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Show 292 Fi Reichsunmittelbarkeit von Finstingen war seit dem 16. Jhdt. allgemein anerkannt. Die Herrschaft theilte sich in früheren Jhdten. in folgender AVeise: 1) Die Gemeine Herrschaft mit Finstingen Burg und Stadt) und den Dörfern Büst, Lohr (z. Th.), Alünster und Schalbach. 2) Die Herrschaft Schwanhals mit den Dörfern Berthelmingen, Bettborn, Langd, Alittersheim, Wiebersweiler, Wolfskirchen (z. Th.). 3) Die Herrschaft Brackenkopf mit den Dörfern Bärendorf, Zittersdorf. Hilbesheim, Rommelfingen, Dianen-Kappel. 4>Die Herrschaft Geroldseck an der Saar mit den Dörfern Alettingen (z. Th.), Niederstinzel und Postdorf. I. G e m e i n e Herrschaft. Finstingen wird zuerst 1070 erwähnt und zwar als Besitz der Abtei Remiremont, die dort eine Alünzstätte besass. 1121 erscheint F. als A^ogtei der Abtei in Händen des Bruno von Alalberg, wegen welcher A'ogtei Bischof Adalbert von Trier 1136 einen Arergleich zwischen der Abtei und dem Vogte vermittelte. 1224 hat die Abtei dem Merbode von Alalberg die «terra de Phyles-ta. iges» als Erblehen gegen eine jährliche Abgabe und persönliche Muthung überlassen. Gleich darauf, 1259, trugen die Alalberg schon den Namen Finstingen. Reverse an Remiremont sind 1372, 1417, zuletzt 1495, abgegeben worden. Später ist die Aluthung unterblieben. Es scheint jedoch dass das Lehen der Abtei nicht die ganze spätere Herrschaft umfasste, wahrscheinlich bestand es nur aus Finstingen und Schalbach, w o im Gegensatz zur übrigen Herrschaft die Leibeigenschaft nicht bestand. - Die Söhne des ersten Lehensträgers theilten sich in den ganzen Besitz ihres A'aters. Kuno, der ältere, erhielt den nach seinem Helmkleinode genannten Antheil Brackenkopf, Brunico den ebenfalls nach seinem Wappen genannten Theil Schwanhals. Beide aber behielten gemeinschaftlich die obengenannte G e m e i n e Herrschaft. D a Finstingen ein Patrimonialgut war, an welchem auch die Töchter Erbantheile erhielten, so kamen durch Heirathen Theile dieser drei Herrschaften an andere Häuser mit dem Oeffnungsrechte in der Burg. Die Alitherren von Brackenkopf und Schwanhals hatten immer einen entsprechenden Antheil an der gemeinen Herrschaft, was für die später erworbene Herrschaft Geroldseck nicht der Fall war. So wurden verschiedene Burgfrieden geschlossen, z. B. 1391 und 1424 mit Zweibrücken und den Bayer von Boppart. Der Antheil der Bayer von Boppart kam zuerst an die Rathsamhausen zum Stein und 1472 an Lothringen, welches seinen Besitz 1472. 1492. 1504 vermehrte. 1513 kam dieser Theil unter A'orbehalt der Souveränetät und des Oeffnungs-rechts (auf welchen A:orbehalt Lothringen 1619 verzichtete) an den Grafen Heinrich von Thierstein, 1531 an Johann von Salm. Der Herzog von Croy, Besitzer von Schwanhals (s. III. i, erwarb 1583 den ehemaligen lothringischen Theil und gelangte somit in den Besitz des grösseren Theils von Finstingen (s. Brackenkopf und Schwanhals). 1665 war der Prinz von A^aude-mont durch Kauf, bis auf den Antheil der Rheingrafen, in alleinigen Besitz der Herrschaft gelangt, a m 19. Alärz 1667 hat er sie v o m Herzog Karl IA'. von Lothringen zu Lehen genommen. Der A'audemont'sche Besitz ging in diesem Umfange an Lothringen über. 1751 erwarb Frankreich den Salm'schen Antheil dazu und überliess 1781 diese Herrschaft dem Herzog von Polignac. Die «Assembler Constituanto zog dieses Lehen 14. Febr. 1791 als Domäne ein. IL Die Herrschaft Brackenkopf. Blieb in Händen der älteren Linie bis zur A'ermählung der Blanchefleur von Finstingen mit Dietrich Bayer von Boppart (1398), ein Drittel wurde damals abgesplittert. (Durch spätere Heirathen kam dieser Antheil zuerst an die Rathsamhausen, im 16. Jhdt. an die von Landsberg, und von diesen z. Th. an die von Hunolstein. Der hunolsteinische Theil ist 1610 den Rheingrafen, Alitherren von Schwanhals, der Landsbergische 1617 an Diana von Dommartin verkauft worden.) Weitere A'eräus-serungen erfolgten im 15. Jhdt. Nachdem Johann von F., Erzdiakon in Trier, ein Sechstel an Lothringen (1472' ver-stingen. 1 kauft hatte, hat Arnold von F. (der 1473 durch Vertrag mit seinem Bruder Jakob dessen Antheil an der Gemeinen Herrschaft, an Brackenkopf und Geroldseck erworben hatte), j seinen Besitz bis auf einen kleinen Theil (1492) an Lothrin-j gen, den Rest aber an Alagdalene von Neufehätel-Alontague, eine geborene von F. vergeben, während seinerseits Johann von F., was ihm noch an Besitz geblieben war. im selben Jahre an Lothringen veräussert hat. So gewann Lothringen fast den ganzen Besitz von F. Nach dem Tode Johann's hat I sich Lothringen noch mit dem Enkel der Agnes von F.. Grafen Bernhard von Eberstein, abgefunden. Diese Erwerbungen sind 1513 dem Oswald von Thierstein, dem Sohn der Alagdalena von Neufchatel, 1531 dem Grafen Johann von Salm, der von seiner Grossmutter Rechte an F.-Brackenkopf hatte, zugefallen (Brandenburger Theil). 15&3 verkaufte Graf Paul von Salm beide Theile an die damaligen Alitbesitzer von Schwanhals, von Croy-Havre, für 80000 Fr., welch letztere es 1665 an Lothringen wieder zurück verkauften (s. Gemeine Herrschaft). III. Herrschaft S c h w a n h a l s . AVar, wie oben bemerkt, Antheil des jüngeren Sohnes des Alerbod von F. und blieb im Besitze seiner Nachkommen bis zum Erlöschen des • Geschlechts im Alannesstamme, was mit dem Tode des Jo-hanrL von F. 1467 geschah. Er hinterliess nur zwei Töchter: Barbara, vermählt mit dem Grafen von Alörs-Saarwerden (1463), und Alagdalena, vermählt mit Ferdinand von Neuf-chätel- Montague (1458). Beide Töchter (und dann ihre Nachkommen) blieben im ungetheilten Besitze von F.-Schwanhals und der gemeinen Herrschaft, sowie von Diemeringen, Neuweiler und Ogevillcrs. - Das Erbtheil der Saarwerden gelangte später an die Rheingrafen und wurde dann zwischen den beiden Linien, Daun und Kyrburg, getheilt. 1665 wurde der Antheil von Kyrburg durch Vaudemont erworben, erst 1752 durch A^ertrag mit Salm-Salm der Daun'sche Antheil durch Frankreich wieder mit der Herrschaft Finstingen vereinigt. Das Erbtheil der Neufchatel. zuerst durch Heirath an die Thierstein (1478) und an die Dommartin (1488), später an die Dommartin allein übergegangen, ist endlich unter den drei Kindern der Diana von Dommartin, Herz, von Croy- Havre, getheilt worden. Diese und ihre Nachkommen verkauften 1664 zuerst zwei Drittel an Vaudemont. Das letzte Drittel, welches Christine, die Tochter der Diana von Dommartin, ihrem Ehemann, dem Rheingrafen Philipp Otto, eingebracht hatte, k a m erst 1751 an Lothringen. IV. Herrschaft Geroldseck. Burg und Herrschaft 'Geroldseck, auch Stinzel (= Steinsei [kleine Burg]) genannt. scheinen zum Theil aus Lehensstücken des Bisthums Aletz, die zu Geroldseck am AVasichen gehörten, zum Theil aus allodialem Besitze zu einem Ganerbiat vereinigt worden zu sein. Den allodialen Theil haben 13o5 die Finstingen erworben, der Geroldseck'sche Theil (Lehen von Aletz) kam später an andere Gemeinherren von Finstingen, so dass diese Herrschaft anfangs des 16. Jhdts. das Ganze (mit Ausnahme eines kleinen, aus einer Pfandschaft herrührenden Theils) besass. Die Herrschaft soll im 12. Jhdt. im Besitze der Herren von AATangen gewesen sein, welche die Burg mit Zubehör dem Heinrich von Hüneburg verpfändeten, 1216 wurde sie ausgelöst. Im 14. Jhdt. hatte die Burg wegen der vorbeiziehenden Strasse eine besondere Bedeutung, und seit dem 14. Jhdt. bemühten sich die von Geroldseck, die von Finstingen und i die von Saarwerden u m Antheile an der Ganerbschaft. Johann von Geroldseck, genannt der Steinzeler (f 1359), soll die Burg neu erbaut und mit einem AVeiher umgeben haben. Nach seinem Tode hat der Bischof von Aletz die Burg als heimgefallenes Alannslehen eingezogen und damit 1364 den Theobald von Blämont und die Brüder von Rappoltstein je zur Hälfte damit belehnt, was jedoch nicht zur Ausführung kam; denn 1365 hat Burkard von Finstingen-Bracken-kopf von Johann von AVachenburg und Eberlin von Andlau |