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Show 458 Homburg und St. Avold. Namens getragen worden zu sein (wenn nicht etwa eine ! A'erwechselung vorliegt). 1432 verständigten sich Schmass-mann von Rappoltstein, Alargaretha von Blämont und j AVenzel von Laveline wegen des Schlosses Hunenburg, welches durch den Grafen von Blämont eingenommen worden war. AVenzel erhielt 124 Gulden Entschädigung. In der Nähe von Ibigny werden 1350 Güter der Erben J des Regnier von Homburg erwähnt. - Homburg wird noch 1360 als Pfarrdorf des Archipr. Saarburg erwähnt und scheint mit dem Schlosse Anfang des 15. Jhdts. zerstört worden zu sein. Später kam dieses Aletzer Lehen an die von Haussonville (s. Türkstein), welche dort einen Hof errichteten, der schon 1667 als zerstört bezeichnet wird. Der AVeiher daselbst war 1681 und 1702 Theil der Baronie Lörchingen- St. Georges. H o m b u r g u n d St. Avold, Vogteiherrschaft. Diese dem Bisthume Aletz ursprünglich gehörige Herrschaft war aus der Hochvogtei über den Besitz der Abtei St. Avold, des Kapitelstiftes Homburg, der Abtei St. Glossindis und des Stiftes St. Sauveur in Aletz gebildet. Die A'ogtei über diese Kirchengüter wartheilweise zuLehen gegeben; andererseits erfolgten Ausscheidungen zwischen der mensa abba-tialis und der mensa conventualis der Abteien. Es ist indessen im Einzelnen kaum mehr zu unterscheiden, nach welchen Rücksichten 1572, als das Bisthum Aletz die Vogteiherrschaft Homburg-St. Avold an Lothringen-Guise veräusserte, der dem Bisthume vorbehaltene Besitz ausgeschieden wurde. Bischöflich blieben damals die Kirchengüter und die A'ogteilehen von St. Avold: 1. Gesslingen mit Hemeringen. 2. Buschdorf. 3. Buschborn mit Bisten im Loch, Buschborn und Niederwiese. 4. Oberwiese mit Porcelette. 5. Heinkingen (mit der Hälfte von Petringen). 6. Das Hochgericht in La-ningen (1659 von den Grafen von Saarbrücken, Vögten von St. Avold, an Kriechingen verkauft). 7. Bettingen (z. Th.). Bischöflich blieben ferner 1581 vom Besitze des Kapitels Homburg: 8. Alt weiler. 9. Bettingen (z. Th., s. d.). 10. Kammern z. Th. (Dorf Holbach). 11. Oberhomburg z. Th. (Helleringen, s. d.); vom Besitze der Abtei St. Glossindis blieb unter bischöflicher Hoheit: 12. Barst. - An Lothringen wurden durch den A'ertrag von 1572 abgetreten: vom Besitze von St. Avold: 1. Die Stadt St. Avold (St. Nabor). 2. Die Aleierei Alachern mit Klein-Ebersweiler. 3.-6. Die Aleierei Pfarrpbersweiler mit Thedingen, Rossbrücken und Herrchweiler. 7. und 8. Die Aleierei A'ahl-Ebersingcn mit Lixingen. 9.-11. Die Aleierei Folklingen mit Kochern, Alors-bach und Emmersweiler (in Preussen). 12. und 13. Die Aleierei Sengbusch mit Beningen. 14. Oberfillen (ohne das-zur bischöflichen Herrschaft Helflingen gehörige Dorf Niederlillen). A'om Besitze des Kapitels Homburg wurde an Lothringen abgetreten: 15. Oberhomburg (Burg und Dorf mit Niederhomburg); vom Besitze der Abtei Glossindis: 16. Oberhost mit Niederhost und A'alette. 17. Maxstadt; vom Besitze von St. Sauveur: 18. Altrip. 19. Ley weiler. Ausserdem hat Lothringen von Homburg und von St. Avold erworben: 20. Freibuss (1260 von Jakob von Lothringen, Bischof von Aletz, dem von ihm gegründeten Kapitel Homburg vermacht, 1492 vom Bisthum Aletz wieder erworben mit allen herrschaftlichen Rechten und mit vidier Gerichtsbarkeit; die Abtei Longeville besass dort mehrere Höfe, die 1555 mit dem Besitze in Hellimer und Dieffenbach an AVilhelm Kranz von Geispolsheim, Herrn zu Hellimer, verpfändet, vor 1681 aber wieder ausgelöst wurden. Dieser Besitz der Abtei Longeville stand wegen der Hochvogtei unter lothringischer Landeshoheit). 21. Kammern (von Lothringen 1586 in einem durch den A'ertrag von 1581 erworbenen Forste desKapitels Homburg bei Holbach gegründet). 22. Spittel (zur Hälfte, d. h. den Besitz des dortigen Priorates von St. Avold; den Antheil von Saarbrücken an Spitlel hat Frankreich von Nassau-Saarbrücken erst durch A'ertrag vom 30. April 1768 erworben). 23. Walmen (Lothringen hatte die Hochvogtei üher den Besitz der Abtei A'illers-Bettnach und Walmen, der schon im 12. Jhdt. durch Schenkung erworben worden war. Dieser Besitz scheint durch Tausch oder Kauf an die Abtei St. Avold gekommen zu sein). - Lothringen hat nach Erwerbung der A'ogteiherrschaft von Homburg und St. Avold eine Reihe von A'eräusserungen vorgenommen. So wurde 1593 an die Herren von Harraucourt verkauft 24. Genweiler. 25. Alerlenbach (aus einer 1530 errichteten Glashütte entstanden, 1006 Dorf, 1629 Pfarrdorf genannt). 26. Alarienthal (Dorf der Gde. Barst; auch Klein-Helleringen genannt, s. d.). Diese drei Ortschaften wurden 1629 dem zu Gunsten der Harraucourt errichteten Alarquisate Falkenherg zugetheilt. Lothringen überliess ferner die Aleierei Pfarrebersweiler, bestehend aus den Döriern Pfarrebersweiler, Thedingen, Rossbrücken und Herrchweiler, an die für den Fürsten von Pfalzburg-Lixheim lo14 errichtete Grafschaft Bolchen. Der Fürst von Pfalzburg-Lixheim hat auch 1623 von den Herren von Braubach deren Besitz in Barst, Host und Alaxstadt erworben und 1630 zu Lehen vergeben. 1624 hat derselbe von den Herren von Henningen deren Lehen in Bettingen gekauft. Auch AA'almen war noch 1681 im Besitze der Erben von Lixheim. 1587 ist der Besitz der Abtei St. Avold in Durchthal von Lothringen an die Abtei Longeville verkauft worden, die dafür Coutures an Lothringen überliess. - Eigenthümlich gestalteten sich die A^erhältnisse in der Aleierei Tetingen, die aus den Bannen von Folschweiler (mit Alingen, Bcrfang und Schloss Fürst), Lellingen und Tetingen (mit Aletringen) bestand. Ein ATertel dieser Aleierei gehörte ursprünglich der Abtei Villers-Bettnach und kam 1330 mit W a l m e n (s. o.) durch Tausch an die Abtei St. Avold, die diesen nach dem Sitze Fürst benannten Besitz 1580 an die Herren von Henningen verkaufte; ein weiteres Viertel, nach dem Sitze der verschwundenen Burg Hesser in Tetingen benannt, war, wie Fürst, ein aus der bischöflichen Hochvogtei gebildetes Lehen des Bisthums Aletz; ein drittes A'iertel war aus der Untervogtei gebildet und 1617 der neu errichteten Reichsgrafschaft Kriechingen zugetheilt worden. Das letzte Viertel war lothringisch und aus der Vogtei über Longeville entstanden (der Bann St. Alartin in Aletringen, ein Theil von Folschweiler und ein Hof in Tetingen). D a die beiden Herrschaften Fürst und Hesser unter bischöflicher Hoheit standen, waren die einzelnen Ortschaften der Aleierei Tetingen theils dreiherrig (Aletz, Lothringen und Kriechingen, so Folschweiler und Tetingen), theils zweiherrig (Aletringen war getheilt zwischen Kriechingen und Lothringen, Lellingen zwischen Kriechingen und Metz); nur Alingen gehörte ganz zu Kriechingen.- Die Hoheitsrechte des Bisthums Aletz über die Stiftsgüter von St. Avold, St. Glossindis und St. Sauveur sind aus der dem Bisthume Aletz schon im 10. Jhdt. vorbehaltenen Hochvogtei über das Kirchengut entstanden, die als Amtslchen den bischöflichen Grafen von Aletz überlassen wurde. Das Bisihum scheint aber schon im 12. Jhdt. aus Anlass des Erlöschens einer Linie dieses Hauses die Vogtcilehen wieder eingezogen zu haben, auf welche Lothringen Ansprüche erhoben, aber nicht hatte durchsetzen können. Die Vogtei über St. Avold erhielten dann die Grafen von Saarbrücken als Erblehen und 1227 eröffnete das Bisthum den Töchtern des Grafen Simon IIL die Anwartschaft auf dieses Lehen, die dann 1271 v o m Bisthume, das auch - vergeblich - die Lehenshoheit über die Grafschaft Saarbrücken beanspruchte, bestritten, den Erben aber schliesslich belassen wurde. Als Angehörige des Hauses Saarbrücken hatten auch die Grafen von Leiningen Antheil an dem Arogteilehen von St. Avold, der aber denselben 1288 wegen der Felonie im Blieskastel'- schen Erbstreite entzogen und den Herren von Dorsweiler, den Ahnherren des Hauses Kriechingen, verliehen wurde. L'ntervögte der Grafen von Saarbrücken waren die Herren von Bacourt, mit welchen 1423 auf einem Jahrgedinge die Kriechingen in Streit geriethen, der 1447 durch die A^er- |