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Show Warpig - Waschgraben. 1181 die Benennung Warnet erscheint im 15. Jhdt. und verschwindet im 18. Jhdt. Ein früher weit ausgedehnter Forst, der im Norden bis zur lothringischen Herrschaft Berus reichte; im Westen die Herrschaften Dalem, Warsberg und Buschborn umschloss, im Süden an die Güter der Abteien Longeville und St. Avold, im Osten an die Grafschaft Saarbrücken und die lothringische Herrschaft Forbach sich erstreckte. Dieser Forst war, wie der von Remilly und andere, wahrscheinlich ursprünglich ein kgl. Bannforst, später Reichsforst; noch 1187 dalirt Kaiser Friedrich I. eine Urkunde für Remiremont < in silva de Warant >. Im Warentwalde lag auch die 1080 von Kaiser Heinrich dem Grafen Sigbert von Saarbrücken geschenkte villa regia Wadgassen. Der Forst erscheint dann im 11. Jhdt. als Bestandtheil des Reichslehens Saarbrücken, das 1064 dem Bisthum Metz überlassen worden war (s. Saarbrücken, Grafschaft). Lehensträger des Bisthums für Saarbrücken und den dazu gehörigen Theil des Forstes waren die Grafen von Saarbrücken aus dem Hause Elsass. 1147 schenkte Bischof Stefan von Metz ein Stück Wald im Forst «Waran» der Abtei Villers-Bettnach bei Epange (Gde. Charleville) wo diese Abtei schon 1144 ein Allod der Abtei Busendorf erworben hatte. Die Schenkung erfolgte unter Zustimmung des Vogtes dieses Ortes, GrafSigmund von Saarbrücken und des bischöflichen Vogtes, Graf Folmar von Homburg. Demnach scheint der Warentforst und das Vogteirecht von Saarbrücken an dieser Stelle über die Nied gereicht zu haben; dort lagen westlich die grossen bischöflichen Forste um Vry und im Süden der Bezirk zwischen Seille und Nied, in welchem das Bisthum Metz durch Kaiser Heinrich IL 1018 das jus forestandi erworben hatte. 1227 überliess Graf Simon von Saarbrücken der von ihm gegründeten Niederlassung der Deutschherren Weiderechte «in seinen Forsten Warent und Quierscheid ••; auch Völklingen mit einem Theile des Forstes gehörte noch zum Metzer Lehen Saarbrücken, sohin im (ianzen der östliche Theil des Warents. Im mittleren Theile hatten im Süden St. Avold und Longeville Antheile. St. Avold stand unter bischöflicher Hoheit; zur Vogtei. welche die Grafen von Saarbrücken schon im 12. Jhdt. vom Bisthum zu Lehen hatten, wurde z. B. in einer Kundschaft von 1365 gerechnet: «Der halb spietall» (Dorf Spittcl, Ka. St. Avold) «in dem Warendt. Die Jagd im benachbarten Kreuzwalde dagegen gehörte Lothringen wegen der Vogtei von Busendorf und war dem Grafen von Saarbrücken zugleich mit dem Meierthume Hollingen (Valmünsten verlehnt und wurde später von Saarbrücken als Eigengut beansprucht. Der Streit wurde von Lothringen 1331 gütlich beigelegt. Alter Besitz von Lothringen waren, angrenzend an den Warentforst: Die Herrschaft Dalem, dann Gertingen und andere später zum Lothringischen Lehen Warsberg gehörige Orte. Die Burg Wrarsberg (Altwarsberg) war bischöflich und Lehen der Grafen von Saarbrücken und des Nebenzweiges Zweibrücken; später scheint die Burg ein Ganerbiat geworden zu sein; Dorf Warsberg dagegen mit der vollen Gerichtsbarkeit gehörte der Abtei Longeville. Neu-Warsberg, 1262 erbaut und von Zweibrücken aus dem Lehnsverbande entlassen, wurde Lothringen zu Lehen aufgetragen, das das Lehen mit den benachbarten Dörfern besserte. 1284 scheint als Grenze im Süden gegen die unter bischöflicher Hoheit stehende Herrschaft Buschborn (der Abtei St. Avold) der Bistenbach festgesetzt worden zu sein. Das Bisthum Metz verzichtete 1435 auf die Hoheit über die 1433 mit Neu-Warsberg zerstörte Burg Alt-Warsberg zu Gunsten von Lothringen, wobei Lothringen auch die zu Warsberg gehörigen Antheile am Forste W . erworben zu haben scheint, die später und noch 1680 als Lehenstücke von Warsberg erscheinen. Der Einspruch, welchen damals Saarbrücken erhob, blieb ohne Erfolg. Saarbrücken blieb aber nicht nur im Besitze der östlichen und nördlichen Theile des Forstes W., sondern auch des vom Reiche zu Lehen rüh- | renden Geleitsrechtes durch den W . auf der Reichsstrasse, j «von dem eilenden Baum by Metze an durch den Warant i unter Furpach hin gein Saarbrücken-, wie es in einer Bestätigung dieses Rechtes durch Kaiser Karl IV. (1354) heisst. Das Haus Nassau-Saarbrücken entzog die im 16. und im 17. Jhdt. auf Rodungen im Warentforste entstandenen Ortschaften der bischöflichen Hoheit; den hierüber entstandenen Streit hat Frankreich nach dem Westfälischen Friedensschlüsse vor das Parlament in Metz gezogen, dann durch Reunion der ganzen Grafschaft Saarbrücken iKammerbe-schluss vom 8. Juli 1680) erledigt, nach dem Friedensschlüsse vom Ryswyk aber nicht wieder aufgenommen. Lothringen, das insbesondere nach der Erwerbung von Homburg und j St. Avold (1581) die Grenze gegen Saarbrücken gewonnen hatte, hat zunächst im Vertrage vom 23. August 1581 Dorf Merten nnd den WTeiler Biblingen am W . erworben und mit i der Grafschaft Berus vereinigt; die damals vereinbarte allgemeine Grenzfeststellung ist auch im Vertrage vom 3. Oktober lb21 nicht an allen Punkten durchgeführt worden. Erst Frankreich hat (nach der Erwerbung von Lothringen) mit Nassau-Saarbrücken die Grenzen durch die Verträge vom 15. Februar 1766, 30. April 17b* und vom 16. November 1770 festgestellt und bei dieser Gelegenheit zur Sicherung ! der Verbindung mit Saarlouis: Karlingen, Wadgassen mit > den dazu gehörigen Dörfern Ueberherrn mit Friedrichsweiler, Wilhelmsbronn, Diesen und den Saarbrücken'schen Theil von Spittcl im W. erworben, überdiess folgende Forsten: Wilhelmsbronn, Stangen, Hespenhübcl, Davidroth, Ronnhagen und Weinbronn. Bei der Grenzfestsetzung mit Preussen auf Grund des zweiten Pariser Friedens vom | 20. November 1815, durch Grenzrezess vom 23. Oktober 1*20, I erhielt Preussen den grösseren Theil des alten Warentforstes zwischen der Rössel und dem Bistenbache und insbesondere ; Ueberherrn mit Friedrichsweiler, mit einem Theile der durch kgl. Patent vom August 17b9 errichteten Baronie Ueberherrn (s. d. und Saarbrücken, Grafschaft, Merten, Kerlingen u. s. w.) [dPr.]. •Warpig, Hs. (Gde. u. Ka. Kattenhofen, Kr. Diedenhofen- Ost, L ). 5 E. 1 Hs. 1865 erbaut. Warpichbach s. Mosel 30. Warsbach s. Selzbach 17. Warsberg s. Varsberg. Warsehmühle. M. (Gde. Hessdorf, Ka. Busendorf, Kr. Bolchen, L.'. 6 E. 1 Hs. Bestand schon 1835. Entstehungszeit unbekannt. Warteweil. Hsr. (Gde. Walscheid. Ka. u. Kr. Saarburg, L.). 1 E. 2 Hsr. - W a r t en we i 1 m üh 1 e 1735. - 1735 als Mühle erwähnt. Domanial-Besitz der ehemaligen Grafschaft Dagsburg, früher auch Sayotte genannt. Warthenberg, verschw. Schi. (Gde. Dossenheim, Ka. Lützelstein, Kr. Zabern, U.-E.). W a r t henber g ense j castrum 1158 in einer Urkunde der Abtei Neuweiler erwähnt. Soll in Dossenheim, an der Stelle der jetzigen Kirche ; gelegen haben und, wie vermuthet wird, ein alter Sitz der Templer gewesen sein, den diese in Dossenheim gehabt haben sollen. Spuren des Schlosses waren noch im 18. Jhdt. vorhanden. Wartkapelle, Kap. (Gde. Winkel, Ka. Pfirt, Kr. Altkirch, O.-E.). 1362 durch Rudolph von Wart zur Lesung einer täglichen Messe gestiftet und der Abtei Lützel überwiesen; ursprünglich dem hl. Sebastian gewidmet, 1591 St. Georg genannt. Alter Wallfahrtsort. Spuren von Befestigungen, der Sage nach des Schlosses Wart, dessen letzter Besitzer Rudolph von Wart wegen Theilnahme an der Ermordung des Königs Albrecht 1308 gerädert worden ist. Die Wiesen um die Kapelle heissen die Wartmatten. Besitz der Abtei Lützel (s. d.), wo ein gestifteter Jahrtag für Rudolph von Wart und seine Nachkommen gehalten wurde. W a s c h b a c h s. Moder 25. Waschgraben s. Moder 25. |