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Show Mülhausen. 727 Mieten. Eine Mauer mit 4 Thoren umschloss schon im 13. Jhdt. ein noch unverändert bestehendes eiförmiges Gebiet zu beiden Seiten der alten 111, deren Spuren im Stadtbächlein noch zu erkennen sind. In der Oberstadt - gegen Süden - befand sich eine starke Burg, u m 1260 Sitz des bischöflichen Vogtes. W a n n Mauern und Burg erbaut worden sind, wird nicht berichtet, sicher war die Mauer 1231 schon vorhanden. Die sehr geräumige Burg wurde im Winter 1261 erstürmt und zerstört, nur der Teufels- und Nesselthurm blieben zum Schutze der Ringmauer stehen. A m Teufels-thurm vvurde durch eine W e h r die 111 getheilt und u m die Ringmauer geleitet, der Tränkbach. Seit 1340 wurde die Mauer erhöht und mit Thürmen versehen. V o n ihnen diente der Walkenthurrn zwischen Ober- (Neuen-) und Jungenthor zugleich als Gefängniss; zwischen dem Jungen- und Basel- (Gebhards-)thor, dort w o sich die Gräben wieder zur 111 vereinigen, steht noch heute der Bollwerksthurm, der seit 1S94 wieder hergestellt und mit einem Gemälde versehen ist, das an die Abwehr Malterers 1389 erinnert. Weil die Feindseligkeiten der Adeligen immer mehr zu fürchten wraren. erdoehten die bürgere, wie sy mehr greben u m die statt wellent machen», und legten den Mittelbach, Dollergraben, Karpfenbach und die Sinne an. Noch 179s: befand sich auf der Ringmauer ein gedeckter Gang, Laube, und 20 Fuss vor der Ringmauer die mannshohe Zwingmauer. Der Zwischenraum hiess Zwinger. Das so eingeschlossene Gebiet, in Ober-und Unterstadt getheilt, war stets in gleicher Weise bebaut. 1782 zählte man 791 Häuser, 1594 Haushaltungen, 3524 Bürger, 894 Schirmsverwandte 3007 Fremde, 447 Gesellen, 167 ledige Fremde, 10b Knechte, 432 Mägde, im ganzen 7677 Einwohner. Die meisten Häuser waren weiss angestrichen, mit rother Einfassung u m die grünen Fensterläden. «Im ersten Stock hatten sie ein hölzernes Dächlein, unter welchem vor dem Hause eine Bank angebracht war für die Frauen am Nachmittag und für die Männer am Abend.» Vor 1449 hatten viele Edle, deren Stube «Zum W u r m » hiess, Höfe in der Stadt, wie die von Bolsenheim, von Dornach, von Esch, von Gliers, von Granweiler, vom Haus, von Hirzbach, von Eptingen, von Geil, von Hohenfürst, von Kappel, von Krot-zingen, von Lutterbach, von Neuenstein, von Pfirt, von Regisheim, von Thierstein, von Trothofen, von Waldncr, zum Thor, von Zobel, zu Rhein u. a. Die Einwohner zerfielen rechtlich in Bürger, Schirmsverwandte, Hintersassen und Dienstboten. Die Vorzüge des Bürgers bestanden im U.Jahrhundert in 1. Lehensfähigkeit, 2. Asylrecht seines Hauses, 3. bei Misshandlungen gegen Bürger genügte ein Reinigungseid, gegen Hintersassen eine Geldstrafe. Der Bewerber u m das Bürgerrecht musste frei sein, ein Haus besitzen und schon dreimal das Gewerf bezahlt haben; - die Heirat mit einer Bürgerstochter machte frei. Im 17. Jahrhundert war die Zahl der Hintersassen überwiegend ; 1690 wurden viele vertrieben, weil man wegen der Abschliessung des Stadtgebietes durch Ludwig XIV. Hungersnot fürchtete. Ihre Rechte blieben sehr beschränkt; sie durften nur 2 Morgen Land, keine Reben besitzen. Ihre Niederlassung wurde sehr erschwert. Man wünschte keine Vergrösserung der Bevölkerung, desshalb war es verboten, ausserhalb der Mauern Häuser zu bauen; kein Katholik, kein Jude, kein Fremder durfte ein Haus besitzen. Um keine Eifersucht bei unserm Nachbarn zu erwecken, machte sich die Stadt klein, sonsten würden wir durch unter-mischung von unsern Nachbarn unsere Existenz als .freie Republikaner nicht so lange ungestört erhalten haben, besonders durch untermischung von andern Grundsätzen». Die Unfreien, welche beim Anschluss an Frankreich 1798 noch in der Stadt waren, nahmen theil an den Stadtgütern, deren Verkauf 2 Millionen Fr. ergab. Nach Abzug einiger Stiftungen blieben für die Person 250 Fr., die Familien- Oberhäupter erhielten das Doppelte. Seit der Befreiung von der bischöflichen Vogtei war ein Reichsschultheiss das Oberhaupt der Stadt. Er musste nach dem Stadtrecht von 1293 Mülhauser Bürger sein. Das Schultheissenamt wurde von den Kaisern mehrmals verpfändet, bis es die Stadt 1457 endgültig erwarb und dann bald eingehen liess, da die Befugnisse auf den Bürgermeister und Unterschultheissen übergegangen waren. (ileich nach der Befreiung wird auch schon der Rath genannt, und kurz darauf müssen Verfassungsveränderungen stattgefunden haben, denn aus der Formel von 1310 • wir, der Schultheis und der rat, jung und alt, und die zunft-meistere, nuwe und alt» geht hervor, dass die Zünfte, schon länger vorhanden und im Rathe vertreten, jetzt auch noch durch die zweiten Zunftmeister an den Berathungcn theil-nahmen. Schon in den letzten Rcgicrungsjahren Ludwigs des Bayern ist von einem Bürgermeister die Rede, aber erst Karl IV. verlieh 1347 der Stadt das Recht einen Bürgermeister zu wählen - sie wählte Hans von Dornach gen. Guterolf. Seit der Vertreibung des Adels 1449 bestand der Rath aus 24 Mitgliedern, nämlich aus 12 Rathsherrn und 12 Zunftmeistern. Jede der b Zünfte hatte 2 Zunftmeister, ausserdem je 6 Mann, - die Sechser - welche in Handwerkssachen und bei wichtigen Angelegenheiten in den Rath berufen wurden. Diese Regierungsform blieb bestehen bis 1740, als man infolge von Misshelligkciten noch 3 Mann - die Dreier - von jeder Zunft zum Rathe hinzuzog, wodurch die Theilung in kleinen und grossen Rath nothwendig wurde. Es bestand demnach der kleine Rath aus 24 Mitgliedern: 3 Bürgermeistern, 9 Rathsherrn, 12 Zunftmeistern; in dem grossen Rath waren die 21 Mitglieder des kleinen Rathes, 36 Sechser, 18 Dreier, also 78 Mann. Im Jahre 1790 wählte man noch 40 Bürger - die Vierziger - die wegen der Verhandlungen mit Frankreich den Rath verstärkten. Der Stadtschreiber hatte berathende Stimme, gab aber bei Gleich-stimmigkeit den Ausschlag. Weil M. solange einen unabhängigen Stadtstaat gebildet hat, so sei aus seiner Verfassung noch Folgendes angeführt: Der kleine Rath sprach das endgültige Wort in Kriminalsachen; in Civilsachen blieb die Berufung an den grossen Rath offen. Das Stadtgericht bestand aus einem Bürgermeister, dem Stadt-schreiber, Unterschultheissen, aus 2 Rathsherrn, 3 Zunftmeistern und 6 Schöffen. Es gab in den spätem Zeiten ein Handelsdirektorium, ein Waisen-, Ehe-, Bau-, Feld-, Wein-und Mehlgericht; am Samstage versammelten sich die Bürgermeister, der Syndicus und die während des 30jährigen Krieges eingesetzten 2 Seekelmeister, u m Rechnungen zu prüfen und kleinere Streitigkeiten zu schlichten. Aus den Mitgliedern des kleinen Rathes wurde der Obervogt von Illzach ernannt. Die Dreier wurden auf den Zünften gewählt, während die Sechser und Zunftmeister aus den von den Zünften Vorgeschlagenen vom grossen Rathe gewählt wurden. Die Vorwahl eines Rathsherrn geschah vor dem grossen Rathe. Während alle diese Wahlen öffentlich waren, wurden die Bürgermeister aus den Mitgliedern des kleinen Rathes in geheimer Abstimmung gewählt. Den Stadtschreiber, einen juristich gebildeten Bürgersohn, wählte der grosse Rath. Die Bürgermeister führten abwechselnd 6 Monate den Vorsitz; ihr Amt, wie das der Rathsherrn, war mit Einkommen verbunden. Auch der Stadtschreiber war besoldet. Gegen Ende Juni war der Schwörtag, an dem sich die Obrigkeit und Bürgerschaft in der Stephanskirche gegenseitig feierlich den Eid der Treue leisteten. Auf Zucht und Ordnung wurde streng gehalten, Schandpfahl und Klapperstein sowie die Folter kamen noch im 18. Jhdt. in Anwendung. Im Jahre 1437 kaufte M. die Dörfer Illzach und Modenheim mit allen Gerechtsamen von den Grafen von Württemberg für 3020 Rh. Florin. Modenheim wurde im Sechs- Plappertkriege 1408 bis auf die Mühle zerstört und nicht wieder aufgebaut Das Schloss von Illzach gehörte nacheinander den Herren von Illzach, die zugleich Mülhauser Bürger waren, den Berwart, Knittel, Hirzbach, Haus, Geil, |