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Show *74 Reichsstädte - Reichweiler. ist der Grund zu einer solchen gelegt worden, indem sich die R. auf direkten Befehl des Kaisers (1547) einen ständigen Aus-schuss wählte. 155o erhielt sie dann von Kaiser Karl V. das erste grosse Privileg, das die Grundlage ihrer Rechte und Freiheiten bildete. Doch schloss sie sich zunächst nicht den drei übrigen grossen deutschen Reichsritterschaften (Schwaben, Franken, Rhein) an, die seit 1577 eine enge Vereinigung bildeten. Ein Grund dafür mag gewesen sein, dass sie - eine sonst nicht vorkommende Erscheinung - auch städtische Bürger, vor allem den Stadtadel Strassburgs, zu ihren Mitgliedern zählte. - Durch die Errichtung des Ausschusses war eine ständige Vertretung der R. geschaffen. Seine Aufgabe war vor allem, den Adel nach aussen hin, auf den elsässischen Landtagen (wo die R. Standschaft hatte), sowie dem Kaiser, den elsass. Ständen u. s. w. gegenüber zu vertreten und die «Subsidien» an das Reich zu erheben. Sitz des Ausschusses war Strassburg. Ein rechtsgelehrter Syndikus besorgte in seinem Auftrage die Geschäfte, Cor-respondenzen etc. Mindestens einmal im Jahr versammelte sich die gesammte R. in Strassburg zu einem «Rittertage», den der Ausschuss leitete. Dort kamen hauptsächlich die inneren Angelegenheiten zur Sprache. - Nach den Stürmen des 30jährigen Krieges, der den Verband der R. vielfach ganz aufgelöst hatte, organisirte sich dieselbe von neuem (von jetzt ab präsidierte ein auf 6 Monate gewählter Di-rector dem Ausschuss) und vereinigte sich nunmehr auch, 1651, /weifellos, u m einen stärkeren Rückhalt gegen die franz. Begehrlichkeit zu haben, mit den drei übrigen Reichs-ritterschaften. Freilich dauerte diese Verbindung nicht lange. Mit dem gesammten Unterelsass ging auch die R. durch die franz. Reunionen (1680) dem Reich verloren. Sie war die erste von allen elsässischen Ständen, welche die Reunionen anerkannte und Ludwig XIV. den Huldigungseid leistete. Sie blieb dafür im Besitz ihrer Privilegien, nur ihr Juris-diktions- und Steuerrecht wurde beschränkt. Freilich hat der König trotzdem später häutig ganz eigenmächtig und gewaltthätig in die Angelegenheiten der R. eingegriffen, so dass von der alten Freiheit doch nur noch ein Schatten vorhanden war (man denke an die Vertreibung der Zorn von Plobsheim aus ihrem alten Reichslehen Plobsheim, an die Wiedereinsetzung des vom Ausschuss entlassenen Syndikus und Convertiten Kcmpf, die der König 1696 durch ausdrücklichen Befehl erzwang u. a). Im Dez. 1680 musste auf kgl. Befehl der Ausschuss seinen Sitz aus dem noch nicht franz. Strassburg nach dem Schloss von Niederehnheim verlegen. Im Juli 1682 kehrte er nach Strassburg zurück. - Unter der franz. Herrschaft veränderte die R. völlig ihren Charakter. Der alten eingesessenen elsässischen Geschlechter, aus denen sich bis ins 17. Jhdt. hinein ausschliesslich die R. zusammengesetzt hatte, wurde immer weniger. Neben sie waren schon in und nach dem 30jährigen Kriege zahlreiche im kaiserl. Dienste stehende Ausländer, Oester-reicher, Italiener etc. getreten, ferner eine Reihe von schwedischen Familien, jetzt kamen auch noch Franzosen hinzu, besonders während des 1*. Jhdts. Vor allem aber änderte sich das religiöse Bekenntnis der R. Im 16. Jhdt. war die grösste Mehrzahl der Reichsritter der Reformation beigetreten und hatte dieselbe auf Grund des im Augsb. Religionsfrieden der R. zugestandenen ms reformandi auch in ihren Besitzungen eingeführt, sodass mit Ausnahme der Familie Wangen und eines Zw. ig. s der Wurmser der gesamte unter-elsässische Reichsadel um 1600 sich zum Protestantismus bekannte. Selbst die Gegenreformation und der 30jährige Krieg hatten daran nicht viel geändert. Unter franz. Herr-schaft jedoch wurde die Mehrheit der R. wieder katholisch. - In der Revolution wurde der Verband der R. aufgelöst. Nur wenige der ihr angehörigen Familien blühen noch, theilweise in Frankreich. Wegen den zur R. gehörigen Familien und d.-ren Besitzungen s. die Artikel über die Eingangs erwähnten Ortschaften. Die alten Territorien des Elsass. i Stat. Mittheil. Heft 27.) S. 103-109. Overmann.A., Die Reichsr. im Unterelsass bis zum 30jährigen Kriege (Zcitschr. f. Gesch. des Oberrheins Bd. 11 und 12). Des Hl. Rom. Reichs frey ohnmittelharen Ritterschaft im untern Elsass adeliche Ritterordnung, Privilegia und kaiserliche Rescripta. 1653. 40. Einer frey ohnmittel- 1 baren Ritterschaft im unteren Elsass adeliche Ritter-Ordnung, und theils kaiserliche, theils königliche crtheilte, con-tirmirte und erweiterte Privilegia und Rescripta. Strassburg 1713. Fol.; erschien gleichzeitig französisch: «Statuts j et Privileges de la noblesse franche et immediate de la hasse Alsace etc. Bürgermeister, J. St., Manuale equestre oder Compendium der Reichsritterschaftlichen althergebrachten Rechten, kaiserlichen Privilegien und Freyheiten etc. Ulm 1727. 4°. Derselbe, Codex diplomaticus equestris. 1721. 4 Bde. Luenig, Bibliotheca equestris.2 Bde. 1720 u. 1726. Moser, Neueste G.sch. d. Reichsritterschaft, 2 Bde. 177.5 u. 76. K e r n er, Staatsrecht der unmittelbaren freien Reichsritterschaft. 17*6-So. Frhr. Roth v. Schreckenstein, Gesch. d. deutschen Reichsritterschaft. 2 Bde. 1871. L o y s o n, L'Alsace Feodale (1632 - 1790). abgedruckt in der Revue d'Alsace 1887, S. 162 u. ff. Reuss, Rod., L'Alsace au 17e siede. Paris 1897. I. S. 526-536. Ichtcrsheim, F. R. v., j Ganz neue elsässisch. Topographia (Regensb. 1710) I, S. 91 bis 94. W e n c k e r , T., D e Pfalburgeris, acc. disquisitiones duae de Usburgeris et Glevenburgeris. Argentor. 1698. Reichsstädte s. Kaiserliche Städte. Reichstett, Df. (Ka. Schiltigheim [1790 Ka. Brumath, 1802-12 Ka, Oberhausbergen], Ldkr. Strassburg, U.-E.). 1354 1-:. 22o Hsr. (12 GRe.) - 140 m. - AG. Schiltigheim (I,-- ; Hp. Mundolsheim (3,0). - Rinstette 1163; Rinste-tin 1250; m a . Riste tt. - Die Gde. umfasst den HO. R. (1314 E. 21* Hsr.) und den A O . Fort Moltke. - P. T. (s. 1897). Oeff. Fernsprechstellc. StEBez. Strassburg III. Armr. (Grün-dungsjahr unbekannt). - Kath. Hilfspfarrei des Dekanats Suffelweyersheim (s. 1802). Schutzheiliger hl. Michael (29. Sept.). Die Protestanten gehören zur Pfarrei Bischheim. - Sand- und Getreidehandel. Hausierhandel mit Reisigbesen. R. wird 1163 zuerst erwähnt; das St. Thomasstift zu Strassburg war damals dort begütert. R. war alter Besitz I des Bisthums Strassburg. 125'' wird ein bischöflicher Vogt daselbst erwähnt sowie ein Stiftshof, den ein Strassburger Canoniker zu Lehen hatte. 1398 wurde R. von Bischof Wilhelm II. den Strassburger Bürgern Reinbold Hüffel und , Nicolaus Merswin verpfändet. Schon 1420 erscheinen jedoch für die Hälfte des Dorfes Wirich von Hohenburg und Jo- ! hann Knapp von Strassburg als Pfandinhaber. Die andere Hälfte kam 1453 an Konrad Bock. Beide wurden bald vom Domkapitel eingelöst: die erste schon 1435, die zweite 1468. Von da ab blieb das Dorf in unmittelbarem Besitz des Bisthums (Amt Wanzenau) bis zur Revolution. 1638 wurde es von den Kroaten geplündert. Ein adliges Geschlecht von R. schon im 13. Jhdt. erwähnt (im Rath von Strassburg), 1486- ausgestorben, - Kirchlich gehörte R. ursprünglich zum Archidiakonat St. Laurentius, seit dem 16. Jhdt. zum Landkapitel Unter-Hagenau. Im 15. Jhdt. Rektorat. Das Patronatsrecht besassen 17*° die von Falkenhavn, von Bois-gautier und die Reichshofi'er. Ende des 17. Jhdts. war R. vorübergehend Filiale von Suffelweyersheim. G e m e i n d e w a l d (Oberförsterei Strassburg) 2,8 ha. R e i c h w e i l e r , Df. (Ka. Mülhausen-Nord [1790 Ka. | Brunstatt, 1795-1802 Ka. Lutterbach ], Kr. Mülhausen, O.-E.). 541 E. '>1 Hsr. (12 GRe.) - 247 m. - A.-, L.- und SchwG. Mülhausen (6,4); Bhf. Lutterbach (2,6). - Rychenwiler 1561; Reich willer 1576; Richwiller 1*69; ma. Rich-willer. - Die Gde. umfasst den HO. R. (511 E. 87 Hsr.) und die A O . Grossacker, Hütte, Mühle. - StEBez. Lutterbach. Armr. (s. 30. April 1878; Grdbcs. 9,45 ha). - Kath. Hilfspfarrei des Dekanats Mülhausen (s. 1808, vorher Filiale |