzischen Theil) und die Hoff wart von Kirchheim (1455 für den bischöflichen Theil). Neben allen diesen Pfandinhabern hatte die Abtei Andlau in der Herrschaft M. bedeutende Rechte. Als Eigenthümerin des Stadelhofs in M. besass sie das Gericht zu M., Kirchheim und Nordheim und ernannte den Schultheiss von M. Der noch 1338 in M. erwähnte kaiserliche Vogt hatte daneben nur eine untergeordnete Stellung, ebenso wie in Kirchheim, w o die Propstei Haslach ausgedehnte Rechte besass. Zu Ende des 15. Jhdts. heginnen sich die verwickelten Besitzverhältnisse der Herrschaft zu klären. Der Herzog von Württemberg verkaufte 14S0 seinen Theil dem Strassburger Ammeister Kerlinger und dieser überliess ihn 1491 der Stadt Strassburg. Vier Neuntel der Herrschaft, aus der Ochsensteinschen Erbschaft stammend, erwarb die Stadt 1498 und 1508 von Zweibrücken- Bitsch, 1510 auch den Stadelhof und die damit verbundenen Rechte von der Abtei Andlau. Der Rest des Gebiets, im 16. Jhdt. im Besitz des Bisthums Strassburg und durch einen Vogt verwaltet, k a m 1597 durch Verpfändung, 1604 delinitiv gleichfalls an die Stadt Strassburg, die somit Besitzerin der ganzen Herrschaft wurde. Anfangs bildete das Gebiet ein eigenes A m t , wurde jedoch 1656 mit dem Amte Wasselnheim vereinigt. 1659 veräusserte die Stadt die Dörfer Romansweiler und Kossweiler an den Herrn von Breiten-rück. Der Rest des Gebietes blieb bis zur Revolution in ihrem Besitz. Marly, Df. (Ka. Verny [1790-1802 Ka. Augny], Kr. Metz, L.i. 1114 E. 140 Hsr. (12 GRe.) - 175 m. - A-, L- und SchwG. Metz (8,0); Bhf. Metz (7,1). - M a r l e i um prope M e t i m 952; M a r i e y 1032; ma. Mali. - Die Gde. umfasst den HO. M. (1078 E. 134 Hsr.) und die AO.: Fort Prinz August von Württemberg, Grange-aux-Ormes, Luette, Papeterie, St. Ladre. - P. F. StEBez. Verny. Armr. (Gründungsjahr unbekannt i. - Kath. Hilfspfarrei des Archipr. Pournoy-la-Grasse (s. 1802). Kirche des hl. Briccius (13. Nov.). Die AO. Luette und St. Ladre gehören jedoch zur Pfarrei Montigny b. Metz. Die Reformirten gehören zur Hilfspfarrei Montigny-Sablon (s. 1892, vorher zu Metz). - Geschäftssprache franz. - Getreidemühle. M. gehörte zu dem P a y s Messin (Isle) und war Herrschaft mit ganzer*Gerichtsbarkeit. Die Ortschaft ist sehr alt und steht auf der Stelle einer römischen Niederlassung. Das Df., welches ehemals im Besitze der Grafen von Verdun war, wurde 1082 z. Th. durch Herzog Gotfried, aus dem ardennischen Geschlechte, der Abtei St. Airy in Verdun geschenkt. Im 13. Jhdt. war der Ort Lehen des Bisthums in Händen der Grafen von Salm-Blämont. Diese verkauften es 1262 an die Grafen von Bar, von welchen es an Metzer Familien zu After-Lehen weiter vergeben wurde. Die Herrschaft, zu welcher ehemals L a grange aux Ormes und da« Spital St. Ladre gehörten, bestand noch 1648 aus dem Dorfe selbst, einem Frei-Hause, la Noire-Maison, mit 31 Morgen Land, einem Schlosse, le Vieux-Chäteau genannt, und einem festen Hause nach Pouilly zu mit Mühle. le Neuf moulin. Die ausgedehnte Gemarkung war in drei Banne getheilt, Le G r a n d - B a n , Le B a n de V o i v r e nach Fe"y und Vezon zu und Le B a n de Marly an der Mosel bei Moulins. Dieser letztere Bann war Ende des 16. Jhdts. von den Raigecourt an die von Fabert in Moulins verkauft worden; Bradin und Fristot 's. d. lagen in diesem Banne, der jetzt zu Moulins gehört. - Aus den zahlreichen Besitzern von Marly sind folgende Familien hervorzuheben: DieEdeln von Marly (1252-1326), die de Gournay (1390-1524), die Baudoche (1433-1536), die de Heu (1509-1551), die von Raigecourt (1592-1605); 1685 war die ganze Herrschaft in Händen der de Gravel, 1718 und noch 1766 in denen der d'Arros de la Motte, 175.S z. Th. in denen der Legoullon. - M. war ehemals Pfarrei des Archipr. Val de Metz, zu welcher bis ls04 auch Bradin und St. Ladre (s. d.) gehörten. Kirche Neubau von 1862. Der Kirchensatz, welcher 952 Besitz der Abtei St. Vannc in Verdun war, gehörte seit 1032 mit den dortigen Zehnten zur Abtei St. Symphorian. - Reste einer römischen Villa. Wichtiger römischer Münzfund, über 1000 Stück. M a r l y - a u x - b o i s , Hf. (Gde. Cheminot. Ka. Verny, Kr. Metz, L.). 11 E. 1 Hs. U m 1855 zur Bewirtschaftung einer Rodung erbaut und nach dem Eigenthümer, Advokat Marly in Metz, benannt. Der Hof steht auf der Stelle einer römischen Villa, welche beim Bau blosgelegt wurde. M a r l y b a c h s. Seille 29. M a r m o u t i e r s. Maursmünster. M a r q u i s , Fsths u. Sgm. (Gde. Türkstein, Ka. Lörchingen, Kr. Saarburg, L.). 9. E. 1 Hs. (Die Sägemühle ist nur Betriebsstätte). Soll sehr alten Ursprungs sein. Erbauungsjahr unbekannt. Marsal, St. (Ka. Vic [1790-1802 KHO., Distr. Vic (Chäteau-Salins)], Kr. Chäteau-Salins, L.). 602 E. 185 Hsr. (12 GRe.)-Serv.-Kl. IV. - 205 m. - A G . Vic (6,8); Bhf. Vic (6,9). - Vicani Marosall enses 43 n. Chr.; Marsallo vico 7. Jhdt.; M a r sali u m 709; M a rsa IIa 714 ; Marsal-ciam 1125; M a r s a l 1130; M e r s a 1195. - Die Gde. umfasst den HO. M. (5SS E. 181 Hsr.), die AO. Bourrache, Maison-Blanche, Mühle, Villers-Bettnach und die verschw. O. Hiegnecourt und St. Martin; ferner soll zwischen M . Geistkirch und Weisskirchen das verschw. Df. Hüblingen gelegen haben. - P. T. Ortseinn. StEBez. Vic. Civil-Hospiz (s. 1751, 6 B., für Sieche; Grdbes. 12,31 ha). Armr. (s. 1669). Wasserltg. (s. 1869). Verbds.-Fw. (s. 1830. 2 Spritzen). - Kath. Hilfspfarrei des Archipr. Vic (s. 1802), Kirche des hl. Leodegar (2. Okt.). Geschäftssprache französisch. M. ist eine sehr alte Stadt und war Hauptort der gleichnamigen Lothringischen Kastellanei (s. d.). Dass M. in vorrömischer Zeit schon bestand, ist ausser Zweifel. Wegen der dortigen Salzquellen blieb es sowohl während der römischen Herrschaft in Gallien, als während des ganzen Mittelalters eine blühende Stadt. Schon während der Mero-wingischen Periode wurde in M., wie häufige bis heute erhaltene Goldstücke bezeugen, Geld geprägt. M. war damals auch, wie aus Urkunden dieser Zeit zu entnehmen ist, Hauptort des pagus Salinensis (Seillegau). 931 war der Ort schon Besitz des Metzer Bisthums geworden. Die Stadt mit den Salzquellen und Salzpfannen wurden damals durch König Heinrich I. der Metzer Kirche als Besitz bestätigt. Früher und noch später hatten jedoch geistliche Stifter und edle Geschlechter des Landes Besitz und Salzpfannen in M. inne; so 709 durch Schenkung des Grafen Wulfoald die Abtei St. Mihiel (cum manso, caso et sesso), 734 Ettenheim im alten Strassburger Bisthum durch Schenkung des dortigen Bischof Eddo; 777 die Abtei St. Denis bei Paris durch Schenkung des Abtes Fulrad, (816 wurde die Abtei St. Mihiel durch Kaiser Ludwig den Frommen von den Abgaben der Salzpfanne in M. und Movenvic be- |