| OCR Text |
Show Zeisweiler - Zellach. 1237 gemeinsam ausübten. Doch war damals Z. schon v o m Kaiser an die W a n g e n verpfändet und 1247 kamen dieselben auch in den Pfandbesitz der bischöflichen Hälfte, die erst 1318 wieder eingelöst wurde. Die Reichshälfte wurde 1414 vom Kaiser Sigmund den Rathsamhausen von Ehnweyer verliehen, die sie bis zum Ende des 17. Jhdts. besassen (dadurch war diese Hälfte reichsritterschaftlich). Dann beanspruchte das Bisthum plötzlich den ganzen Ort und brachte die Sache vor den Conseil souverain, der in der That 1695 den Rathsamhausen die Herausgabe von Z. befahl und den Bischof als alleinigen Herrn anerkannte. Seitdem blieb Z. bischöflich (Amt Kochersberg). - Kirchlich war Z. bis 1802 stets Filiale der Pfarrei Willgottsheim, wurde dann selbst Pfarrei und hatte bis 1808 Landersheim als Filiale, das dann an Willgottsheim kam. Den Zehnten besass das Strassburger Domstift (1407 incorporirt). - Ein adliges Geschlecht von Z. ist um 14bb ausgestorben. - Z. liegt an der Römerstrasse von Strassburg nach Zabern, im Kreuzungspunkte mit dem Keltenwege von Wasselnheim nach Hochfelden. Zeisweiler, abgeg. O., zwischen Brinkheim, Kappeln und Niedermichelbach (Kr. Mülhausen, O.-E.). Zeiswilre 126! i; Z e i s z w i 1 r 1440. - 1260 Heinrich von Z. - W a r Habs-burgischer Besitz unbekannter Herkunft. Zell s. a. Unterzeil. Zell, Df. (Ka. Schnierlach [1790-1796 Ka. Kaysersberg], Kr. Rappollsweiler, O.-E.). 168S E. 312 Hsr. (18 GRe.) - 540 m. - AG. Schnierlach (14.1); Strbst. Ammerschweier (7,9).- Celle 1313; Zell 1441; L a B a r o c h e lb40 und öfter; pat. La Barountsch, Baroi'tsch. - Die Gde. umfasst den HO. Z. (53 E. 9 Hsr.) und die AO.: Bää, Bassette, Bol-les, Breu, Chalpres, Chapelle, Chäteau (Petit-Hohnack), ChOne (Eichei. Christes. Cras mit Fsths. Zell, Derriere-la- Roche, Enclos, Etang, Evaux, Falte, Fontenelles, Fraugre, Gazon, Giragoutte, Goutte, Granges, Gros-Gazon, Henzell, Jets, Le'man, Limbach, Moreyfontaine, Mules, Phimaroche, Place, Rochette, Rochure, Rouge-Grange, Trinque, Unterzeil, Vieux-Champs. Die früheren A O . Rain de l'Eglise und Chestion zählen jetzt zum HO. Im Gebiet der Gde. liegt die Burgruine Hohenack (s. d.). - StEBez. Schnierlach. Armr. (s. 2. Juni 1866). - Kath. Hilfspfarrei des Dekanats Schnierlach (s. 1802;, Kirche des hl. Michael (29. Sept.). Die Lutheraner gehören zu dem luth. Vikariat in Kaysersberg (s 1864, vorher zu Reichenweier), die Reformirten zur Pfarrei Markirch. - Geschäftssprache französisch. - Steinbruch. Kleine Getreidemühle mit Wasserkraft. Käsehandel. - Hausindustrie: Handweberei wollener Damenkleiderstoffe, auf Rechnung von Markircher Firmen. Z. gehörte zu den vier Kirchspielen des Urbeis-thales (s. d.). Johann, Herr von Rappoltstein, verlieh 1351 dem Ritter Ulrich von Illzach und zwei anderen den in Gemeinschaft zu besitzenden Dinghof mit den Hüben und mit Besitz in Urbeis als Sesslehen, wofür stets einer von ihnen abwechselnd auf der Burg Hohenack Wohnung haben musste; 1646 wird geklagt, es sei keine Ordnung mehr im Dinghof. Den Zehnten hatten die Colla-toren und der Pfarrer, die Herrschaft von Rappoltstein besass daselbst den sog. Hundezehnten, der gegen Entschädigung 1753 an die Priorei zu den Drei-Aehren abgetreten wurde. Begütert war in dem Banne von Z. das Chorherrenstift St. Die'. Das Praemonstratenser-Kloster zu Etival erhielt 1696 aus den Einkünften der Pfarrei eine jährliche Rente von einem Gulden. - Die Gemeinderaths-Protokolle sind vorhanden seit dem 3. Jahre der französischen Republik (1794), die Kirchenbücher seit 1706. - Die Pfarrei gehörte bis 1790 zum Landkapitel Ultra Colles Ottonis des Bisthums Basel. Kirchspiel Celle 1394; Vicarius in Z. 1441. Leutpriester von Z. 1494. Parochia Cellensis 1663. - Die Collatur-Verhältnisse sind für die ältere Zeit nicht ganz klar. Bis vor lbOO werden nur Pfarrer von Z. genannt; aber von dieser Zeit bis 1647 w a r die Pfarrei Z. mit der Pfarrei Escheimer, w o damals ein eigenes Pfarrhaus stand, verbunden. Collator der Pfarrei Escheimer war der Probst zu Feldbach. Die Pfarrer nannten sich Pfarrer zu Escheimer und Z.; sie versahen zugleich die Kaplanei auf Hohenack. Bei neu zu besetzender Pfarrstelle erwählte sich die Gemeinde Escheimer 1600 nach gehaltener und beifällig aufgenommener Probepredigt demGeistlichen, der sich dazu erboten hatte, zum Pfarrer, der dann auf Ansuchen der Gemeinde seitens des Herrn von Rap-t poltstein dem Probst zu Feldbach zur Ernennung empfohlen wurde. Diesem stand das «Präsentations- und Collaturrecht» über Z. zu, während er selbst wegen des aus dem Egis-heim- Pfirter Erbe gegründeten Klosters Feldbach ursprünglich von den Grafen von Pfirt, dann seit 1324 von dem Hause Oesterreich, als Erben von Pfirt, seine Ernennung erhielt. In den Jahren 1602-1631 kam die Priorei Feldbach an die Abtei Lützel, die die Verwaltung und die Einkünfte derselben den Jesuiten zu Ensisheim verpachtete, welche seit dieser Zeit bis 1647 das Collaturrecht über die Pfarrei zu Z. ausübten und noch bis 1671 als Collatoren derselben galten. Allein seit lb47 riss ein vielgewandter Chorherr aus St. Die\ Pierre Dulys, die Collatur der Pfarrei zu Z. an sich, die er von dem Probst zu Feldbach mit allen Rechten erworben zu haben angab. Als Pfarrer von Z. richtete er 1651 die Wallfahrts-Kapelle zu Drei-Aehren wieder ein, dessen Prior er wurde, und Hess dann die Pfarrei zu Z. von Drei-Aehren aus versehen. A m 6. Juni 1660 gelang es dem Dulys, einen Vertrag mit den Antonitern zu schliessen, wonach er ihnen die Priorei zu Drei-Aehren, das Patronatsrecht über die Pfarrei zu Z. u. a. m. abtrat, was aber erst a m 19. Mai 1676 rechtskräftig wurde. Seit dieser Zeit war der General-Abt des Antoniter-Ordens Collator der Pfarrei zu Z. Die Procuratoren von Drei-Aehren waren von 1676 bis 1691 zugleich auch Pfarrer von Z., von hier ab hatte Z. eigene Pfarrer. Als 1775 der Antoniter- Orden mit dem der Malteser vereinigt wurde, nahm dieser a m 21. Juli 1777 Besitz von Drei-Aehren und damit auch von der Collatur über die Pfarrei zu Z. Zur Pfarrei Z. gehört die St. Vandrille-Kapelle zu La Chapelle, worüber unter diesem A O . das Nähere gesagt ist. (S. Chapelle.i G e m e i n d e w a l d (Oberförsterei Kaysersberg) 379,3 ha. (Tannen- und Kiefern-Hochwald.) Alter Besitz der Gde. Litter.: Zell und der Hohnack. (Der Wanderer im Elsass 3, S. 266-268, 273-27bff. mit Abb.). Vgl. auch Stoffel, Topogr. Wörterb. des O.-E.; Albrecht. Rappolt-steinisches Urkundenbuch; K r a u s , Kunst und Alterthum in E.-L. II, S. 701f.; Beuchot, Trois Epis. Rixheim 1891. S. a. den Artikel Urbeisthal. Zell, Df. (Gde. Nothalten, Ka. Barr, Kr. Schlettstadt, U.-E.). 273 E. 58 Hsr. - Zelle 1171 ; Cella 1195. - 1790 A O . von Blienschweiler, wie Nothalten. 1171 zuerst erwähnt. 1195 war Kloster Baumgarten daselbst begütert. Z. bildete mit Nothalten (s. d.) eine Gde. und war mit dieser als Reichslehen im Besitz der Herren von Andlau. Doch hatte auch das Bisthum Strassburg Theil-rechte daselbst. - Kirchlich gehörte Z. zur Pfarrei Blienschweiler. Früher findet sich eine Kapelle St. Wendelin im Dorfe erwähnt, jetzt verschwunden. Flurname «Kapeil» erhalten. - Z. liegt a m alten Keltenwege längs des Vogesen-fusses. Brunnen aus der Frührenaissancezeit. Zell, Fsths., s. Cras, Wir. Zell, verschw. Kirchdorf (Gde. Dossenheim, Ka. Lützelstein, Kr. Zabern, U.-E.). Die Kirche von Cella wird 1178 unter den Besitzungen genannt, die Papst Alexander III. der Abtei Neuweiler bestätigte. Später gehörter. Zwing und Bann von Z. der Herrschaft Lichtenberg. 1467 wird das Weidrecht der Dossenheimer im Banne von Z. als alter Brauch beurkundet; das Dorf war also damals schon abgegangen. Erhalten die Namen Zellerkopf,-hof. Siehe Zeller-hof, Fsths. und Sgm. Zellach, Fsths. (Gde., Ka. u. Kr. Hagenau, U.-E.). |