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Show Rollingen - Rollingerhof. 909 Rollingen, Df. (Ka. Pange [1790 Ka. Waibelskirchen, 1792 KaHO., 1795-1802 Ka. Maizeroy], Kr. Metz, L.i. 266 E. 88 Hsr. (10 GRe.). - 230 m. - AG. Remilly (15.7); Bhf. Kürzel (8,5). - Ravilla 1121; Rahavilla 1128; Roldin-g e n 1142; R a d o n i s villa 12. Jhdt.; Raville 1869; ma. Rövelle. - Die Gde. umfasst den H O . R. (265 E. 87 Hsr.) und den AO. An der Staatsstrasse Metz-Saarbrücken. - StEBez. Kürzel. Armr. (s. 13 Aug. 1886; Grdbes. 3,54 ha, darunter 0,51 ha Wald). Wasserltg. (s. 1895). F w . (s. 1877, 1 Spritze). Kath. Hilfspfarrei des Archipr. Pange (s. 1802), Kirche des hl. Bartholomäus (24. Aug). - Kleine Getreidemühle, R. gehörte zu der Freiherrschaft Rollingen (s. d.) und scheint alter Besitz der Metzer Kirche gewesen zu sein, der später als Allod vergeben wurde. Schloss R. das 1680 völlig in Trümmern lag, war eine mit drei Eck-thürmen und breitem Wassergraben befestigte Burg. Es wird zuerst gegen 1164 erwähnt, und wurde damals durch den Metzer Bischof erworben. Die damaligen Besitzer waren die Herren von R., deren Vorfahren schon im Anfang des 12. Jhdts. erscheinen und wahrscheinlich Untervögte der Abtei Longeville waren (s. Herrschaft R ) . - R. war bis 1802 Pfarrei der Archipr. Waibelskirchen und wurde dann kath. Hilfspfarrei des Archipr. Pange. Filiale waren Silbernachen (bis 1804. dann selbständig) und Füllingen (bis 1885, dann selbständig). Den Kirchensatz hatte die Abtei Longeville Wegen der Zehnten war die Pfarrei in drei Banne geschieden. Der erste gehörte dem Domkapitel von Metz, der zweite der Abtei St. Pierre, wohl wegen des Bannes St. Pierre, der dritte der Abtei Lubeln. - So scheint auch ursprünglich der Besitz getheilt gewesen zu sein. - In der Nähe des Dorfes germanische Grabfunde. B o u l a n g e G., Note sur Raville. (Mem. de l'Ac. de Metz 1852-53, 1er partie p. 392.) Rollingen, Freiherrschaft, Lehen des Herzogthums Luxemburg, umfasste die heutigen Gemeindebänne von 1. Baumbiedersdorf. - 2. Bizingen. - 3. Brüchen. - 4. Füllingcn z. Th. (6 Höfe, der Rest des Dorfes war lothringisch). - 5. Halleringen. - 6. Heisdorf z. Th. (ohne Df. Macher). (Das mit Heisdorf durch Dekret v o m 12. September 1811 vereinigte Df. Macher war lothringisch.) - 7. Möhringen-Zondringen z. Th. (zwei Höfe, welche zu Heisdorf gerechnet wurden; im übrigen war Zondringen, wie auch Möhringen, lothringisch). - 8. Rollingen. - 9. Wieblingen z. Th. (Die Wir. Leoviller und Plappecourt gehörten zum Pays Messin; s. Haut-Chemin) In R. selbst, wie auch in mehreren Herrschaftsdörfern, war schon Anfang des 12. Jhdts. die Abtei Longeville begütert, welcher 1121 Kirchensatz und Zehnt in R. bestätigt wurden. Daneben soll die Abtei St. Maximin in Trier schon im 10. Jhdt. in R. begütert gewesen sein. Vögte waren im 13. Jhdt. die Herren von Finstingen zu Falkenberg. Das Bisthum Metz hatte ebenfalls Besitz in R., den im 15. Jhdt. und noch 1541 die Baudoche und die Roucelz zu Lehen trugen. Die Herren von Warsberg, die sich auch von R. nannten, haben ihren allodialen Besitz in R., darunter auch ihre rechts der Nied gelegene Burg, 1268 an Luxemburg zu Lehen aufgetragen. Luxemburg und das Bisthum Metz haben sich 1.541 und 1615 dahin verständigt, dass das Bisthum seine Ansprüche auf Souveränität und Gerichtsbarkeit aufgab, jedoch die Oberlehns-herrlichkeit über das vorerwähnte Lehen sich vorbehielt. Es lässt sich im Einzelnen nicht nachweisen, auf welche Weise die Rollingen die übrigen Bestandtheile der Herrschaft erwarben und wann Luxemburg die Landeshoheit auch auf die Herrschaftsdörfer ausdehnte. Die Untervogtei von Longeville scheinen die Herren von Rollingen (Warsberg) Anfangs des 13. Jhdts. erworben zu haben. Der Besitz des Hauses wurde u m dieselbe Zeit unter drei Linien vertheilt, die sich nach ihren Sitzen Rollingen, Mengen (Bliesmengen) und Hamberg (Homburg a. d. Kanner) nannten. Die Linie von Mengen erlosch 1368 und wurde von den Daun zu Dens-born beerbt, deren Antheil durch Heirath bald darauf den Rollingen zufiel; der Antheil der Mengen kam durch Heirath 1351 an die Kriechingen, welche 1461 die Hälfte der ganzen Herrschaft besassen. Die Rollingen'sche Hälfte wurde 1411 getheilt unter den Linien: 1. Waibelskirchen, Ende des 16. Jhdts. beerbt von den Pallant, diese beerbt 1614 von Schwarzenberg und von Rollingen-Ansemburg, 2. Ansem-burg, 1770 erloschen, 3. Daun, deren Besitz u m 1548 durch eine Erbtochter den Kriechingen zugebracht wurde, die seit 1411 schon eine Hälfte besassen, und den Antheil der Rol-lingen- Ansemburg noch dazu erwarben, während das Sechstel von Waibelskirchen in fremden Händen blieb. Der Kriechingen'sche Besitz kam nach dem Erlöschen der Linie Kriechingen-Pittingen (1681) zur Hälfte an Anna Dorothea von Kriechingen, verwittwete Gräfin von Ostfriesland, f 1705, beerbt von der Enkelin Christiane Louise Grälin von Wied- Runkel, deren Enkel, seit 1791 Fürsten von Wied-Runkel, die letzten Besitzer der Herrschaft R. waren, die inzwischen sich erheblich verringert hatte. Die Pfandschaften, we'che die Kriechingen-Pittingen 1642 und Kriechingen-Bruchkaste! 1666 auf der Herrschaft R. bestellt hatten, sind zwar von den Pittingcnschen Erben, die nach dem Erlöschen der Linie Bruchkastei auch deren Antheil erworben hatten, 1723 ausgelöst worden; doch waren 1684 die Dörfer Bizingen, Heisdorf und Wieblingen veräussert worden. Wegen der Besetzung der Herrschaft durch Frankreich und deren end-giltiger Erwerbung durch den Vertrag mit Oesterreich vom 16. Mai 1769 s. Luxemburg (Grafschaft, S. 609). Die Dörfer, in welchen die Herren von R. nur herrschaftliche Rechte besassen, und welche Luxemburg mit Unrecht zur Herrschaft R. rechnete, waren: Aubecourt, Bechy, Bingen, Kürzel, Plappecourt (Peplingen), Remilly, Silbernachen, Vitringerhof und Vittoncourt. Litter.: Statist. Mitthlgen. d. Stat. Bur. d. Minist, f. Els.-Lothr. 28. Heft. 1898 (S. 101-109). [dPr.] Rollingen, verschw. Df. auf dem rechten Illufer bei Tagolsheim (Ka. und Kr. Altkirch, O.-E.). Rollingum, R ö l i n g e n 823; R u lin g e n 1285; in der Relingermatten 17. Jhdt. Gehörte zur Herrschaft Allkirch. Begütert 823 Kloster Masmünster. 1441 Pfarrei des Landkapitels Sundgau. Den Kirchensatz hatten die Freiherren von Pfirt zu Carspach. Schutzheiliger hl. Leodegar. - Das Dorf verschwand in den Wirren des 15. Jhdts., ein Rest davon ist der A O . A u s s e r - D o r f is. d.) der Gde. Tagolsheim (s.d.), wo sich «under dem buxberg in der Relingermatten» noch heule die alte Pfarrkirche von R., jetzt Pfarrkirche von Tagolsheim, befindet. Der Bann von R. scheint zwischen den Dörfern Tagolsheim und Walheim getheilt worden zu sein, ebenso wie sich auch die Bewohner des verschwundenen Dorfes nach diesen beiden Orten begaben; die nach Walheim gezogenen siedelten sich wahrscheinlich nahe der III an, denn die Einwohner des a m rechten Illufer liegenden Theiles von Walheim heissen heute noch D'Role (- Die Rolen, Rollinger). Rollingen, Kanton. Der Ka. R., 1792-95 zum Distrikt Bolchen gehörig, umfasste die Gden. Bingen, Füllingen, Gänglingen, Helleringen, Möhringen-Zondringen, Nieder-und Ober-Fillen, Rollingen und Silbernachen. Von dieser hatte Silbernachen vorher zum Ka. Kürzel, Bingen, Füllingen, Gänglingen und Rollingen zum Ka. Waibelskirchen, die übrigen zum Ka. Lubeln gehört. 1795 kamen Bingen und Möhringen-Zondringen zum Ka. Waibelskirchen, Gänglingen zum Ka. Falkenberg, Halleringen, Nieder- und Ober-Fillen zum Ka. Lubeln, die übrigen zum Ka. Maizeroy. Rollingerhof, verschw. Hf. (Gde. Bust, Ka. Kattenhofen, Kr. Diedenhofen-Ost, L.). Lag im Banne von Ober-i oder Nieder-Parth und war Bestandtheil der Grafschaft Rüttgen; nach den Herren von Rollingen benannt, die zu i unbestimmter Zeit im Besitze gewesen zu sein scheinen. |