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Show 1090 Strassburg. - - Mälhausi n verloren und vor allem die Stadt Strassburg, die sieh durch die Schlacht bei Hausbergen 1262 endgültig von der bischöflichen Herrschalt frei machte. Im 11. Jhdt. vergrösserte sich der bischöfliche Besitz nur noch durch - allerdings zahlreiche - Erwerbungen von einzelnen Dörfern, Burgen, Hohn, Grundstücken etc. Bedeutsam war endlich, dass Bischof Johann II, 13.59 von den Grafen von Oettingen die Landgrafschaft Unterelsass mit dem sehr geringen Rest ihrer Besitzungen (vor allem Erstein) ankaufte und damit das Recht erwarb, die zahlreichen, mit altem Landschaftsgut ausgestatteten landgräfiiehen Vasallen zu belehnen. Seit 1334, in welchem Jahre die kaiserliche Belehnung mit der Landgrafschaft erfolgte, führten die Bischöfe auch den Titel Landgrafen im Elsass Aus dem Besitz der Landgrafschaft leiteten die Bischöfe dann später das Recht ah, die unterelsässjschen Landtage zu berufen und zu leiten. Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir auf Th. I. S. 279 bis 2s] und auf die Schlagwörter im III. Theile. Im U. Jhdt. ist das gi -immte Territorium des Bisthums zum ersten Male in Verwaltungsbezirke eingetheilt worden und zwar in 8 Distrikte, nämlich: 1. Z a b e r n später: Aemter Zabern und Kochers-berg i,2. Molshe i m i spater Aemter D a ch s t e i n und S c h i r m-eck), 3. H o n a u später A m t W a n z e n a u ) , 4. Bernstein i später Aemter Ben feld und M a r k o l s h e i m , 5. R u f a c h, ferner rechtsrheinisch: o. Ullemburg, 7. Ortenberg, 8. Ettenheim. Sitz der Centralverwaltung war anfangs die Burg H o h b a r r , später die Stadt Zabern, die zugleich auch bischöfliche Residenz war. Ueber den Zustand, den Umfang und die Einkünfte des Bisthums sind wir gut unterrichtet durch ein grosses, 1351-53 entstandenes, und im Strassburger Bezirksarchiv erhaltenes Urbar des Bisthums. - Unter Bischof Wilhelm II. (vonDiest) (1394-1439), dessen Regierungszeit in die Zeit des kirchlichen Schismas fiel, und der zahlreiche Fehden und Kriege führte, vor allem gegen die Stadt Strassburg, wurde der bischöfliche Besitz, zuweilen ganze Aemter Benfeld), vielfach verpfändet und verschleudert. Erst nach und nach gelang es seinen Nachfolgern 'Ruprecht von der Pfalz, 1440-147*, Alhrecht von der Pfalz, 1478-1506, Wilhelm III. 1507-1541 . vor allem mit Hülfe des Domkapitels, die Pfandschaften wieder einzulösen und die Schulden zu tilgen. Das Zeitalter der Reformation brachte dem Bisthum indes wieder neue, schwere Stürme. Sämmtliche weltlichen Herrschaften des Unterelsass, mit Ausnahme der Landvogtei Hagenau, fielen der neuen Lehre zu. Selbst das Domkapitel wurde zum Theil protestantisch, und zu Ende des lo. Jhdts, schien es sogar, als sollte das ganze Bisthum >!• i Reformation gewonnen werden. Nach dem Tode Bischof Johanns IV 1592 . der freilich schon energisch die Gegenreformation begünstigt und die Jesuiten ins Land gerufen hatte, k a m es zu einer zwiespältigen Wahl. Die protestantischen Domherrn wählten den Hohenzoller Markgrafen Johann Georg von Brandenburg, die katholischen den Kardinal Karl von Lothringen. In dem nun folgenden Kampf zwischen den beiden Prätendenten, der Strassburger Bischofskrieg genannt, blieb jedoch schliesslich der Lothringer und damit der Katholizismus Sieger Hagenauer Vertrag von 1604 . Eine Wiederholung de-s Versuches der Protestantisi-rung wurde dadurch fast unmöglich gemacht, dass von 1607-1663 die- bischöfliche Würde in den Händen von österreichischen Erzherzögen war. Ebendeshalb aber hat auch das Territorium des Bisthums von allen Ständen des Unter- - in 10jährigen Krieg am furchtbarsten gelitten, zu Anfang durch Mansfeld (1621-22), später 'seit 1(331) durch die Schweden und Franzosen. Erstere hielten die bischöflich-slrassburgische Festung Benfeld in dauerndem Besitz und schenkten die Aemter Benfeld und W a n z e n a u der Stadt Strassburg. Erst im westfälischen Frieden (1648 wurden sie dem Bisthum zurückgegeben. Die Franzosen hielten H o h b a r r , Zabern und Dachstein besetzt und räumten sie erst 1650. Eirre bald nach dem Frieden veranstaltete Erhebung über den Zustand der bischöflichen Dörfer ergab eine furchtbare Verwüstung (am schlimmsten im Breuschthal und eine Verminderung der Bevölkerung auf ilt-l/6 der früheren. 1680 wurden die im Elsass liegenden Besitzungen des Bisthums mit Frankreich reunirt; doch behielt der Bischof die innere Verwaltung seines Territoriums und den Titel Landgraf im Elsass. Die rechtsrheinischen Aemter blieben dagegen beim Reich; für sie war der Bischof nach wie vor ein Fürst des Reiches. Nach einer wahrscheinlich im 18. Jhdt, entstandenen Ueberlieferung soll schon 1663 der Bischof Franz Egon von Fürstenberg seine elsässischen Territorien der französischen Souveränität unterstellt haben; doch ist nichts Urkundliches darüber bekannt. D a ferner diese Nachricht mit der späteren politischen Haltung des Bischofs vielfach im Widerspruch steht und vor allem mit dem Reunionsedikt vom 9. August 1680 sich nicht vereinigen lässt, so dürfte sie auf Erfindung beruhen. Der Fall Strassburgs (1681) brachte das Bisthum wieder in den Besitz seiner Kathedrale, des Münsters, und die Bischöfe schlugen nun auch wieder ihre zeitweilige Residenz in Strassburg auf. Hauptresidenz blieb jedoch Zabern. Von 1704 bis zur Revolution gehörten alle Bischöfe von Strassburg der französischer. Fürstenfamilie der Rohan an. In der Revolution wurden die elsässischen Besitzungen des Bisthums sükularisirt und mit der französischen Republik vereinigt, die rechtsrheinischen kamen 1803 durch den Reichs-deputationshauptschluss an Baden. - Die bischöfliche Verwaltungsbehörde bestand aus einem Kanzler und 8 Räthen. Diese Regierung» fungirte seit 1578 auch als Erstgericht für die Beamten des Bisthums, als Berufungsgericht für die Entscheidungen der Aemter und als Lehenhof. Ihr Sitz war anfangs Zabern. Als sie lo40 dem König von Frankreich huldigen musste, wurde für die rechtrheinischen Aemter eine besondere Regierung mit dem Sitz in Oberkirch eingerichtet, die bis zum westfälischen Frieden bestand. Seitdem blieb Zabern der Sitz der bischöflichen Gesammtverwaltung. Nur im Justizwesen erhielten 1780 die rechtsrheinischen Aemter I eine Sonderstellung, indem sie vom bischöflichen Gericht in Strassburg abgetrennt wurden. 1693 wurde im Bisthum die in Frankreich übliche Käuflichkeit der Beamtenstellen und die Erblichkeit derselben (droit de paulette) eingeführt. 1736 erschien die Dienstordnung für die bischöfliche Verwaltung, die bis zur Resolution in Geltung geblieben ist. - Weger. des engen Zusammenhanges der Entstehungsgeschichte dieses Gebietes mit der des Unterelsass überhaupt vgl. I. Theil, S. 269-2so. Li tt er. is. auch die bezüglichen Angaben unter Elsass) Fritz, Joh., Das Territorium des Bisthums Str. im 14. Jhdt. u. s. Gesch. Koethen 1885. - Statist. Mittheilungen über Elsass-Lothringen, herausgeg. vom Stat. Bureau des Ministeriums f. Els.-Lothr. 27. Heft: Die alten Territorien des Elsass (Str. 1896). - Rosenkrüger, I (Bischof) Johann I. v. Dirpheim, Str. 1881 (Dissert.). - L e u p o l d , iBischof) Berthold von Buchegg, Str. 1882 (Dis- 1 sert.). - Spach, L., Une ligue contre l'6veque Guill. de Diest. (Bull, de la Soc. p. la cons. d. mon. hist. d'Als. 2e ser. IV, ISob, S. 14-19i. - Ders., Les dilapidations de Guillaume de Diest, eveque de Strasbourg (abgedr. aus den M^moires de la Soci£t6 des antiquaires de France. T. XXIX.). Paris 1866. - Schoepflin, Alsatia illustrata, Bd. I. u. II. - Frey, Schicksale des königlichen Gutes unter den letzten Staufen. Berlin 1881. - Gloeckler L., Gesch. d. Bisth. Str. Str. 1880| 1. 2 Bde. - Grandidier, A. Ph., Oeuvres ined. publ. par J. Liblin, Colmar. 186b|8. 6 Bde. - Fischer, D a g o b e r t , Le conseil de Regence de Saverne (Rev. d'Als. l*o5.i - Ders., Die bischöfl. Strassburgische Regierung in Zabern. Zabern 1871. - Ders., Recherches sur les revenus de l'Evech£ de Strasbourg et etat de ses recettes et de-penses. (Rev. d'Als. 1875, S. 263-278). - Albertus Argen-tinensis. De Bertholdi a Buchecke episcopi Argentinensis |