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Show ls] Colmar. Baron von Alonlclar, die Huldigung verweigerten, da er in seiner Reversformel die Anerkennung ihrer Reichsunmittelbarkeit ausgelassen hatte, und da nach ihrer Ansicht der ihnen abgeforderte Eid in seinem Wortlaute mit demjenigen unvereinbar war, durch welchen sie dem Kaiser und dem römischen Reiche noch immer verbunden waren. Unter den schärfsten Drohungen verliessen der Landvogt und der Intendant die Stadt und stellten ihr die Einquartierung von zehn Regimentern in Aussicht. Der katholische Theil der Bürgerschaft, der so wie so zu Frankreich hinneigte, knüpfte am folgenden Tage zu Türkheim Unterhandlungen mit dem Landvogte an und trat auf seine Seite über. Ohne Aussicht auf Hülfe von aussen und der einheitlichen Unterstützung im Innern beraubt, mussten sich jetzt auch die Stadtvorsteher unterwerfen. - In Folge der Einverleibung in den französischen Staat, der damals immer rascher auf dem W e g e der Centralisation fortschritt, hatte die alte Reichsstadt nicht nur ihre früheren Hoheitsrechte verloren, sondern sie musste es sich jetzt auch gefallen lassen, dass der Vertreter der Regierung im Elsass, der zu Strasshurg wohnende Intendant, eine genaue Controle über ihre inneren Angelegenheiten, namentlich die Finanzen, ausübte. Einzelne Zweige der kommunalen Verwaltung, wie die der Stadtwälder, nahm der Intendant im Laufe des 18. Jahrhunderts sogar ganz in seine Hände. Einen empfindlichen \rerlust an ihrem Besitze erlitt die Stadt im Jahre 1714, als der König sie zwang, die Güter des St. Peterstifts gegen die viel weniger einträgliche Herrschaft Hohlandsberg umzutauschen. Erst im Jahre 1793 wurde dieser Tausch durch das Distriktsgericht zu Colmar rückgängig gemacht. - Das alte A mt des Landvogts hatte sich zwar dem Namen nach erhalten, doch war es in Wirklichkeit nur noch ein mit Einkünften verbundener Titel. In militärischen Dingen unterstand jetzt i die seit 1682 wieder mit einer einfachen Mauer umgebene Stadt einem Kommandanten, dem Befehlshaber der königlichen Garnison. - Nur auf dem Gebiete der Gerichtsbarkeit war dem Stadtrath für die Alehrzahl der Fälle seine alte Kompetenz geblieben. Aron dem Rathsgericht wurde an den elsässischen Oberhof appellirt, den seit 1698 zu Colmar residirenden königlichen hohen Rath; doch war diese Berufung nur für Sachen über 100 Livres zulässig. - Die Rathsverfassung, welche schon vor der Annexion, dem allgemeinen Zug der Zeit folgend, ihren früheren streng demokratischen Charakter eingebüsst hatte, erfuhr keine | gewaltsame Aenderung. Der Magistrat wurde von dem j Rathe zuerst für drei Jahre und dann auf Lebenszeit ernannt, und der Rath selbst nicht mehr direkt von den Zunftmitgliedern, sondern von den Schoflen erwählt. Doch kam es auch vor, dass die Regierung ihr genehme Personen j eigenmächtig in das Stadtregiment einsetzte. D e m fran-zösischenVerwaltungsbrauche gemäss wurden diestädtischen Aemter in den Jahren 1692-04 zu Gunsten des königlichen Fiskus ausgeboten; die Stadt kaufte sie aber für über 230000 Livres wieder an sich. - Eine wichtige Neuerung schuf die Krone im Jahre 16?6 in dem Amte des königlichen Prätors. Derselbe hatte Sitz und Stimme in allen Alagistrats-und Rathsv eisammlungen und sollte darüber wachen, dass in ihnen nichts dem Könige Nachtheiliges vorginge. - AVenn auch Ludwig XIV. die Katholiken nach Kräften begünstigte, so war er doch durch die Friedensverträge von Alünster und Nymwegen zur Duldung der Kirche Augsburger Konfession im Elsass verpflichtet. Die konfessionellen Verhältnisse zu Colmar wurden durch einen Beschluss des Staats-raths vom Jahre Insu dahin geordnet, dass künftighin für alle Magistrats- und Rathsstellen und ebenso für die städtischen Aemter absolute Parität bestehen sollte. Diese Bestimmung sowie mancherlei Benachtheiligungen erregten die Unzufriedenheit der damals an Zahl noch überwiegenden protestantischen Bürgerschaft; besonders schmerzlich empfand sie es, dass ihr der König im Jahre 1715 den Chor ihrer Kirche wegnahm und als Spilalkapclle für den katholischen Gottesdienst bestimmte. Ein Hauptfaktor der katholischen Propaganda war die im Jahre 1698 zu Colmar errichtete Jesuitenschulc, welche nach der Vertreibung der Jesuiten 17b5 in ein königliches Collegium mit vollständigem Lehrkursus umgewandelt, der Universität Strassburg unterstellt und mit den Gütern des aufgelösten Jesuitenkollegiums zu Ensisheim ausgestattet wurde. Die kümmerlichen Reste eines eigenen Staatswesens, welche Colmar aus der reichsstädtischen Zeit noch bis gegen das Ende des 18. Jhdts. bewahrt hatte, wurden durch die Stürme der französischen Revolution spurlos hinweggeweht. Die Stadt ging nunmehr, wie alle anderen im Elsass, voll und ganz in dem modernen Staate auf. Im Januar 1814 wurden die Franzosen unter Alilhaud durch General von AVrede mit dem bayrischen Armeecorps aus der Stadt verdrängt und zum Rückzuge auf Alarkirch gezwungen (vgl. auch Heilig-Kreuz). Im deutsch-französischen Kriege, am 14. Sept. 1870, fand in nächster Nähe von Colmar, an der Illbrücke bei Horburg, ein Scharmützel zwischen Franc-tircurs und badischer Infanterie statt, welches mit der Niederlage und Zerstreuung der ersteren endete. [E. AValdner.] Besitz Verhältnisse. AVie schon erwähnt, hat die Stadt Colmar 1536 von der Frau Villinger von Schönenberg die Herrschaft Heilig-Kreuz gekauft, ferner kaufte sie den durch Schenkung des Herzogs Rudolf von Burgund an das Kloster Peterlingen im AVaadtlande gelangten Oberhof, 1575 für 27000 Gulden an. Der dem Konstanzer Domstift von Konrad dem Heiligen, Bischof von Konstanz, überlassene Niederhof, auf dem im 10. Jhdt. die Pfarrkirche zu St. Alartin entstanden sein soll (vgl. u.), wurde von der Stadt-Verwaltung 1540, jedoch ohne die zugehörigen Güter, gegen einen Hof in der jetzigen Rappgasse eingetauscht". Ausser diesen beiden Gotteshäusern war bereits früh das Kloster Alünster in Colmar begütert. 823 hatte ihm König Ludwig der Fromme einen fiskalischen AA^ald sowie den Zehnten geschenkt, zu deren Ausnutzung resp. Einziehung die Alönche einen Hof anlegten. Ferner hatten in Colmar Besitzungen Kloster St. Trudpert 903, Kloser Senones 1111, Kloster Pairis seit 1185 (dessen Hof bei der AA^idenmühle an der Lauch vor der Stadt lag), Kloster Alarbach seit 1211, sowie die Deutschordenskomthurei Kaysersberg. Kirchliches. Die Stadt mit ihren zahlreichen Kirchen und Klöstern gehörte zum Landkapitel ultra colles Ottonis des Bisthums Basel. 1791-94 war sie Sitz des durch Gesetz vom 12. Juli 1790 geschaffenen «institutionellen Bisthums des Oberrheins, indem die ersten beiden Bischöfe desselben, Joh. Bapt. Jos. Gobel und Arbog. Alartin, hier residirten. Nachdem Colmar dann von 1800-1802 eins der 13 Archipresby-teratc des oberrheinischen Bisthums gebildet hatte, k a m es mit den übrigen elsässischen Pfarreien des Bisthums Basel durch das Konkordat von 1802 an das Bisthum Strassburg. - A'on den einzelnen Gotteshäusern verdankt die Pfarrkirche zu St. Alartin (das Alünster, gesch. Dkm.) ihren Ursprung einer Kapelle, welche die Abtei Alünster im 9. Jhdt. auf ihrem Besitze in Colmar errichtete und schon im 10. Jahrhundert durch ein grössere Kirche im Niederhofe (s. o.) ersetzte. A n dieser Kirche wurde 1234 durch den Basler Bischof Heinrich von Thun mit Zustimmung der Abtei ein Kollegiat-kapitel gestiftet und vom Papste Gregor IX. bestätigt. (Juni 1234), indem er zugleich das Kapitel unter den Schutz des heiligen Stuhles stellte. Die 1237 v o m Bischof Heinrich und dem Abte von Alünster festgesetzten Statuten wurden 1245 von Innocenz IV. sanetionirt und in demselben Jahre wurde die Zahl der Kanoniker auf 10 tixirt. A n der Spitze des Kapitels stand der Propst, welchen die Kanoniker wählten und der Abt von Münster bestätigte. Mit Ausnahme einer Pfründe, für welche dem Abte von Alünster die Ernennung zustand, ergänzte sich das Stift durch die AVahl der Stiftsherren. Dieselben hatten keine Residenzpflicht; anwesend warenge- |