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Show Münster. 735 Weier im Thal. StEBez. M. II, umfassend die Gden. Breitenbach, Eschbach, Griesbach, Luttenbach, Metzeral, Mühlbach, Sondernach, Sulzbach, Wasserburg. RSch. [mit Vorsch., welche von der Stadt unterhalten wird] (gegründet 1859 als städtische Ecole superieur, Kollegium s. 1871, Realsch. s. 1873. 6 Kl. [Ende 1898:] 94 Schüler). Höhere Mdchsch. (s. 1897). 4 Aerzte, darunter 2 Kantonalärzte. 2 Apoth. Hospiz Löwel (s. 1862, Neubau 1887, 53 Betten, davon für Kranke und Sieche 47, für Waisen 6; Grundbesitz 0,62 ha). Privatwohl-thätigkeitsverein. Sparkasse (s. 1890). Schlachths. (s. 1874). Wasserltg. (s. 1809; eine neue Leitung Juli 1900 eröffnet). Verbds.-Fw. (s. 1852, 8 Spritzen). Krgv. (s. 26. Okt. 1879). Turnv. (s. 1892). Sekt, des Vog.-Clubs (s. 1873). - Kath. Pfarrei I. Kl. (s. 1877, vorher, s. 1802, IL Kl.). Schutzheiliger hl. Leodegar (7. Okt.). D e k a n a t , umfassend die Pfarrei M. und die Hilfspfarreien Mühlbach, Stossweier, Sulzbach, Wasserburg. Filialen der Pfarrei sind Eschbach, Griesbach, Günsbach, Hohrod und Luttenbach (sämmtlich s. 1S02; frühere Filialen s. u.). Prot. Pfarrei, Sitz eines Konsistoriums Augsb. Konf. der Inspektion Colmar, welches die Pfarreien Günsbach, Metzeral, Mühlbach, Münster, Stossweier und Sulzern umfasst. Filialen der Pfarrei sind Eschbach, Hohrod und Luttenbach. (Ausserdem die Wesleyaner Methodisten oder Albrechtsbrüdergemeinde oder evang. Gemeinschaft mit eigenem Prediger.) Baumwollspinnerei, Weberei, Bleicherei und Appretur Hartmann & Söhne, jetzt Aktiengesellschaft. Mitte des 18. Jahrhunderts gründete Andreas Hartmann eine Färberei, bald darauf eine Druckerei in M.; 1785 kam eine mechanische Weberei hinzu, dann die Spinnerei und Bleicherei. Die Druckerei und Färberei sind 1S58 aufgehoben worden. Ausser den Betrieben in den Aussenorten H a m m e r (Spinnerei) und Fesseneck (Weberei) betreibt die Firma in M. selbst noch 2 Fabriken: das Kloster (Weberei) und die Obere Fabrik (Weberei, Bleicherei und Appretur). Die Firma besitzt 56000 Spindeln und 2000 Webstühle und beschäftigt 2450 Arbeiter. 3 Buchhandlungen, davon seit 1871 2. Zeitung: Bote v o m Münsterthal, Wochenblatt für den Ka. M., einmal wöchentlich. Luftkurort i Frequenz 1899: 1391 Personen). Regelmässige Omnibusverbindung M.-Schlucht-Longemer (Frkr.) s. 1893. Im März, Juni, Aug. und Dez. Jahrm. Ausserdem jeden Dienstag und Samstag, und falls diese Feiertage, Montag und Freitag Wochenmarkt. Die Geschichte der Stadt Münster ist untrennbar verknüpft mit derjenigen der B en edik t i ner ab t ei St. G r e gor ien. Diese wurde im 7. Jhdt. a m Zusammentiuss der beiden Thalbäche angeblich von Schülern des Papstes Gregor des Grossen gegründet. Bald nach seiner Entstehung erwarb das Kloster infolge von Schenkungen der fränkischen Könige, Childerichs IL an der Spitze (b75), und der elsässischen Grossen Besitz in dem ursprünglich zum Königsgute gehörenden heimischen Thale, in der mittelelsässischen Rheinebene, im Breisgau, im Zorngau und zu Marsal an der Seille. Die ihm früh verliehene Immunität wurde schon von Karl dem Grossen und seinen Nachfolgern bestätigt. So bestimmte 826 Kaiser Ludwig, zusammen mit seinem Sohne Lothar, auf die Bitte des Abtes Gottfried, seines Vertrauensmannes, dass kein öffentlicher Beamter zur Ausübung der richterlichen Gewalt oder zur Eintreibung von Steuern die Besitzungen des Klosters betreten dürfe, und getvährte den Mönchen das Recht der freien Abtswahl. Indessen vermochte das Kloster nicht lange seine Reichsunmittelbarkeit zu behaupten: schon 898 finden wir es in der Abhängigkeit von einem Grafen Eberhard, und in den folgenden Jahrhunderten wurde die Oberhoheit über das ge-sammte Gregorienthai vom Bisthume Basel beansprucht, dem auch Papst Eugen III. im Jahre 1146 den Besitz der Gregorienabtei mit allem Zubehör bestätigte. Erst die staufischen Könige stellten die alten Reichsrechte wieder [ her. Im Jahre 1178 legte der Abt Thuringus sein A m t in • die Hände Kaiser Friedrichs I. nieder, und König Friedrich IL erhielt vom Bischof Walther von Basel (1214-15) das Gre-gorienthal zurück und liess sich im Jahre 1235 zu dem ihm schon gehörenden Drittel des Gerichts, der Vogtei und der Steuern daselbst von dem Abte Friedrich, dem Inhaber der übrigen Theile, die zwei anderen Drittel des Gerichts und der Vogtei und ein zweites Drittel der Steuern abtreten. Hierfür wurde das Kloster in den besonderen Schutz des Kaisers genommen, und seitdem ging es seiner Eigenschaft als Reichsabtei nicht mehr verlustig, wenngleich die Basler Kirche ihre Ansprüche auf das Gregorienthai wieder aufnahm und dieselben sogar im Jahre 1262 durch König Richard vorübergehend anerkennen liess. In geistlichen Dingen blieb jedoch die Gregorienabtei der Gerichtsbarkeit der Basler Bischöfe unterstellt, was diesen später Veranlassung gab, sich an der Abtswahl zu betheiligen. Das Kloster war im Laufe der Zeit Grundherr eines grossen Theils des Thals geworden. Sein Bezirk begann unterhalb der Dürfer Günsbach und Griesbach und erstreckte sich über beide Zweigthäler bis auf den K a mm des Gebirges; sonst war hier nur noch Ebersmünster begütert und zwar bei Metzeral und bei Stossweier. Innerhalb des Klosterbannes entstanden nach und nach mehrere Ortschaften; die bedeutendste, welche sich unmittelbar an das Gotteshaus anschloss, wurde wahrscheinlich schon von Kaiser Friedrich IL zur Reichsstadt erhoben. Merkwürdigerweise bildeten die Stadt und die Dörfer des Gregorien-oder Münsterthals zusammen eine kommunale und politische Einheit, nur Günsbach, Griesbach und Vorderzeil hatten als Reichslehen ein besonderes Schicksal, obgleich sie im Münsterer Banne lagen. Die älteste von der Gemeinde ausgestellte und besiegelte I Urkunde stammt aus dem Jahre 1287. Von 1338 an finden wir dann M. unter der Zahl der elsässischen Städte, welche 1 zur Aufrechterhaltung des Landfriedens oder zur Wahrung sonstiger Interessen Bündnisse mit einander oder mit anderen oberrheinischen Ständen abschlössen. Das im Jahre 1347 von König Karl IV. den elsässischen Reichsstädten verliehene Recht, weder verpfändet noch vom Reiche getrennt zu werden, hatte für M. u m so grössere Bedeutung, als es noch nicht zwei Jahrzehnte zuvor an den Herrn Johannes von Rappoltstein und 1330-36 mit Kaysersberg und Türkheim an den Konig Johann von Böhmen verpfändet gewesen war. Im Jahre 1354 begabte Karl IV. M. mit dem Colmarer Stadtrechte und veranlasste es, dem Zehnstädtebund beizutreten. Seitdem theilte die Stadt M. das gemeinsame Loos ihrer Bundesgenossen; bei wichtigen politischen Entscheidungen und Massnahmen schloss sie sich, ebenso wie Kaysersberg und Türkheim, meist enge an Colmar an. Obgleich M. eine reichsunmittelbare Stadt geworden war, so bewahrte doch der Abt des Gregorienklosters als Grund- und früherer Immunitätsherr weitgehende Rechte in der Gemeinde. Die Bürger der Stadt und des Thals schuldeten ihm nicht nur Geld- und Hühnerzinsen von zahlreichen Hofstätten, sondern waren ihm auch sämmtlich zu Feldfrohnen oder zu Handwerksdiensten verpflichtet. Als Obereigenthümer der Allmende ernannte der Abt die Förster, genehmigte oder verbot etwaige Veräusserungen von Gemeindegut, empfing ein Drittel aus dem Erlöse desselben und hatte reservirte Jagd- und Fischereirechte. Von den alten Bannrechten war ihm namentlich der Bannwein geblieben, d. h. das Recht, zu gewissen Zeiten ausschliesslich von seinem Weine ausschenken zu lassen. Der Abt besass j ferner den Markt- oder Pfundzoll, und im Zusammenhange damit stand ihm die Aufsicht über Mass und Gewicht zu, die er durch einen seiner Amtleute, den sogenannten Hen-gisel oder Hengeisen, ausüben liess. Von der direkten Gemeindesteuer oder dem Gewerf empfing er den im Jahre 1235 zurückbehaltenen Antheil, welcher seit dem 14. Jhdt. |