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Show 936 Saaralben - Saaraltdorf. gehörig ward. r.s| von Nassau-Saarbrücken abgetreten und mit S. vereinigt 3. Df. H a m b a c h mit dem Weiler Roth. S. scheint zum ältesten Besitz des Bisthums Metz gehört zu haben; die bischöflichen Grafen von Metz scheinen dort nicht nur Amtsgut, sondern auch Allode besessen zu haben. Graf Folmar II. von Metz schenkte 1087 seinen Besitz in S. der Abtei St. Georg im Schwarzwalde, die diesen Besitz der 110b gegründeten Filiale Lixheim überliess. Graf Albrecht von Metz-Dagsburg, der S. 1195 als Pfand (Amtsgut) vom Bis- , thume erhielt, schenkte 1200 der Abtei Stürzelbronn eine Pfanne in der Saline Alben, welche Schenkung Albrechts Tochter Gertrude 1224 erweiterte (Hof Eich oder Eigen»; auch die Abtei Herbitzheim war in S. (Salzbronn) begütert. Vögte über dieses Kirchengut waren die Herzoge von Lothringen; die Untervogtei für Herbitzheim hatte Saarbrücken. Gertrud von Metz-Dagsburg hat 1224 dem Bisthume Metz ihren allodialen Besitz in S. zu Lehen aufgetragen. (S. Türkstein, Hessen und Diedersdorf). Das Bisthum hat nach dem Tode der Gräfin Gertrude 1225 S. eingezogen und zunächst den Lehensträgern der Dagsburg, den Herren von Alben, später Warsberg genannt, bis 1275 als Lehen und Pfandschaft belassen. 1295 wurde S. an die Herren von Dorsweiler und von Bolchen verpfändet. 1325 war die Saline an Friederich von Finstingen mit einem Theile der Herrschaft verpfändet. 1335 war S. pfandfrei und wurde als bischöfliche Domäne (Kastellanei) verwaltet. 1344 aber wurde Stadt, Burg und Herrschaft S. den Grafen von Salm verpfändet. 1381 waren Finstingen und Salm Pfandherren je zur Hälfte. Damals oder schon früher waren H a m b a c h und R o t h abgetrennt und als besonderes Pfand an Lothringen vergeben worden, vielleicht als Abfindung dafür, dass das Bisthum 1310 die Vogtei über den vorerwähnten kirchlichen Besitz an sich gezogen hatte, die Lothringen zustand. Von Salm wurde das Pfandrecht an Luxemburg, von diesem 13*o an die Brüder Bayer von Boppart vergeben, von welchen Lothringen 1400 die Hälfte unter Aufrechthaltung seiner Ansprüche auf Hambach und Roth erwarb, aber schon 1408 gegen ein Viertel von F a 1 k e n b c r g an Heinrich Bayer von Boppart vertauschte, der darauf von S.-lm das Ein- ' iösungsrecht der luxemburgischen Pfandschaft erwarb. Das Pfandrecht von Finstingen. das u m 1470 durch Erbtheilung an die Grafen von M ö r s - S a a r w e r d e n übergegangen war, bestand noch 11*5. Inzwischen war aber das luxemburgische Pfand nicht eingelöst worden und Rudolf Bayer von Boppart hat deshalb 1475 dem Herzog Karl von Burgund gehuldigt, der 14b7 Erbe von Luxemburg war und mit dem J Bischöfe von Metz gegen Lothringen sich verbündet hatte. Lothringen hat nach dem Tode des Herzogs von Burgund S. besetzt; 1485 war aber Rudolf Bayer wieder im Besitze; er scheint später das Finstingen'sche Pfand ebenfalls erworben zu haben. 1538 erwarb Lothringen von den Bayer von Boppart die eine Hälfte (Heinrich Bayer von Boppart' und das Einlösungsrecht der zweiten Hälfte (Johann Bayer von Boppart) (vorbehaltlich der Souveränität und des ersten Einlösungsrechtes des Bisthums Met;:), 1544 den Besitz von Herbitzheim, 1546 den der Abtei Stürzelbronn, 1561 durch Vertrag mit dem Bisthum Metz die Stadt und die Herrschaft S. mit vollem Eigenthums- und Hohcilsrechte, 1581 die Sehirmvogteirechte und den Hof Nideck von dem Grafen von Saarbrücken. Die Pfandschaft der Hälfte des Johann Bayer von Boppart hat Lothringen 1616 von den Erben (von Wilzi, späten?) von den Miterben von Kricchingcni, das heisst deren Erben eingelöst. Herzog Karl IV. von Lothringen hat 1628 die ganze Herrschaft an die Grafen Cratz von Scharffenstein verpfändet, gleichwohl 16i>7 seinen natürlichen Sohn, den Prinzen von Vaudemont mit S. belehnt. S. wurde 1670 von Frankreich besetzt, 1680 als Metzer Lehen reunirt, weil ohne Zustimmung des Reichs und der Kurie veräussert. Durch den Frieden von Ryswyk 1697 wurde S. wieder resti-tuirt und Sitz einer herzoglichen prevöte, Hambach und Roth waren aber schon 1633 abgetrennt und mit dem Reichsfürsten-thum Lixheim vereinigt (s. d.), das 1701 wieder an Lothringen fiel. Das Pfandrecht der Grafen Cratz von Scharffenstein, 1701 beerbt von den Grafen von Berghes zu Reuland, scheint weder von Lothringen, noch später von Frankreich ausgelöst worden zu sein. Litter: Creutzer, Apercu geologique et statistique, historique, industriel et agricole du Canton de Saaralben (extr. des Memoires de l'academic de Metz). [dPr.] Saaralben, Probstei (preA-öt£). Lothringen hat nach der Erwerbung des früher bischöflichen Amtes S. [s. d.], 1561, zunächst das Amt S. als Domäne verwaltet, und dieser auch die dortigen Rechte der Grafen von Nassau- Saarbrücken zugetheilt, die durch Vertrag vom 29. August 1581 an Lothringen gekommen waren. Ib33 wurden H a m bach und Roth abgetrennt und dem Reichsfürstenthum Lixheim zugetheilt, bei welchem sie bis zum Heimfalle desselben (1701) verblieben, 1751 aber dem Bailliage Saargemünd zugewiesen wurden. S. mit dem dazu gehörigen, 1581 ver-grösserten Banne aber wurde 1698 als prevöte" mit Forstamt (gruerie) eingerichtet und 1751 zwar ebenfalls dem Bailliage Saargemünd zugewiesen, jedoch unter Aufrechthaltung des alten Probstei Verbandes für die Stadt und deren Bann. Willer w a l d dagegen wurde dem Bailliage unmittelbar unterstellt. Durch Edikt vom 19. Nov. 1759 wurde die Stadtpolizei einem Maire königlicher Ernennung übertragen. (Hotel de ville i. Die Gruerie von S. ist 1747 eingezogen worden. Das gegenseitige Weiderecht (parcours) zwischen S. und dem Saarbrücken'schen Dorfbanne von Keskastel ist aufgehoben worden durch Art. 17 des Vertrages zwischen Frankreich und Nassau-Weilburg vom 24. Januar 177b. Saaralben, Kanton, (Kr. Forbach, L . Umfasst die Gden : Ernstweiler, Geblingen*, Hassenburg*, Hilsprich, Hol-vingen*, Johanns-Rohrbach, Kappelkinger*, Kirweiler*, Nel-lingen, Püttlingen, Remeringen, Richlingen, Saaralben*, Willerwald* und enthält auf 140,1709 q k m 2548 bewohnte Häuser etc., mit 12bb4 Einwohnern. Die mit Sternchen bezeichneten Gden. gehören dem Ka. S. s. 1790 an. Der Ka. S., 1790- 1795 zum Distrikt, 1800- 1871' zum Arrondissement Saargemünd gehörig, umfasste 1790 - 1802 ausser den oben mit Sternchen bezc chneten Gden. noch Ottweiler (Gde. Geblingen , Schweix, Steinbach (Gde. Geblingen i, Ueberkinger und Wentzweiler. Durch das Arrete" v om 22 Okt. 1801 kamen die übrigen ihm heute angehörenden Gden. hinzu und ausserdem Cappel, Nieder- und Oberhost und Valette, die durch das Arrete vom 5. Mai 1802 in denKa. St. Avold übergingen, ferner Ellweiler, Gebenhausen, Grundweiler und Lupershausen, die durch dasselbe Arretö dem Ka. Saargemünd üherwiessen wurden, endlich Diefenbach bei Püttlingen, Heckenransbach und Kaschweiler, die später A O . von Püttlingen, Ernstweiler und Hilsprich wurden. Auch Ottweiler, Schweix, Steinbach, Wentzweiler und Ueberkinger sind später A O . geworden 'die 4 ersten von Geblingen, das letzte von Kappelkinger). Die 1802 hinzugekommenen Gden. entstammten ausser Hilsprich, Kaschweiler und Neilingen, die aus dem Ka. Hellimer kamen, sämmtlich dem Ka. Püttlingen. Püttlingen war auch vom 22. Okt. 1801 bis /um 5. Mai 1802, also während der Ka. schon die neue Zusammensetzung hatte, H O . desselben, erst dann wurde S. wieder zum H O . erklärt. Saaraltdorf, Df. (Ka. Finstingen [1790-1802 Ka. D a heim], Kr. Saarburg, L.). 637 E. 142 Hsr. (12 GRe.) - 250 m. - AG. Finstingen (10,7); Hp. S. (0,5). - In Altthorfphe 71*; Altorf super S a r a m 1307; Saraltorf 1521. - Die Gde. umfasst den HO. S. (605 E. 136 Hsr.) und den AO. Schneymühle (Schnellenmühle). - P. T. Hp. (s. 1879). StEBez. Finstingen. Armr. (s. 1848). - Kath. Hilfspfarrei des Archipr. Finstingen (s. 180'.'). Kirche des hl. Michael (20. Sept.). Die Reformirten gehören zur Pfarrei Saarburg. - Kleine Getreidemühle. Hausindustrie: Handschuhnäherei für fremde Firmen, durch Vermittlung von Unternehmern. S. gehörte zu der Herrschaft Saar eck (s. d.). Ur- |