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Show Colmar. 17-i besorgen und alle Vierteljahre vor dem Rathe Rechnung ablegen sollten. Während also in Bezug auf die Finanzverwaltung der Landvogt den berechtigten Forderungen der Gemeinde nachgab, so wies er andererseits ihre direkte Einmischung in die allgemeine Politik zurück, indem er die Befugnisse des geheimen Ausschusses der Dreizehn bestätigte und sogar durch die Erlaubnis« erweiterte,in dringenden Fällen auch ohne die Befragung des ganzen Stadtraths Regierungsmassregeln zu treffen. Die letzte wesentliche Aenderung in der reichsstädti n In n Verfassung erfolgte im Jahr 1521, indem der Unterlandvogt Johann Jakob von Mörsperg auf den Antrag des Stadtraths und mit dem Willen der gesammten Bürgerschaft die Zahl der Zünfte von 20 auf lo und die der Rathsherren von 30 auf 24 herabsetzte Von den Rathsherren sollten nunmehr 4 aus der adligen Gesellschaft zur Krone und je 2 aus den einzelnen Zünften durch Wahl hervorgehen, l'm trotz der jährlichen Erneuerung des Raths eine gewisse Stetigkeit der Politik und der Verwaltung zu erzielen, wurde verordnet, dass die drei Bürgermeister von den alten und neuen Rathsherren und Zunftmeistern gemeinsam und die Dreizehner von dem alten Rath im Vereine mit den neuen Zunftmeistern gewählt werden sollten.1 3. A u s g e h e n d e s Alittelalter. Die äussere Geschichte Colmars im 1.5. Jahrhundert besteht theils aus einer Reihe von Streitigkeiten, welche die Stadt zum Schutze der Bürger und des Gemeindceigenthums mit den Nachbarn führte, theils fällt sie mit der allgemeinen Provinzialgeschichte zusammen. - Als sich die elsässischen Kaufleute wiederholt über die öffentliche LTnsicher-heit in lothringischen Landen beschwerten, wussten Colmar und Schlettstadt diesem Uebelstande nicht anders als dadurch abzuhelfen, dass sie im Jahre 1399 vom Herzoge Karl von Lothringen, ihrem Mitreichsstande, Schutz und Geleite für ihre Bürger um eine jährliche Abgabe von je 100 Gulden erkauften. Trotz dieses Schutzvertrages kam es beinahe zu einem blutigen Konflikte zwischen dem Herzoge und den Städten Colmar, Schlettstadt und Kaysersberg, als dieselben während des Krieges gegen den Alarkgrafen von Baden mit Smassmann von Rappoltstein zusammen die Feste Gemar, welche damals zur Hallte lothringisches Pfandgut war, von 1424-142o besetzt hielten. Erst nach dem im Jahre 1431 eingetretenen Tode des Herzogs Karl verglichen sich die drei Städte mit seinem Nachfolger Rene von Anjou und gingen nun alle drei abermals einen Sehutzvertrag mit Lothringen auf zehn Jahre ein. Nach dem Ablaufe der Vertragszeit suchte der Herzog RentS die Bedrängniss, in welche das Elsass im Jahre 1444 durch das zügellose Heer des v o m deutschen König gegen die Eidgenossen herbeigerufenen Dauphins gerathen war, zu benutzen, u m die drei Städte zur Fortsetzung der früheren Leistungen zu bewegen, indem er ihnen für diesen Fall zugleich den Schutz des Königs von Frankreich und seines Sohnes verhiess. Doch Colmar wies jetzt dies gefährliche Anerbieten zurück und bewog Schlettstadt und Kaysersberg, ein Gleiches zu thun. - Von den wilden Schaaren des Dauphins, den sogenannten Armagnaken, welche sich in der Nähe der Stadt, in Heilig-Kreuz, Herlisheim, Egisheim und Alarkolsheim festsetzten, wurde der Bürgerschaft und dem Gebiete Colmars in den Jahren 1444 und 1445 viel Schaden zugefügt, wenngleich die Feinde es nicht wagten, die neu verstärkten und streng bewachten Mauern zu berennen. Die Colmarer wurden nicht müde, ihre elsässischen Landesgenossen zu einer gemeinsamen Bekämpfung des Feindes aufzufordern, und stellten selbst eine ansehnliche Streitmacht auf, mit 1 Das Gewohnheitsrecht der Stadt Colmar wurde 1593 festgesetzt und 1737 unter dem Titel veröffentlicht: «der Stadt Colmar Alunicipal Statt-Rechte (Vgl. auch Dagon de la Contrie, Statutairc dAlsace. Strassb. 1825.) dei ,i, den Armagnaken manchen Verlusl beibrachten. - Als dreissig Jahre späti i dun h len Herzog Karl den Kühnen von Burgund dem Elsass abermals eine grosse Gefahr von Westen her drohte, stand Colmar wieder im Vordergrunde l des Widerstand« 5. Die Stadt schoss im A^ereine mit Strass-j bürg, Schlettstadt und Basel die S u m m e von 80000 Gulden ; vor, mit welcher die an Burgund verpfändeten vorderösterreichischen Länder zurückgelöst werden sollten, und. betheiligte sich im Frühjahr 1474 an dem Bündnisse der oberrheinischen Reichsständi mil den schweizerischen Eidgenossen. An den weltgeschichtlichen Kämpfen der nächsten Zeit, welche den Untergang der burgundischen Grossmacht herbeiführten, nahmen die ( olman 1 1 inen thätigen Antheil; sie fochten tapfer mit in den siegreichen Schlachten bei He-ricourt (1474), bei Grandson und Murten (1476) und bei Nancy (1477). 4. Die Reformationszeit. Die Kirchenreformation fand in Colmar bei der geistig lebhaften Bevölkerung früh Anhänger, und schon in den Jahren 1522 1524 wurden Lu-ther'sche Schriften daselbst vom Buchdrtn ker Amandus Farkall veröffentlicht. Ein günstige) Boden Eüi dii Angriffe gegen die alte Kirche schien auch durch das langjährige gespannte A'e-rhältniss zwischen der Stadtobrigkeit und dei Geistlichkeit geschaffen. Seit dem Anfange des 16. Jahrhunderts lag nämlich der Rath in fortwährendem Streite mit den Geistlichen, indem er sie vergebens zur reg( lmäs-sigen Betheiligunc an di n städtischen Abgaben zu verpflichten und sie seiner Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten zu unterwerfen suchte. AVenn es dennoch so bald nicht zur Einführung der neuen Lehre kam, so war daran vorzüglich der blutige Verlaul der aus sozialen und religiösen Alotiven hervorgegangenen Bauernerhebung schuld , welcher die Alehrheit der ordnungsliebenden Bürgerschaft für lange Zeil von allen Neuerungen abschreckte. Machte sich doch innerhalb der Alauern Colmars selbst die revolutionäre Bewegung geltend! Die LInruhen begannen im Dezember 1524, als der Magistrat in Befolgung der kaiserlichen .Mandate einen der neuen Lehre zugethanen Prediger durch das ' St. Martinskapitel, dem die Seelsorge über die Stadt zustand, seines Amtes entsetzen liess. Die Unzufriedenen, grösstenteils Ackerleute und Rebleute, suchten vergebens durch einen Auflauf vor dem Hause des Oberstmeisters Hutsch die AVie-dereinsetzung des Prädikanten zu erzwingen und überreichten dann dem Rathe eine aus 13 Artikeln bestehende Bittschrift. Neben Frohnerleichterungen und ausgedehnteren Rechten an der Allmende begehrten sie darin vor Allem die Anstellung eines Predigers, der nicht nach dem Gefallen des Kapitels, sondern nach dem AVorte Gottes rede, und verlangten, dass die Geistlichkeit künftighin in gleicher AVeise wie die Bürgerschaft Steuern bezahle und Frohn- und AVachdienste thue, und dass die Bürger nicht mehr vor das geistliche Gericht zu Basel geladen würden. In seiner am 1. Januar 1525 verfassten Antwort wies der Rath die zeitweilige Undurehführbarkeit dieser Arorschläge nach und hob hervor, dass er bis jetzt das Wort Cottes nie unterdrückt und bei der Anstellung der Prediger sich stets nach dem Urtheile der Bürgerschaft gerichtet habe. Diese Erklärung wurde von den Schöffen gutgeheissen und hierauf auf Befragen des Raths von der grossen Alehrzahl der Zunftmitglieder gebilligt. U m die Erbitterung der öffentlichen Aleinung einigermassen zu beschwichtigen, gestanden jetzt die Priester des St Alartinsstiftes dem Rathe förmlich das Recht zu, sie für bürgerliche ATergehen zu bestrafen. Die L'nzufrieden-heit dauerte jedoch in den untern Schichten der Bevölkerung fort und kam dann wieder während des Bauernaufstandes zum Ausbruch. Auf das Gerücht, dass der Magistrat einige Hundert Reiter in die Stadt kommen lasse, rottete sich am 24. April 1525 ein Volkshaufe unter der Führung des Schlüs-selwirths Bader zusammen, drang in das Zeughaus ein und bemächtigte sich der A\raffen daselbst. Die Aufrührer lagerten |