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Show Colmar. 177 beim Herannahen des Kaisers, der im März dieses Jahres 10 Tage zu Colmar Hof hielt. Die Colmarer Juden sollten sich indessen nicht lange des Schutzes der Bürgerschaft erfreuen: schon elf Jahre später fielen viele von ihnen der zur Pestzeit im ganzen Elsass wüthenden Judenverfolgung zum Opfer, und von 1512 bis zur französischen Revolution durften überhaupt keine Juden mehr in der Stadt wohnen. U m den Fehden und Parteikämpfen zu steuern, welche im 14. Jahrhundert bei dem Sinken der kaiserlichen Gewalt das Land fortwährend beunruhigten, traten die Städte und Herrschaften des Elsass mehrmals zu Landfriedensbündnissen zusammen. Schon im Jahn- 1333 hatte sich Colmar an dem Bunde hetheiligt, welcher die Zerstörung der Raubburg Schwanau am Rheine bezweckte. Ein förmlicher Landfrieden wurde dann im Februar 1338 zu Colmar zwischen der Herrschaft Oesterreich, den Bischöfen von Strassburg und von Basel und dem Abte von Alurbach einerseits, und dem kaiserlichen Landvogte nebst den elsässischen Reichsstädten andererseits, für zwei Jahre geschlossen. Der mit der Rechtsprechung in Streitsachen betraute Ausschuss von acht Rathleuten sollte wenigstens viermal im Jahre zu Colmar tagen. Dies Bündniss vermochte indessen den Frieden nicht lange zu sichern, denn noch im Herbste desselben Jahres musste der Kaiser die Reichsstädte des Elsass zum Kriege gegen den rebellischen Bischof Berthold von Strassburg aufbieten. Er konnte jetzt u m so mehr auf dieselben zählen, als sie, Colmar an der Spitze, tun o. August auf dem Reichstage zu Frankfurt dem Kurvereine von Rensc beigetreten waren und dem Kaiser ausdrücklich Treue gelobt hatten. AA^ährend des Krieges gegen den Bischof, im Frühjahr 1339, verbrannten die Colmarer und Schlettstadter unter der Anführung des Landvogts die bischöflichen Dörfer Pfaffenheim und Geberschweier. Ein allgemeiner elsässischer Landfrieden kam erst im Jahre 1343 wieder zu Stande; derselbe wurde in der Folgezeit noch öfters erneuert. - Fester gegründet auf die gemeinsamen Interessen waren die engeren Schutz- und Trutzbündnisse der elsässischen Reichsstädte mit einander. Ein solches wurde im Jahre 1342 zwischen Oberehnheim, Schlettstadt, Colmar, Kaysersberg, Alünster, Türkheim und Mülhausen abgeschlossen und im Jahre 1346 auf drei Jahre verlängert. Auch in diesen Verträgen wird Colmar zum Orte der Tagsatzungen bestimmt. König Karl TV., der sich der Bedeutung der elsässischen Reichsstädte als Stützen der kaiserlichen Alacht wohl bewusst war und ihnen im Jahre 1347 das Recht, weder verpfändet noch vom Reiche getrennt zu werden, verbriefte, veranlasste 1354 die oben genannten Städte nebst Hagenau, AVeissenburg und Rosheim, sich zum gegenseitigen Schutze zu verbünden und stellte seinen Landvogt zu Hagenau an ihre Spitze. Es war dies der Ursprung des bekannten Zehnstädtebunds is. Kaiserl. Städte). 2. V e r f a s s u n g s k ä m p f e . Ebenso wie durch den el-sässischen Städtebund die politische Stellung Colmars für , die Folgezeit bestimmt wurde, so gewann auch seine in- | nere Verfassung unter Karl IV. ihre definitive Gestalt. - AVährend noch 1214 ein nicht näher charakterisirter Ausschuss von 10 Rittern und 8 anderen Bürgern die Gemeinde bei einem Verkaufe vertrat, erscheint seit dem Jahre 1226 als Verwaltungs- und Gerichtsbehörde ein aus 12 Aufgliedern bestehender Rath, dessen Vorsitz der vom König ernannte Schultheiss führte. An der Spitze des Rathes finden wir a m Ausgange des 13. Jahrhunderts vier Bürgermeister und ihm zur Seite in der Gemeindevertretung die Zunftmeister. - Das 14. Jahrhundert war, wie für die meisten Städte, so auch für Colmar die Zeit der heftigsten Verfassungskämpfe. Es sind auch hier zwei Parteien, welche u m das Stadtregiment ringen, einerseits der von Alters her in Colmar auf seinen Höfen sehr zahlreich angesessene Adel im Bunde mit den reicheren Bürgern, und dann andererseits die vom Landbau und Handwerk lebende grosse Masse der Bürgerschaft. Beide Schichten der Bevölkerung hatten sich je nach Beschäftigung und gemeinsamen Interessen zu einzelnen festen A^erbänden zusammengeschlossen, zu adligi n Gesellschaften und zu Handwerkerzünften, welche auch als Organe für die stadtische Verwaltung und Wehrverfassung dienten und ihren besonderen Namen nach den Vereinshäusern oder Trinkstuben führten. Die hervorragendsten adligen Stuben waren die zur Krone und zum Dekane. - Lange Zeit behauptete- der Adel das ursprüngliche Ueber-gevvicht in der Stadt, bis er es am Anfange des 14. Jahrhunderts an den an Zahl und Besitz erstarkten Handwerkerstand verlor. Nicht wenig trug zu seinem Sturze der unaufhörliche Streit der einzelnen Familien unter einander hei. welcher zum Theil aus ihrem Lehensverhältniss zu auswärtigen Herren erwuchs. Wir haben schon gesehen, wie die Gemeinde im Jahre 1331 die beiden feindlichen Adelsparteien der Rothen und Schwarzen vertrieb und zur Wiederherstellung der Ruhe ausserordentliche Alassregeln ergriff. Von diesem Zeitpunkte an wurde der Einfluss der sogenannten Geschlechter oder Patrizier immer weiter zurückgedrängt und vermochte nur noch vorübergehend zur Geltung zu gelangen. - In dem Stadtregimcnte, wie es im Jahre 1347 von König Karl IV bestätigt wurde, gab der gemeine Alann den Ausschlag, denn es bestand aus 5 nicht besonders gekennzeichneten Bürgermeistern, aus 24 zur Hälfte aus dem Patriziat und zur Hälfte aus der übrigen Bürgerschaft hervorgegangenen Rathsherren und aus den mit den Rathsherren in Verwallungsangelegenheiten gleichberechtigten Vorstehern der 20 Zünfte. A'on den 12 patrizischen Rathsherren sollten 8 Edelleute sein. - In der Folgezeit gelang es jedoch einer der miteinander hadernden Adelsfactionen, die Gewalt in der Stadt an sich zu bringen und ihre Gegenpartei, namentlich die zahlreiche Familie von AVittenhcim, zu vertreiben. Durch diesen Gewaltakt wurden die Colmarer in eine Reihe von Fehden verwickelt, in deren Verlaufe sie das Reichsdorf Niedermorschweier verbrannten und andere Reichsunterthanen schädigten. Der Friede konnte erst im Jahre 1354 durch das Einschreiten des Königs selbst wieder hergestellt werden. Derselbe befahl der Stadt die AViederaufnahme der vertriebenen Bürger, gebot den feindlichen Parteien sich zu versöhnen, legte ihnen eine Geldbusse von 2000 Gulden auf und bestimmte, dass jedweder, der einem anderen Herrn als dem Reiche als Lehnsmann dienen würde, das Bürgerrecht verwirkt haben sollte. U m die AViederkehr solcher Unruhen zu verhindern, verordnete der König ausserdem, dass bis auf AVeiteres kein Edelmann mehr in den Rath gewählt werden dürfte. - Die widerspenstigen patrizischen Elemente, welche nach ihrer Trinkstube zum Scheppelin die Scheppeler hiessen, wollten sich indessen der neuen Ordnung auf die Dauer nicht fügen. Sie zettelten eine A'erschwörung an, stürzten den Rath mit den AVaffen in der Hand und führten eine Gewaltherrschaft ein. U m die gesetzliche Obrigkeit zu schirmen und die Aufrührer zu züchtigen, eilte im Januar 155s der kaiserliche Landvogt, Herzog Rudolf von Oesterreich, mit dem Aufgebot der Reichsstädte herbei und bemächtigte sich nach kurzer Belagerung der Stadt. Er hielt strenges Gericht über die Schuldigen, verbannte 8 Ritter, 14 Edelleute und 25 Bürger und liess die Häuser der Rädelsführer niederreissen. Ausserdem verordnete der Landvogt, dass jeder über 14 Jahre alte Einwohner der Stadt sich jährlich durch einen Eid zum Gehorsam gegen den Landvogt, den Schultheissen und den Rath verpflichten sollte, betraute die militärisch organisirten und von dem regierenden Bürgermeister befehligten Zünfte mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, verbot den Edelleuten, bei Strassenaufläufen bewaffnet zu erscheinen, hob die Gesellschaft zum Scheppelin auf und bestimmte, dass keine neue adelige Trinkstube ohne die besondere Er-laubniss des Kaisers oder seines Landvogtes eröffnet werden sollte. Der Kaiser bestätigte diese A'erordnung und fügte- 12+ |