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Show ISO Colmar. an den folgenden Tagen in einem (.arten und wiederholten der Obrigkeit gegenüber ihr Begehren, dass m a n ihnen durch einen tüchtigen Prädikanten das AVort Gottes verkündigen lassen und die Geistlichkeit mit den bürgerlichen Lasten belegen solle. D e m Rathe gelang es, der drohenden Gefahr dadurch die Spitze abzubrechen, dass er a m 28. April eine Gemeindeversammlung berief und sich ausser den Schöffen noch einen Ausschuss von je 4-6 Personen aus allen Zünften durch Wahl beigesellen liess. Die also erweiterte Stadtbe-hörde verbot sofort alle Versammlungen und Verschwörungen und beauftragte einen engeren Ausschuss mit der Angelegenheit der Geistlichen. Diese erboten sich jetzt von selbst, u m den Schutz der Obrigkeit zu geniessen, zu allen erträglichen Leistungen. Die Priesterschaft des St. Martinsstifts schwur a m 8. Alai den Bürgereid, und auch die Klöster mussten es sich gefallen lassen, dass die Stadt nicht nur die Verwaltung ihres Vermögens in die Hand nahm, sondern sogar Vorschriften über Aufnahme und Entlassung von Mönchen und Nonnen erliess. - Als die Bauern siegreich vorrückten und die ganze Gebirgsgegend des mittleren Elsass besetzten, traf Colmar alle Alassregeln für eine etwaige Belagerung. U m den AVühlereien der mit den Bauern in A'erbindung stehenden Bürger entgegenzuarbeiten, beschloss der Rath, von dem Klostergetreide unter das Volk zu vertheilen, und machte- bekannt, dass jedem Einwohner der durch eine Belagerung entstehende Schaden von der Stadt ersetzt werden würde. Doch es sollte nicht so weit kommen, da die Siege des Herzogs Anton von Lothringen hei Zabern und Scherweilet noch im Alai 1525 dem Bauernaufstände ein jähes Ende bereiteten. Trotz der auf diese revolutionäre Bewegung folgenden politischen und kirchlichen Reaction bestand der evangelische Glauben zu Colmar im Geheimen fort, wie das Vorkommen eines krankhaften Auswuchses desselben, der Lehre der Wiedertäufer, im Jahn 1535 zeigt. A'on grosser Bedeutung für die Weiterentwicklung des Protestantismus war die im Jahre 1535 erfolgte Organisation der neuen Kirche in den benachbarten württembergischen Besitzungen, in der Grafschaft Horburg und der Herrschaft Reichenweier, da nunmehr die Colmarer in unmittelbarer Nähe ihrer Stadt dem protestantischen Gottesdienst beiwohnen konnten. Der Alagistrat, an dessen Spitze die versöhnlich gesinnten Städtmeister Conrad Wickram und Hieronymus Boner standen, verbot zwar die Verbreitung der neuen Lehre und den Besuch auswärtiger Kirchen, doch hatte er u m so weniger Lust, dies A'erbot mit allzu grosser Strenge zu handhaben, als die Priesterschaft sich nach dem Bauernkrieg von den ihr aufgedrungenen bürgerlichen A'erpflichtungen wieder frei gemacht hatte, und der alte Zwist darum mit der Stadt wieder ausgebrochen war. Bei der Verteidigung des allen Glaubens war es dem Rathe überhaupt weniger u m Lehrstreitigkeiten als u m den Gehorsam gegen das Reichsoberhaupt und di:- Erhaltung der bürgerlichen Ruhe zu thun. Als sich im Augustinerkloster sittlich anstössige A'orfälle ereigneten, schritt er desshalb im Jahre 1538 rücksichtslos ein und erliess unter dem AViderstreben der Ordensleute eine allgemeine Verordnung, durch welche er denselben ihr Verhalten inner- und ausserhalb der Klöster strenge vorschrieb. I >asselhc Bestreben, jede Veranlassung zu Unfrieden zu unterdrücken, bewog ihn im Jahre 1540, eine von dem Colmarer Augustinerprior Johannes Hoffmeister gegen Luthers Schmalkaldische Artikel veröffentlichte Streitschrift wegen ihres heftigen Tones mit Beschlag zu belegen. - Durch das Wirken ausgezeichneter Kanzelredner, wie des mit päpstlicher Erlaubniss nach Colmar berufenen Dominikaners Johannes Fabri und des eben erwähnten gelehrten Glaubensstreiters Johannes Hoffmeister, dann auch durch dieNiedei tage der i vangelischen Partei im Schmalkal-dischen King. . wurden die Fortschritte des Protestantismus in Colmar lang. g< In mmt. bis der Augsburger Religionsfriede im Jahre 1555 ihm frische Hoffnungen erweckte. Aron jetzt ab drang die neue Lehre aus dem A^olke bis in das Raths-kollegium, und warme Beförderer derselben, wie Michel Bueb und HansGoll, empfingen sogar die Städtmeisterwürde, so dass ihre offizielle Anerkennung nur noch eine Frage der Zeit sein konnte. Ein Zeichen dieses Umschwungs war es, dass die Stadt im Jahre 1560 bei einer Ausbesserung der St. Alartinskirche, wider den AVillen des Stifts und ohne die Entweihung durch den Ordinarius, den Bischof von Basel, abzuwarten, sieben Altäre abbrechen liess. Auf die Anregung des die Reformation in Colmar eifrig betreibenden Reichenweierer Superintendenten Nicolaus Cancerinus wagten es im Jahre 1568 die evangelisch gesinnten Bürger, die Obrigkeit u m die Ueberweisung einer besonderen Kirche und die Anstellung eines protestantischen Predigers zu bitten. Der Alagistrat eröffnete zwar daraufhin einen Gottesdienst in der früheren Barfüsserkirche, welche er sammt den Klostergebäuden im Jahre 1543 dem Orden abgekauft hatte, doch entsprach der von ihm angestellte Prediger Alichael Buchinger in seiner Lehre den Erwartungen der Gemeinde nicht. - Die ganze fernere Stellungnahme des Raths in der religiösen Frage hing von der Entscheidung ab, ob die Reichsstädte der elsässischen Landvogtei, wie andere Reichsstände, das Recht hätten, die Reformation einzuführen. Dies Recht wurde ihnen von dem Erzherzoge Ferdinand, dem sein kaiserlicher Bruder Alaximilian IL die Landvogtei übertragen hatte, bei (ielegenheit der Organisirung der protestantischen Kirche zu Hagenau im Jahre 15t>5 kategorisch abgesprochen. Die Städte erkannten deutlich die ihnen allen aus dieser Leugnung ihrer Reichsstandschaft drohende Gefahr und schlössen sich ohne Unterschied der Konfession zu energischem Widerstände zusammen. Der Streit fand seinen vorläufigen Abschluss dadurch, dass der Kaiser im Jahre 1571 den beiden Abgeordneten von Hagenau und Colmar eine zwar unbestimmte, doch wohlwollende Erklärung gab und in der nächsten Zeit die Städte wegen der Religion thatsächlich unbekümmert liess. - Jetzt erst, und nachdem er noch das Gutachten des Strassburger Juristen Dr. Nerv eingeholt, fasste der Colmarer Rath, in welchem sich die evangelische Partei durch tüchtige Politiker wie Sebastian AA7iIhelm Linck verstärkt hatte, endlich den Entschluss, der Kirche Augsburger Konfession ihre öffentliche Existenzberechtigung zu ertheilen. Der dahin zielende Antrag des Oberstmeisters Bueb wurde in der Rathssitzung vom 14. Mai 1575 einstimmig angenommen. Diese Entscheidung wurde zur A'erhinderung von L'nruhcn geheim gehalten und erst a m folgenden Tage der auf den Zunftstuben versammelten Gemeinde mitgetheilt. Der Sprecher des Magistrats, der Stadtschreiber Beat Henslin, erklärte feierlich, dass in Zukunft jeder Bürger unbehindert sich zu der Religion halten dürfe, zu welcher ihn sein Gewissen treibe, und dass alle Störer der bürgerlichen Eintracht strenge bestraft werden sollten. Noch an demselben Tage wurde der erste protestantische Gottesdienst in der alten Barfüsserkirche unter grosser Betheiligung der Bürgerschaft und in Gegenwart des gesammten Raths, auch seiner katholischen Alitglieder, v o m Pfarrer Johannes Celanos aus Jebsheim abgehalten. - AVenn auch ein Theil der Bevölkerung Colmars der allen Kirche treu blieb, so trat doch die Alehrzahl der angesehenen Familien zum neuen Glauben über, so dass in kurzer Zeit der Rath fast ausschliesslich aus Protestanten bestand. Eine Folge hiervon war, dass bald neue Streitpunkte auftauchten und den alten Zwist zwischen der Stadt und der Geistlichkeit verschärften. Indem der Alagistrat dem St. Martinsstifte gegenüber das volle Eigenthumsrecht an der Fabrik oder Kirchenpflege beanspruchte, entzog er demselben den Gebrauch der Orgel j und der grosseren Clocken sowie die Verwaltung der zum Theil von der Fabrik unterhaltenen Lateinschule, welche er protestantischen Lehrmeistern anvertraute. Er machte ferner zur AVahrung des konfessionellen Friedens ein obrig- |