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Show 590 Lothringen. kischen Graten Gebhard gesagt: Dux regni, quod a multis Hlotarii dicitur . Wir begegnen dem amtlichen Namen Lotharii regnum noch z. B. 952, 980 u. s. w., Lothariense regnum noch 949. und 982, im 11. Jhdt. aber wird allgemein das Land Lotharingia genannt; daneben war auch Lotharia, besonders lur Niederlothringen,im Gebrauche. (Wege-nderBenennungcn Austrasien und Ripuarien vgl. diese Artikel.) Die Bezeichnung regnum und der Titel rex wird noch geführt, als das Land längst nicht mehr selbständiges Königreich war, nicht als ob die deutschen Könige Lothringen nur in Personalunion regiert hätten, sondern weil die Könige bei ihren Amtshandlungen als solche auftraten. So nennt sich noch Kaiser Otto I. 940 in einer Urkunde für die Abtei Skt. Peter in Metz : rex Lotharingensium, Francorum atque Germa-norum »; doch scheint das Wort regnum nicht durchweg Königthum zu bedeuten, da schon früher Bayern und Sachsen so benannt werden; spätere Chronisten gebrauchen die Ausdrücke regnum Lothariense oder regnum Lotharingiae, rex Lothariensis oder rex Lotharingorum auch für die Zeit der Sächsischen und der Fränkischen Könige überhaupt; diese Ausdrücke verschwinden aber nach der Theilung des Landes in Ober- und Niederlothringen 959). Für letzteres wurde der Name Lotharia, Lothrycum sive Brabantia, Lothier zwar auch dann noch in der Kanzleisprache gebraucht, nachdem das Land längst in selbständige Herzogtümer. Grafschaften, Bisthümer, städtische Gebiete u. s. w. zerfallen war; später wurde es Niederlothringen, die Niederlande oder Belgien genannt. Den Titel Lothryk oder Lotharingia führte seit 1190 mit dem herzogl. Titel das Haus Brabant, von dem er im Erbgange auf die Häuser Burgund und Habsburg überging. Dieses ist das Herzogthum Lotharingen- welches Kaiser Karl V. im Augsburger Abschiede vom 26. Juni 1548 zum burgundischen Kreise rechnete. Wie Brabant, so leitete auch Limburg Rechte auf Namen und Titel von den alten Herzogen von Niederlothringen ab. Das Herzogthum Ober-lothringen aber behielt den Namen L.; die Benennung Oberlothringen war niemals amtlich im Gebrauche, sondern Lotharingia. So weiden schon die ersten Herzoge seit 959 Dux Lotharingiae, dux Lothariensium u. s. w. genannt. Daneben wurde auch Ducatus Mosellicorum iS39), Pagus Moslensis, Dux Mosellanorum, Ducatus Mosellaneus, II..- sellae gesagt. In den ersten französischen LTkunden aus dem 13. Jhdt. wird das Land Lothier, Loheregne, Lohercnnc, 1335 zuerst Lorraine genannt, später auch häufig Loraine. Wie das Land vor dem 13. Jhdt. im Volksmunde genannt wurde, wissen wir nicht, da deutsche oder französische Urkunden vor dem 13. Jhdt. nicht bekannt sind; doch ist der N a m e wohl entweder eine Kürzung aus Lotharii regnum oder er bedeutet, wie neuerdings angenommen wird, das Land der «Leute des Lothar» (der Lotharinge i. Das o im Namen wurde ursprünglich und wird noch in der Mundart gedehnt ausgesprochen. Das Volk selbst wird 912 Hluta-ringii, 960 Lotharienses, Liutharingii, Liutharii, Lotharingii, im 13. Jhdt. Loherains, später Lorains und Lorrains genannt. Die Kurie gebrauchte stets den Namen Lorenna für Oberlothringen. Der deutsche N a m e Lothringen erfuhr nur geringe Aendcrungen in der Schreibweise: Lotringen, Lu-thringen. Litter.: Parisot, Rob.,Le Royaume de Lorraine sous les Carolingiens 843-C|23. Paris 1899. Derselbe, Deprimadomo, quae Superioris Lotharingiae ducatum tenuit (959-1033). Paris 1899. Witt ich, Karl, Die Entstehung des Herz. Lothringen. Göttingen 1862. Lothringen, Königreich. Bei der Theilung des Karolingischen Reiches unter Ludwig dem Frommen durch den Vertrag von V e r d u n (Aug. 843) erhielt Kaiser Lothar I. das Mittelreich, welches (abgesehen von Italieni von den Alpen bis zu den Mündungen der Schilde, im Westen durch Maas und Scheide, im Osten durch die Aar und den Rhein bis zur Mündung der Sauer, dann wieder von Bacharach abwärts, begrenzt war, Aachen zur Hauptstadt hatte und nach dem Namen des ersten Herrschers benannt wurde, weil es Theile verschiedener Merowingischer Provinzen umfasste und ebenso Stämme verschiedener Herkunft und Sprache. In ! diesem Reiche, das eine Reihe von Grenzveränderungen erfuhr, [ blieb das heutige Gebiet des Reichslandes stets eingeschlossen, . wie dieses auch von 511-843 stets zu Austrasien gerechnet i worden war; das Gebiet des Reichslandes blieb auch bei dem durch die Erbtheilung unter den Söhnen des Kaisers Lothar 855 verkleinerten Königreiche Lotharingien, dasseinen Sitz in Aachen beibehielt und Lothar IL zufiel. D a dieser (f 8b9) keinen ehelichen Nachkommen hinterliess, sollte nach der Ordinatio imperii von 817 Lothars Bruder, Kaiser Ludwig, König von Italien, in der Regierung folgen. Die Oheime beider Brüder aber, Ludwig der Deutsche und Karl der Kahle, beanspruchten das Erbe für sich ; während die Grossen in Burgund und in der Provence dem Kaiser treu blieben, wollten die Lothringischen Grossen dem Kaiser (Ludwig IL, Sohn Lothars I.) sich nicht unterordnen, welchen die Einfälle der Sarazenen in Italien von Lothringen ferne hielten, während das fortgesetzt von den Normannen bedrohte Lothringen eines mächtigen Schutzherrn im Lande bedurfte. Entgegen früheren Verabredungen, welche auf eine Theilung von Lothringen zwischen den Brüdern Ludwig dem Deutschen und Karl von Frankreich zielten, bemächtigte sich Karl, während Ludwig der Deutsche krank in Bayern lag und dessen Söhne durch einen Einfall der Slaven an die Grenze abberufen waren, auf Betreiben des Erzbischofs Hinkmar von Rheims und mit Zustimmung der Bischöfe von Metz, Toul und Verdun des östlichen Theiles von Lothringen und liess sich 8b9 in Metz krönen, um. bevor die weltlichen Grossen des Landes ihn anerkannt hatten, die kirchliche Weihe sich zu sichern. Dabei beriefen sich die Bischöfe an Stelle des verletzten Karolingischen Erbrechtes auf eine göttliche Bestimmung. Karl von Frankreich zog dann nach Aachen, der Hauptstadt des Lotharingischen Reichs, konnte aber die Anerkennung der Grafen nicht erreichen. Papst Hadrian IL nahm Partei für Kaiser Ludwig II„ der als Kaiser und als Bruder Lothars IL Rechte auf Lothringen habe, und bestätigte diesem zugleich das Recht, die Bischöfe zu ernennen. Der Papst drohte mit dem Bann, wenn die lothringischen i Bischöfe und Grafen das Recht des Kaisers nicht anerkennen sollten. Im Elsass, das Lothar Ludwig dem Deut- I sehen 8b0 überlassen hatte, unterwarfen sich dem König Karl die zwei mächtigsten Grafen, Hugo und Bernhard, während die meisten lothringischen Grafen auf Seiten Ludwigs des Deutschen standen, der durch Gesandtschaften König Karl zum Wegzug von Aachen bestimmte. Ludwig und Karl trafen sich dann Anfangs August 870 in M e e r s sen, wo sie sich über die Theilung von Lotharingien einigten. Da- I mals liel das ganze Gebiet des heutigen Reichslandes Ludwig von Deutschland zu (vielleicht mit Ausnahme der Abtei Gorze und ihres Gebietes r, im Westen erhielt Ludwig Diedenhofen und Metz, die Bischofssitze Toul und Verdun erhielt Karl. Die Grenze des östlichen Lothringens verlief vom Eingang des Zuydersees südlich, Utrecht bei Deutschland lassend, an die Maas, welcher die Grenze bis an die Mündung der Ourthe folgte, dann längs der Ourthe gegen die Mosel, welche mehrfach, zuletzt oberhalb Toul, gekreuzt wurde, dann überschritt die Grenze nach Westen ausbeugend die Maas und traf die alte Grenze Lothringens; unterhalb Langres wandte sich die Grenze gegen Osten, in weitem Bogen durch Burgund gegen Chalon. Vielfache Aende-rungen erfuhr alsbald der weitere Verlauf der Grenze vom Jura bis zu den Alpen. Die kirchlichen, die Stamm- und i Grafschafts-Grenzen wurden mehrfach durchschnitten; auf die Sprachgrenze wurde keine Rücksicht genommen. Einen nationalenCharakter hatte diese Theilung sowenig, wie die v..n Verdun. Der Einspruch des Kaisers Ludwig gegen den Vertrag von Meerssen, obwohl vom Papste Hadrian mit |