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Show Rettel - Reunionen. 881 Armr. (Gründungsjahr unbekannt). - Filiale der prot. Pfarrei Augsb. Konf. in Sulz u. W . Die Katholiken gehören zur kath. Pfarrei Sulz u. W . - Getreidemühle (s. Gänsmühle). R. gehörte zur Herrschaft Fleckenstein, und zwar zum Amte Sulz (s. d.), das die Fleckenstein schon seit 1274, anfangs in Gemeinschaft mit den Puller von Hohenburg, später jedoch allein als Lehen des Erzbisthums Köln besassen. Nach Aussterben der Fleckenstein 1720 k a m R. an die Rohan-Soubise. Den Hof und andere Güter zu R. kauften 1391 die Herren von Thann von den von Uettenheim. 1789 wird ein Hof zu R., der Schwedische Hof, als zum Amte Kleeburg gehörig genannt. - U m 1543 wurde die Reformation in R. eingeführt. Es wurde Filiale der prot. Pfarrei Sulz u. W . Auch die Katholiken gehörten später zur königl. Pfarrei Sulz u. W . Der Zehnte zu R. war lichtenbergisches Lehen und bis 1456 im Besitz der Puller von Hohenburg und k a m dann an Hans von Thalheim, dessen Geschlecht ihn noch 1543 inne hatte. G e m e i n d e w a l d (Oberförsterei Weissenburg) 77,6 ha. Rettel, Df. (Ka. Sierck [1790 Ka. Sierck, 1802-06 Ka. Launsdorf], Kr. Diedenhofen-Ost, L.). 633 E. 163 Hsr. (12 GRe.) - 145 m. - A G . Sierck (2,8); Bhf. Sierck (1,8). - Rotila 892; Rotela 997; Rettel 1084. - Die Gde. umfasst den HO. R. (611 E. 159 Hsr.), den A O . Klentsch und den verschw. O. Bessdorf. - StEBez. Sierck. Fw. (s. 1874, 1 Spritze). - Kath. Hilfspfarrei des Archipr. Sierck (s. 1804). Kirche des hl. Laurentius (10. Aug.). Die Reformirten gehören zur Pfarrei Diedenhofen. - Niederlassung der Schwestern des hl. Dominikus (Pensionat, Waisenhaus, Näh-und Stickschule), seit 1894. Desgl. der Franziskancrinnen aus Luxemburg (s. 1S94; unentgeltliche Krankenpflege ausser dem Hause, Kinderbewahranstalt, im Winter unentgeltlichen Näh- und Stickunterricht. - Moselbrücke zwischen R. und Sierck, eröffnet 1899. R. gehörte zu der Probstei Sierck (s. d.). Das Dorf, das schon sehr früh erwähnt wird, war altes Kirchengut der dortigen Abtei (s. Rettel, Abtei), mit ganzer Gerichtsbarkeit, dann der Karthäuser von Rettel, bei deren Einführung die hohe Gerichtsbarkeit an Lothringen (Probstei Sierck) überging. R. wurde 1661 an Frankreich abgetreten. - Es war alte Pfarrei des trierischen Landkapitels Perl. Den Kirchensatz hatte die Abtei Rettel, dann die Karthause gl. N. - Römische Funde (Grabfeld auf dem Flurkanton Redig, Terracottafiguren). G e m e i n d e w a l d (Oberförsterei Kedingen) 41,6 ha; ferner 11,48 ha Antheil an dem Gemeindewald Kerlingen und Genossen (ebd.). Rettel, ehem. Benediktinerabtei u. Karthause (Ka. Sierck, Kr. Diedenhofen-Ost, L.). Der Sage nach soll die Abtei R. durch eine gewisse Oflicine, eine angebliche Schwester Karls des Grossen, gegründet worden sein, die dann in einem dem hl. Stephanus geweihten Oratorium der Klosterkirche beigesetzt wurde. Papst Leo III. soll nach den örtlichen Ueberlieferungen, die Kirche geweiht haben. Urkundlich wird das Monastcrium St. Xysti in R. zuerst 892 erwähnt. A m 28. Aug. 999 wurde in R. Graf Megingoz vom Wormsgau, Laienabt von St. Maximin bei Trier, und Vetter des westfränkischen Königs Odo von einem Grafen Alberich hinterlistig ermordet. Das Ardennische Geschlecht scheint ursprünglich dort die Obervogtci gehabt zu haben; denn 999 bestätigte Kaiser Otto III. der Abtei Mouzon den Besitz von 7 Hüben, welche ihr Graf Gotfried von Verdun geschenkt hatte. Dieser Besitz wird wohl später an R. gefallen sein. Herzog Gerhard von Lothringen (1048-1070) vermehrte die Güter der Abtei in R., indem er sie von der Zahlung der Abgaben von 15 Klosterhuben, die sie an die Vögte jährlich schuldete, befreite. 1084 gehörten folgende Dörfer der Abtei R.: Gandern, Apach, Remelingen, Halsdorf, Ritzingen, Di-dingen und Künzig. Bei seiner Reise nach Trier besuchte der hl. Bernhard die dortigen Mönche. Die Abtei, welche anfangs des 15, Jhdts. von Metzer Truppen verwüstet worden war, verarmte dann nachher in solcher Weise, dass die Zahl der Konventualen auf drei reduzirt wurde. Diese verkauften das Kloster sammt den ihnen gebliebenen Gütern an Lothringen für die Karthäuser von Marienfloss (s. d.). Margaretha von Bayern, Karl II. von Lothringen Wittwe, wies dafür den letzten Insasser. eine Leibrente an. Dieser Vertrag wurde durch den Kardinal Julian, Legat des Papstes Eugen IV., und durch das Baseler Konzil bestätigt, dann durch das Gcneralkapitel der Karlhäuser genehmigt. Die Hochgerichtsbarkeit, welche früher der Abtei zustand, ging an die Propstei Sierck über. Mit den Edlen von Sierck- Moncler aus dem Hause Walcourt, welche seit dem 12. Jhdt. die Vogteirechte über das Klostergut ausübten, verständigte sich Lothringen, indem es ersteren einige Orte abtrat. 1552 brannte das Kloster plötzlich ah. Beim Brande wurde ein grosser Theil des Klosterarchivs vernichtet. 1730 wurden die Gebäude von neuem wieder errichtet im Stil der Karthäuserklöster; einige Reste sind noch erhalten. Retzweiler, Df. (Ka. Dammerkirch [s. 1790], Kr. Altkirch, O.-E.). 506 E. 104 Hsr. (12 GRe.) - 315 m. - AG. Dammerkirch (2,1); Bhf. Dammerkirch (2,7). - Reczwilr 1394; ma. Ratzwiller; franz. früher Rieveler. - Die Gde. umfasst den H O . R. (370 E. 81 Hsr.), die A O . Brücken-mühlc, Cite\ Vogtensperger und die verschw. O. Neumühle und Strohhütte. (Der früher besondere A O . Gerbhäuser zählt jetzt z. A O . Brückenmühle. - StEBez. Dammerkirch. - 1802-48 Filiale der Pfarrei Dammerkirch, dann kath. Hilfspfarrei des Dek. Dammerkirch. Schutzheiliger St. Antonius Abbas (17. Jan.). Die Lutheraner gehören zur Pfarrei Colmar. - Kleine Gerberei mit Dampfkraft. R. gehörte zum Meierthum Dammerkirch der Herrschaft T h a n n . Die Pfarrei gehörte bis 1801 zum Landkapitel Sundgau des Bisthums Basel, wahrscheinlich als Filiale von Dammerkirch. Gern ein de w a l d (Oberförsterei Altkirch) 9S ha. R e u n i o n e n sind (soweit das Reichsland in Frage ist) ! diejenigen Gebiete, welche Frankreich nach dem Vertrage j von Münster vom 24. Okt. 164S und vor dem Regensburger j Waffenstillstandsvertrag vom 15. Aug. 1684 innerhalb des Elsass, des oberrheinischen Kreises, der drei Bisthümer und der drei Herzogthümer Lothringen, Bar und Luxemburg durch die Reunionskammern von Metz und Breisach als Depcnden-zen » der Landgrafschaften im Ober- und Unterelsass oder als Lehen des Bisthums Metz als Zugehör zum «Barrois mouvant» mit dem Elsass und den Bisthümern vereinigt hat, nach den l Bestimmungen des Friedensschlusses von Ryswyk aber wieder erstatten musste, soweit sie nicht im Elsass lagen. Es kommt also besonders die Thätigkeit der Reunionskammcr in Metz in Betracht. Bezüglich der Thätigkeit der Kammer I in Breisach vgl. I. Theil, S. 325. Ursprünglich waren die ! Reunionskammern nach dem Friedensschlüsse von Nym-wegen lb79 zum Zwecke der Ermittelung der in den Frie- '. densverträgen von Münster (Art. 87) und Nymwegen von i Frankreich erworbenen Gebiete und der davon abhängigen Lehen errichtet worden, insbesondere aber die Reunions-j kammer a m Parlamente zu Metz, durch Staatsrathsbeschluss vom 23. Okt. 1679, u m die Veräusserungen und Usurpationen ; des Kirchengutes der drei Bisthümer, insbesondere die j bischöflichen Lehen und Pfandschaften festzustellen. Die | K a m m e r von Metz begann ihre Thätigkeit 11. Dez. 1679 und i forderte durch Beschluss vom 2. März 1680 alle bischöflichen Vasallen auf, die Muthung ihrer Lehen zu erneuern. Schon durch Staatsrathsbeschluss vom 17. Sept. 1680 hat der König die Reunionskammcr von Metz ermächtigt, ihre Vollmachten auch auf die Vasallen des Reichs und Spaniens bezüglich der 1659 im Pyrenäischen Frieden erworbenen Gebiete auszudehnen und durch einen weiteren Beschluss v o m 20. Sept. 1683 wurden alle <>Lehen und Depen-Ö6f |