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Show Colmar. 181 keitlicb.es Aufsichtsrecht über die Prediger geltend, duldete keine kirchlichen Ceremonien mehr in den Strassen, gestattete den Katholiken keinen anderen öffentlichen Gottesdienst als den in der St. Matinspfarrkirche und verbot allen Alönchen und Ordensgeistlichen, namentlich den Jesuiten, die Kanzel zu besteigen. Auf die Klagen des Stifts und des Diöcesanbischots entsandte der kaiserliche Oberlandvogt Erzherzog Ferdinand im Januar 1577 eine Kommission nach Colmar und liess dem Rathe gebieten, alle Neuerungen wieder abzuschaffen. Allein sie wurde mit dem Bescheide abgewiesen, der Landvogt habe der unmittelbaren Reichsstadt Colmar überhaupt nichts zu gebieten. Eine hierauf vom Kaiser selbst eingesetzte und aus dem Bischof von Basel und dem Magdeburger Dompropste Böcklin von Böcklinsau bestehende Kommission machte nicht mehr Eindruck. Der Rath betonte ihr gegenüber, im Februar 1579, die Rechtmässigkeit der ergriffenen Alassregeln und erklärte, eher das Leben als die evangelische Religion aufgeben zu wollen. Ebenso erfolglos blieb die Ernennung von zwei andern kaiserlichen Kommissionen in den Jahren 1607 und 1608. - Erst nach dem Siege der kaiserlichen AVaffen im dreissigjährigen Kriege konnte mit Nachdruck zur Ausrottung des Protestantismus in Colmar geschritten werden. Die vom kaiserlichen Hauptkommissar, dem Landvogt Erzherzog Leopold, zu diesem Zwecke subdelegirten Kommissare, der Graf Hans Ernst Fugger und Dr. Johannes Lindner, begannen ihre Thätigkeit in Colmar am 23. November 1627.* Sie verlangten die gänzliche Abschaffung der protestantischen Religion in der Stadt und die Beseitigung aller Eingriffe in die Rechte des St. Alartinsstiftes und des Bischofs von Basel. Diesmal waren alle Rechtfertigungsversuche von Seiten der Stadtbehörde vergebens, und schon a m 19. Dezember musste der kaiserliche Befehl der Gemeinde verkündigt werden. Derselbe wurde im Anfange des folgenden Jahres durch die Bestimmung ergänzt, dass der Alagistrat und der Rath nur noch aus Katholiken bestehen, und dass alle protestantisch gebliebenen Einwohner nach dem Verlaufe eines halben Jahres die Stadt verlassen sollten. In Folge dessen wurden der bisherige Alagistrat und der grösste Theil des Raths, welche beim evangelischen Glauben beharrten, a m 22. Alärz 1628 von den Kommissaren abgesetzt, wobei sie allerdings eine öffentliche Ehrenerklärung in Betreff ihrer sonstigen Amtsführung erhielten. Nur zwei protestantische Alänner konnten wegen ihrer Kenntniss der städtischen A7erwaltungsgeschäfte von der neuen Obrigkeit nicht sogleich entbehrt werden, nämlich der Gerichtsschreiber Nicolaus Sandherr und der langjährige Stadtschreiber Anton Schott. Letzterem gelang es, den Abzugstermin für die Protestanten wiederholt hinausschieben zu lassen, indem er mit Recht darauf hinwies, dass nach dem AVegzug der wohlhabenderen Bürger die übrige Einwohnerschaft durch die damals häutigen kaiserlichen Einquartierungen ruinirt würde. Aus Rücksicht hierauf und u m überhaupt eine wichtige Grenzfestung wie Colmar durch Entvölkerung nicht zu sehr zu schwächen, verlängerte der Kaiser zwar noch im Jahre 1629 mehrmals die Auswanderungsfrist, doch war diese Verlängerung thatsächlich illusorisch, da sie den evangelischen Bürgern nur unter der Bedingung gewährt wurde, dass sie selbst den katholischen Gottesdienst besuchten und ihre Kinder in der katholischen Religion unterweisen Hessen. U m dieser A'ergevvaltigung ihres Gewissens zu entgehen, zogen damals viele angesehene Familien aus Colmar fort und begaben sich in die Nachbarstädte, namentlich nach Basel, nach Strassburg und nach Reichenweier. 1 Die Daten sind von hier an überall nach dem neuen Gregorianischen Kalender angegeben, obgleich er erst im Tahre 1680 definitiv in Colmar eingeführt wurde, nachdem er schon 1627-32 in Gebrauch gewesen. 5. D r e i s s i g j ä h r i g e r Krieg. Dei Herrschaft j des Katholicismus in Colmar wurde indessen bald wieder durch die Schweden ein Ende gemacht. Das unter dem ; Befehl des schwedischen Feldmarschalls (.ustav Hörn im Herbste 1632 in das Elsass eingerückte Heer wandte sich nach der Einnahme Benfc-lds gegen die obere Gegend. Während das Hauptheer Schlettstadt belagerte, zog d< i Rheingraf Otto mit der Reiterei das Land hinauf und bemächtigte sich der Stadt Türkheim, von wo aus er Colmar beunruhigte und bereits am 10. November zur Lebergabe aufforderte. Hier hatte beim Herannahen des Feinds der kaiserliche General Markgral Wilhelm von Baden die Besatzung durch einige Hundert welsche Soldaten aus der Franche-Comte verstärkt und das Kommando dem Oberst Vernier übertragen. Die durch andauernde Kriegslasten erschöpfte Bürgerschaft hatte wenig Lust, es bei der Verteidigung zum Aeusserstc-n kommen zu hissen, zumal da die Stadt mit Lebensmitteln schlecht verschen war, und das noch vorhandene Getreide wegen der Ableitung des Alühl-bachs durch den Feind nicht mehr gemahlen werden konnte. Ueberdies musste den Protestanten der Sieg der schwedischen Wallen, der ihnen die Befreiung vom katholischen Glaube-nszwange verhiess, im < reheimen erwünscht sein. Selbst der Magistrat war der Ansicht, dass der Widerstand gegen die feindliche Uebermacht auf die Dauer vergeblich sein und schliesslich der Stadt nur zum Verderben gereichen würde. Allein der Oberst Vernier wollte nichts von einer Uebcrgabe wissen. Die Garnison und die Bürgerschaft standen überhaupt aufgespanntem Fusse miteinander: nicht nur verweigerte der Magistrat dem Kommandanten wiederholt die Auslieferung der Stadtschlüssel, sondern auch der gemeine Mann gab seiner Abneigung gegen die welschen Soldaten auf jede Weise Ausdruck. - Als in Folge der Niederlage eines kaiserlichen Hülfscorps bei Wittenheim jede Hoffnung auf Entsatz geschwunden war, und die Schweden nach der Einnahme Schlettstadts die Stadt Colmar immer enger einschlössen, da entsandte der .Magistrat im Einverständniss mit sämmtlichen Zünften a m 17. Dezember eine Botschaft zum Feinde hinaus, u m mit ihm wegen der Uebergabe zu verhandeln. Die Fortsetzung der Unterhandlungen wurde jedoch durch den Oberst Vernier verhindert, der eist nachträglich von dem hinter seinem Rücken gethanen Schritte Kenntniss erhielt und der Stadtbehörde heftige Vorwürfe darüber machte. Zwei Tage darauf, a m 19. Dezember, beratschlagten der Kommandant und der Alagistrat zusammen über die zu ergreifenden .Massregeln, als sich plötzlich das Gerücht in der Stadt verbreitete, dass die AVelschen die Colmarer umbringen wollten. Jetzt erhob sich ein allgemeiner Tumult, es wurde Sturm geläutet, und überall fielen die Bürger bewaffnet über die Soldaten her, tödteten ihrer gegen zwanzig, verwundeten viele und nahmen die übrigen sammt dem Obersten gefangen. Dann wurde die weisse Fahne auf dem Alünsterthurm aufgehisst und noch an demselben Abend die Kapitulation mit dem zu Horburg lagernden Feldmarschall Gustav Hörn vereinbart. In dem Tags darauf im Namen der schwedischen Krone unterzeichneten Vertrage sicherte Hörn der Stadt den Besitz ihrer alten Freiheiten zu, stellte in geistlichen und weltlichen Dingen den Zustand des Jahres 1626 wieder her, gewährte den Geistlichen Schutz und freie Religionsübung und behielt sich die Bestellung des Alagistrats vor. A m 21. Dezember zog er in Colmar ein und ward als Retter von der protestantischen Bürgerschaft begrüsst, welche ihm zwei den Kaiserlichen abgenommene Fahnen überreichte. In den nächsten Tagen wurde der evangelische Gottesdienst wieder hergestellt und in Gegenwart des schwedischen Residenten im Elsass, Friedrich Richard Alockhel, eine Rathsänderung vorgenommen, welche den Protestanten wieder das Uebergewicht gab. - Bei seinem AVegzuge liess der Feldmarschall eine schwedische Garni- I son in Colmar zurück, welche der Bürgerschaft nicht weniger |