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Show Salm. "55 und Lothringen aufgehoben und eine Theilung vereinbart worden war, wobei die Plaine von ihrer Quelle am Donon bis unterhalb Pierre-pcrcee als Grenze angenommen und alles Gebiet rechts der Plaine an Lothringen abgetreten wurde, das sonach Badonviller und Zubehör, die frühere Herrschaft Langstein (Pierrc-perce"e),Tancon ville und Hochforst (Haute-Seille) erhielt, Uberdiess die bis dahin im Sonderbesitze von Salm gebliebenen Dörfer Ancerviller mit Josain, Neuweiler, Nonhigny, Pexonne und Ste. Agathe, welche in älterer Zeit zu Blämont gehört haben dürften. Zum Besitze der Grafen von Salm gehörte seit dem 12. Jhdt. auch die Grafschaft Blämont. Unsicher ist, ob schon Graf Hermann von Salm (gest. u m 113()i durch seine Heirath mit Gräfin Agnes von Bar Blämont erworben hat, oder ob die Erwerbung später erfolgt ist; die Abtrennung von Blämont mit Deneuvre ist durch Erbtheilung 1251 erfolgt. Blämont war seitdem Besitz der jüngeren Linie des Hauses Salm, die den Namen Blämont führte (s. d. und den Art. Langstein). Zweifelhaft ist auch die Frage, ob der zwischen dem Vogesenkamme und der Breusch gelegene Theil der Grafschaft Salm, die alte Pfarrei Wichbodzell (Vipucelle) umfassend, ursprünglich zur Abtei Senones gehörte und so-hin zur Vogteihcrrschafl oder zum Elsass; die Rechte der Abtei, die in Wichbodzell ein Priorat hatte, während das Bisthum Strassburg diesen Landstrich als zu seinem Sprengel gehörig erklärte, sind erst 1023 bei der Zuweisung des Priorates an das Bisthum Toul anerkannt worden. Der ganze Besitz, Senones, Langstein und Blämont gehörte früher zum Gaue Chaumontois (s. d.) dessen Grafen nachgerühmt wurde, dass sie von Drogo, dem Bruder von Karl Martell abstammten. Die Grafen von Chaumontois waren Vögte von Senones, das 770 durch Karl den Grossen dem Bisthum Metz in weltlicher Hinsicht unterstellt worden war. Das Bisthum hat 9b'2 die Vogtei den dem Hause Chaumontois angehörigen Herzoge Friedrich von Oberlothringen übertragen. U m das Jahr 1000 wird der elsässische Graf Gerhard, der auch von Türkstein genannt wird, Sohn des Grafen Eberhard im Nordgau, als Vogt erwähnt. Ein Nachk o m m e dieses Hauses dürfte auch der vor 1093 verstorbene Gerhard von Rixingen gewesen sein, der mit Martha aus dem Hause Chaumontois vermählt war und dessen Tochter Kunigunde Matfried von Tincry zum Gatten hatte. Der Sohn von Gerhard und Kunigunde wird 1103 als Vogt von Senones genannt. Dieses Geschlecht scheint bald darauf im Mannesstamme erloschen zu sein; denn schon 1111 war Graf Hermann von S. aus dem Oisling (Sohn des Gegenkönigs Hermann gest. 1081) im Besitze der Vogtei, die seitdem in diesem Hause verblieb. Nach diesen Besitzern wurden deren Gebiete Grafschaft S. benannt. Die Grafschaft war demnach keine alte Gaugrafschaft, sondern ist, gleich den Grafschaften Saarwerden und Lützelstein aus Allodien, Lehen und Vogteien entstanden. Graf Hermann war mit Agnes von Bar, auch Gräfin von Langstein genannt, vermählt, die die Herrschaft Langstein ;s. d.) in die Ehe gebracht zu haben scheint. Hermann's Sohn, Konrad von Langstein, scheint durch die Heirath mit Hadwid, Tochter des Benzelin von Türkstein, auch die Herrschaft Blämont erworben zu haben, die bei der Erbtheilung um 1250 der jüngeren Linie des Hauses zugetheilt wurde (s. Blämont, Herrschaft). Die Grafen von S. als Vögte waren schon 1111 mit der Abtei im Streite, dann wieder 1135, ferner zu Anfang des 13 Jhdts. und 12bl. Dabei scheinen die Vögte fortwährend ihren Besitz und ihre Rechte ausgedehnt zu haben. Doch wurden sie genöthigt, die Herrschaft Langstein dem Bisthum Metz zu Lehen aufzutragen (1258). Die Burg S., um 1190 erbaut, war wohl nie von grosser Bedeutung und scheint schon im 14. Jhdt. nur mehr Sitz der gräflichen Amtleute gewesen zu sein. Die Brüder Simon II. und Johann VI., Söhne des Grafen Johann V. (gest. 1431) haben das Erbe 1449 getheilt. Simon's Tochter Johanna hat, da sie | ihren kinderlosen Bruder Jakob beerbt hat, eine Hälfte von S. in die Ehe mit dem Rheingrafen Johann zu Daun-Kyrburg gebracht, dessen Nachkommen den Namen S. angenommen haben; die Hälfte des Johann V. von S. ist lbOO durch die Erbtochter Christine an deren Gatten, Grafen Franz von Vaudemont,nachmals Herzog von Lothringen, übergegangen und blieb im Besitze des lothringischen Hauses, das seitdem , Namen und Wappen von S. führte. Eine Nebenlinie des Hauses S., von Nikolaus, Enkel Johanns V., abstammend, wurde mit Geld abgefunden; sie hatte seit 1528 ihren Sitz in Neuburg a. Inn und ist 1784 im Mannesstamme erloschen. Die Rheingrafen und Lothringen blieben seit 1600 in un-gctheilter Gemeinschall der Grafschaft S.; die Rheingrafen haben zuletzt 1499 einen Lehensbrief in Metz gelöst, seitdem aber, wie auch Lothringen, die Muthung unterlassen. ! Die Grafschaft ist auf dem Reichstage zu Augsburg 15oo : dem Oberrheinischen Kreise zugetheilt worden. Die Rhein-gral'en haben seitdem für ihren Antheil an S. die Anerkennung der Reichsstandschaft sieh gesichert. Lothringen hat lb13 seinen Antheil unmittelbar vom Reiche zu Lehen genommen. Die Lehenshoheit des Bisthums Metz blieb unbeachtet; das Reichskammergericht hatte in der That schon 1567 in einem Streite zwischen den Grafen von S. und der Abtei Senones eine Interventionsklage des Bisthums wegen Verjährung der Ansprüche auf Lehenshoheit zurückgewiesen. Die Grafen von S. und die Rheingrafen haben sich 1571 von den Unterthanen des Klosters in offener Versammlung huldigen hissen; die Abtei stellte sich 1572 unter kaiser- | liehen Schutz, überliess aber durch Vertrag vom 4. Oktober | 1573 die Regalien und das Hochgericht den Gemeinherren. | Der Theilungsvertrag zwischen den Salm und den Rheingrafen vom 9. September 150* führie nur zu einer ideellen Theilung, welche auch noch bestehen blieb, als Vaudemont | (Lothringen) den ganzen Salm'schen Antheil 1600 durch die schon erwähnte Heirath erworben hatte. Der Rheingraf Philipp Otto von Salm, der 1623 vom Kaiser den erblichen Reichsfürstenstand für die dadurch gefürstete Grafschaft S. erhalten hatte, begegnete im Reichsfürstenkollegium Widerstand, das die Aufnahme wegen der Unzulänglichkeit des ' Besitzes, der Unsicherheit der Hoheitsrechte und der Vermengung mit lothringischem Gebiete beanstandete. Erst ! Ib54 konnte Philipp Otto's Sohn, Leopold Philipp Karl, die Aufnahme in den Reichslürstenrath erwirken. Der älteren Linie der Rheingrafen von S., die 17:1* ausstarb, folgte die jüngere Linie von Neu weiler (seit 1741 Herz, von Hog-straten). Durch Vertrag vom 21. Dez. 1751 ist die Grafschaft zwischen den Rheingrafen und Lothringen in der Weise getheilt worden, dass der Lauf der Plaine die Grenze gegen Norden und Nordwest bilden sollte, während im Sonstigen die alten Einigungen von 1508 und 1700 für die ; Bestimmung des Grenzlaufes für massgebend erklärt wurden. Die Salm'sche Residenz ist damals von Badenweiler nach Senones verlegt worden. Dieser lothringische Theil ist mit dem ganzen Herzogthum 17ob französisch geworden, der Salm'sche Theil blieh beim Reiche (Oberrheinischer i Kreis). Der letzte regierende Fürst Konstantin Alexander hat, nachdem er die von ihm verfügte Säkularisation der Abtei Senones nicht hatte durchführen können, 1790 das Land verlassen. Die Gemeinden des Fürstenthums haben durch Beschluss vom 21. Februar 1793 beschlossen, die französische Republik um Vereinigung mit dem französischen Gebiete anzugehen, wozu die Nationalversammlung durch Beschluss vom 2. März 1793 ihre Zustimmung erklärt hat, das Fürstenthum wurde durch Dekret vom März 1793 l dem Departement Vosges zugetheilt. Durch Beschluss der Reunionskammer zu Metz vom 6.Juni 1680 waren die Grafschaften «Salm und Langstein» als Lehen des Bisthums Metz reunirt worden, worauf Abt und Konvent von Senones, die alten Ansprücheerneuernd.am 2. Juni 1681 den | Besitz als bischöfliches Lehen gemuthet haben. Der Einspruch |