| OCR Text |
Show 1511 Burghübel - Burgundischcr Kreis. die ältesten christlichen Zeiten zurückreichen soll. - Nach anderen römische Ansiedelung. Flurnamen: Burghof. B u r g h ü b e l , verschw, Schi. Gde, Kappelkinger, Ka. Saaralben, Kr. Forbach, L.). A^olksthümliche Bezeichnung i einer eigenartigen von Gräben umgebenen Bodenerhebung an der Albe; zwischen Kappel- und Ueberkinger. Nach j örtlichen Ueberlieferungen Stelle eines alten Schlusses, von dessen Schicksal, Namen und Inhaber nichts Näheres bekannt ist. Burgköpfle, 850 m, Ausläufer des im Grenzkamm gelegenen breiten Rücken des Kastelberges (s. d. , nördl. i Alittlach im oberen Fechtthal. B u r g - R ü t t g e n , Wir. Gde. Rültgcn [s. 1811], Ka. Kattenhofen, Kr. Diedenhofen-Ost, L ) . 193 E. 46 Hsr. A'or 1811 selbstdg. und 1790-1802 zum Ka. Rodemachern, dann zum [ Ka. Kattenhofen gehörig. - R u s c h e i u m 1036; R o c ci 1082; Ruttiche 1097; R o z e i u m castrum 1110; franz. Roussy-le-Bourg.- Kapelle zur Kreuzerfindung. - W a r ; Schloss und Weiler der Grafschaft Rüttgen (s. d I. Die beiden Burgen dieses Namens waren Sitze der Herrschaft und der Grafschaft Rüttgen (s. d.).'- Eine Pfand-Herrschaft Burg-Rüttgen, zu welcher Gross-Hettingen z. Th. und Sötrich z. Th. gehörte, wurde 1632 zu Gunsten des Statthalters von Arlon, Alexander von Sibricht von Diesdorf errichtet. B u r g st a d e n. Schi. iGde. Hatten, Ka. Sulz u. AV., Kr. Weissenburg, U.-E.). Ehemalige Bezeichnung für das Schloss zu Hatten (s. d.i. 1366 trug Simon von Lichtenberg den von ihm erbauten Burgstall von Hatten dem Kurfürsten von der Pfalz auf. Seitdem besassen ihn die Lichtenberger und seit 1480 die Grafen 'von Hanau-Lichtenberg als kurpfälzisches Lehen. Erst 1731 verzichtete Kurpfalz auf sein I Obi i ( igenthum. Burgthalschloss, Burgruine, s. Gde. Wasserburg Ka Münster, Kr. Colmar, O.-E.). B u r g u n d , Wir. (Gde. u. Ka. Alarkirch, Kr. Rappoltsweiler, O.-E.). 125 E. 19 Hsr. - Im hohen Burgunt zu Foitelbach um 1600. L e s mines de Li Pctite-Bour-g o g n e 1839; jetzt frz. Bourgonde. - Gehörte 1793 zu der damals vorübergehend selbständigen Gde. Fortelbach. A m 24. Febr. 1844 wurden hier 10 Personen durch einen Bergrutsch in ihrem AVohnhause verschüttet und 9 davon getödtet die 85jährige < irossmutter gerettet. B u r g u n d i s c h e r Kreis. Dieser Kreis, der bei der /weiten Eintheilung des deutschen Reiches in Kreise (1512) gebildet wurde, kommt hier nur insoferne in Betracht, als ein Theil des Bezirkes Lothringen dem Herzogthume Luxemburg angehörte und von diesem theils 1552, theils durch den Pyrenaeischen Frieden 1659, theils durch A'ertrag zwischen Frankreich und Oesterreich 1769 abgetrennt wurde (s. I. Theil, S. 255, 296-301 und S. 323, auch Diedenhofen Markvogtei). Des geschichtlichen Zusammenhanges wegen und zu besserem A'erständnisse verschiedener Vorgänge, wie der Beziehungen des Landes zum Reiche und zu den Reichsständen, sei hier noch Folgendes erwähnt. Bei der Theilung des ehemaligen Königreichs, dann Herzogthums Lothringen, das seit 926 zum deutschen Reiche gehörte, in zwei Herzogthümer, Ober- und Nieder- Lothringen (um 959), scheint ein Theil des früheren Alcthing-oder Alathinggaues (s. d.), sowie des Aloselgaues (s. d.) zu Niederlothringen geschlagen worden zu sein. Gleichzeitig wurden u m 963 die Burgen Luxemburg in Niederlothringen und Bar in Obcrlothringen zum Schutze der neuen Grenzen gebaut. Die letzten Herzoge von Niederlothringcn waren AValram III., Alarkgraf von Arlon und Graf von Limburg (1128-39), und Graf Gottfried von Brabant (1139-40). Das Land war damals bereits in eine Alenge grösserer und kleinerer selbständiger Gebiete zerfallen, welche unmittelbare Reichsstände wurden. Den Titel LIerzoge nahmen die Häuser Limburg (115.; und Brabant (1190) an. Erst schien Brabant berufen, eine Vormacht im Lande zu werden, nachdem es 1283 durch Kauf das Herzogthum Limburg erworben hatte, dann Flandern, das zwar 1310 Seeland an Holland hatte abtreten müssen, aber 1333 die Stadt Alecheln und deren Gebiet, 1347 die Stadt und die Alark Antwerpen, dann 1382 Artois und die Freigrafschaft Burgund erworben hatte. Flandern selbst kam aber 1384, durch Heirath, mit der Freigrafschaft Burgund an dtis Herzogthum Burgund, dieses Haus erwarb dann im Erbgange 1405 Brabant und Limburg, 1439 durch Kauf die Grafschaft Natmir, 1433 im Erbwege die Grafschaft Hennegau, mit der seit 1299 Holland, seit 1310 Seeland verbunden war; 1451 durch A'er-mächtniss das Herzogthum Luxemburg mit der Grafschaft Chiny. Dieser Gesammthesitz kam durch Vermählung der Erbtochter ALiria von Burgund mit Erzherzog Maximilian von Oesterreich an das Haus Habsburg und durch Erbtheilung vom 7. Febr. 1522 an Kaiser Karl Y., der 1556 seinem Sohne Philipp IL Spanien und die «Burgundischen Niederlande» überliess, welcher Name beibehalten wurde. Der Besitz vergrösserte sich noch weiter, indem dazu 1515 Stadt und Alark Groningen mit den Sächsischen Ansprüchen auf Fricsland, 1521 das Gebiet des Bisthums Tournay, 1528 Utrecht und Ober-Yssel, 1543 Geldern mit Zütphcn und 1595 das Bisthum Cambrey erworben wurde. Seitdem Kaiser Alax 1.512 auf dem Reichstage zu Köln erklärt hatte, dass diese seine Erblande einen Kreis des Römischen Reiches deutscher Nation bilden sollten, was auf dem Reichstage zu AVorms 1521 und durch den Nürnberger Landfrieden 1522 bestätigt wurde, hiessen diese vereinigten Provinzen der ^Burgundische Kreis». Aber schon 1548 auf dem Reichstage zu Augsburg erfolgte die <-Auskreisung> von Burgund, wie dies schon 1512 für den österreichischen Besitz im Oberelsäss. 1542 für Lothringen geschehen war. Zwar blieb der Burgundische Kreis dem Schutze und Schirme des Reichs unterstellt, aber gleichzeitig wurde das ganze Gebiet von der Gerichtsbarkeit des Reichskammergerichtes und von der Unterstellung unter die Reichsgesetze (Ordnungen und Abschiede) befreit, aber die Reichsstandschaft, Sitz und Stimme im Reichstage und im Fürstenrathe blieben gewahrt. Der Beitrag zu den Reichsanschlägen wurde auf den Beitrag von zwei, für die Türkenkriege auf den von drei Kurfürsten festgesetzt. (Abschied vom 26. Juni 154*,) Auch die Lehensrührigkeit vom Reiche blieb bestehen; Spanien hat 15*8, loL'o und 16.38 Lehensbriefe für diese Provinzen vom Reiche gelöst. Im A'ertrage von Alünster (24. Okt. 1648, Art. 3) ist ausdrücklich vereinbart worden, dass der Burgundische Kreis ein Glied des Reichs sein und bleiben solle. In den Provinzen blieben den Ständen und den L'nterthanen alle alten Rechte und Freiheiten gewahrt. Die Alisswirthschaft der Spanier und besonders die Verfolgung der Evangelischen in den nördlichen Provinzen führten zu einer Empörung unter der Führung des Statthalters in Holland, Seeland und Utrecht, AVilhelm von Nassau-Oranicn. Die einzelnen Provinzen schlössen zu Gent 8. Nov. 1576 einen Bund, der die Beseitigung der Fremdherrschaft bezweckte (Pacification von Gent), die sieben nördlichen Provinzen: Holland, Seeland, Utrecht, Geldern, Ober-\"ssel, Friesland und Groningen schlössen einen engeren Bund, ohne sich von dem von Gent loszusagen, die Utrechter LTnion vom 23. Jan. 1579, und konstituirten sich als freie Republik. Nachdem AA'ilhelm von Oranien 1584 auf Anstiften von Spanien zu Delft ermordet worden war, übernahm sein Sohn, Aloritz von Oranien, die Führung; 1598 war das Land nördl. der Alaas von Spanien geräumt, das 1609 die «Republik der vereinigten Niederlande» anerkannte. Diese gewann durch den Barrieren-Traktat von 1715 noch Theile von Brabant, Limburg und Geldern, sowie Alaestricht und dessen Lfmland, welche Gebiete gemeinschaftlich als 'Generalitätslande>- verwaltet wurden. Spanien behielt die ganz katholischen südlichen Provinzen, welche auch als Belgien bezeichnet wurden. Xach dem Erlöschen |