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Show 1088 Strassburg. und den Ortschaften Schweighausen, Linthal und Höfen. - Rechts des Rheins begann die Grenze im Süden bei der Mündung der Elz, ging, die Dörfer Kappel und Rust cin-schliessend, diese aufwärts bis zur Einmündung der Bleich, dann diese aufwärts, so dass Herbolzheim, Wagenstadt, Tutschfelden, Broggingen eingeschlossen, Bleichheim aus-g( schlössen wurde, umging die Quelle der Schutter südlich, erreichte die Quelle des Müllenbachs, schloss das gleichnamige Dorf ein, kreuzte das Kinzigthal oberhalb des Weilers Eschau, umfasste das Fischerbachthal, lief dann auf der Wasserscheide zwischen der Wolfach und der Murg einerund der Rench andererseits den K a m m des Schwarzwaldes entlang bis zur Quelle der Oos, begleitete diese in der Weise, dass Lichtenthai, Baden-Baden und das Dorf Oos ausgeschlossen, die südlich des Baches liegenden Vororte von Baden eingeschlossen wurden, und folgte schliesslich von der Mündung der Oos in die Murg dieser bis zu ihrer Mündung in den Rhein, die, jetzt wenigstens, der der Sauer fast genau gegenüber liegt. - Die kirchliche Eintheilung des Bisthums ist für das Mittelalter nach dem augenblicklichen Stande der Forschung nicht sicher festzustellen. Grandidier, der sich a m meisten mit diesem Gegenstande beschäftigt hat, ist mit seinen Arbeiten darüber jedenfalls nicht zu Ende gekommen; sie enthalten einander widersprechende und unklare Angaben. Folgendes kann mit einiger Sicherheit gesagt werden: Das Bisthum Strassburg war jedenfalls im 12. Jhdt. - zu dieser Zeit ist vermuthlich die angeblich 774 für Bischof Eddo ausgestellte Urkunde gefälscht worden - in 7 Archidiakonate eingetheilt, von denen einer die Stadt Strassburg, die sechs andern das übrige Bisthum umfassten, und zerfiel vermuthlich in der Weise in Landkapitel, dass der rechtsrheinische Archidiakonat drei, die 5 übrigen je zwei Landkapitel (Archipresbyteratus) umfassten. Die Archidiakonate wurden schon früh mit einzelnen Stellen im Domkapitel verbunden, und zwar soll nach Grandidier der Por-tarius den Archidiakonat der Stadt Strassburg innegehabt haben. Es scheint aber der Erzpriester von St. Lorenz als der Hauptpfarrer in Strassburg eine so hohe Stellung eingenommen zu haben, dass, wie aus einer bei Grandidier, Essais, S. 320 angeführten Urkunde von 1401 hervorgeht, der städtische Archidiakonus nicht mehr zur Geltung kam. Dagegen sagt derselbe Schriftsteller an anderer Stelle (Histoire de l'Eglise Cath£drale de Strasbourg I, 291), die Jurisdiktion des Portarius sei 1533 mit der des Archidiakonats des Custos vereinigt worden ; thatsächlich hätte dies freilich kaum etwas zu bedeuten gehabt, da die Stadt Strassburg ganz protestantisch geworden war. Die Landarchidiakonate waren mit den Würden des Praepositus, des Decanus, des Custos, des Scho-lasticus, des Camerarius und des Cantors vereinigt. Die letztgenannte Würde ist nach Grandidier 1557 erloschen, die beiden ihm unterstellten Landkapitel sind zwei anderen Archidiakonaten, dem des Praepositus und dem des Custos, zugetheilt worden. V o m 16. Jhdt. bis zur französischen Revolution dürften die Archidiakonate, die übrigens seit 1686 ihre Bedeutung vollständig verloren hatten, folgendermassen1 eingetheilt gewesen sein : A r c h i - d iacon us. Decanus. Landkapitel. L a g e des Archidiakonats. O b e r - H a g e n a u Zwischen Rhein und (Inter Sornam et Motram). Nieder-Hagenau (Inter Molram et Rhenum). Vogesen und zwischen Selzbach und Zorn, diese bei ihrer Mündung bedeutend nach Süden überschreitend. 1 Grandidier giebt eine etwas abweichende Eintheilung an. A r c h i - diaconus. Custos. Landkapitel. Lage des Archidiakonats. Praepositus. Camerarius. Scholasticus Zabern bur). Molsheim. Oberehnheim, auch Bruderberj (Mons fratrum) ge nannt. Andlau. Benfeld. oder Bet- Zwischen 111 und Vogesen und zwischen Zorn und Andlau. (Per Marchiam genannt.) Schlettstadt. Rheinau. Markolsheim. Lahr (oder Etten-heim). Offenburg. O 11 e r s w e i e r. Zwischen 111 und Vogesen und zwischen Andlau und Eckenbach. (Cathedraticus genannt.) Zwischen 111 und Blind einer- und dem Rhein andererseits. (Intra Rhenum et Alsam.) Zwischen Rhein und Schwarzwald und zwischen Bleich und Oos = Mortenau. (Ultra Rhenum.) Wenn man sich die Lage der genannten Archidiakonate klar macht, so springt in die Augen, dass die linksrheinischen sich wie die Sektoren eines Halbkreises u m die Stadt Strassburg als Mittelpunkt gruppiren ; der erste reicht mit Ruprechtsau und Schiltigheim. der zweite mit Ober-, Mittel und Niederhausbergen, Wolfisheim, Eckbolsheim Lingolsheim und Ostwald, der dritte mit Enzheim und Geispolsheim, der vierte mit Illkirch fast bis unmittelbar vor die Thore Strassburgs, während sich der rechtsrheinische Archidiakonat wie ein Halbmond an den Rhein legt und sich mit Kehl dem Bischofssitz ebenfalls auf wenige Kilometer nähert. Dieselbe Eigenthümlichkeit kann man auch bei den meisten Landkapiteln (etwa Schlettstadt und Markolsheim ausgenommen) beobachten. - Die Landkapitel führten übrigens in älterer Zeit keine bestimmten Namen, sondern hiessen nach dem Ort, an welchem der Erzpriester zufällig seinen Wohnsitz hatte; da dieser aber in der Regel in dem bedeutendsten Orte des Bezirks lag, so setzte sich in den letzten Jhdten. der N a m e dieses Ortes für das Landkapitel fest. Die Grenzen der Landkapitel sind fast überall durch Flusslinien bezeichnet ; so bilden von Norden nach Süden linksrheinisch die Selz, dieModer, die Zorn, die Süffel, die Breusch, die Ehn, die Andlau, die 'Scheer und der Eckenbach die Grenzen der Landkapitel Ober-Hagenau, Unter-Hagenau, Zabern, Molsheim, Oberehnheim, Andlau, Benfeld und Schlettstadt, rechtsrheinisch die Oos, die Rench. die Kinzig und die Bleich die Grenzen der Landkapitel Ottersweier, Offenburg und Lahr, während zwischen den beiden von 111 und Blind einer- und Rhein andererseits eingeschlossenen Landkapiteln Rheinau und Markolsheim heute wenigstens keine natürliche Grenze zu entdecken ist. - 'Diese Eintheilung der Diözese hat im wesentlichen bis zur französischen Revolution bestanden. Sogar die Reformation hat daran sehr wenig verändert, da die katholische Kirche die damals eingetretenen Verluste nur als vorübergehend betrachtete. Allerdings verlor das Archidiakonenamt, dessen grösste Macht in die Zeit v o m 13.-15. Jhdt. fälltl fortdauernd an Bedeutung, bis das Konzil von Trient es zu völliger Bedeutungslosigkeit herabdrückte; als zur Zeit des Uebergangs des Elsass an Frankreich noch einmal versucht wurde, dies A m t zu neuem Ansehen zu erheben, schritt Bischof Wilhelm Egon von Fürstenberg ein, indem er durch einen a m 3. Mai 1686 mit seinem Kapitel geschlossenen Vertrag die Archidiakonate unterdrückte und ihre Offizialate mit demscinigen vereinigle. |