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Show M 16 Urbeis - Urbeisthal. mit 1647. - Die Pfarrei gehörte bis 17r»0 zum Landkapitel Ultra Colles Ottonis, Bisthum Basel. Das Patronatsrecht stand der Egisheimer Kloster-Stiftung Woffenheim zu, kam 153b an die Stadt Colmar und von dieser 16b8 kaufsweise an Abtei Pairis bis 1789 (s. Schnierlach). - Neolithische und keltische Funde der Bronze-und Hallstattzeit auf dem Faude. Im Orte einige alte Häuser der Spätrenaissance. G e m e i n d e wald (Oberförsterei Kaysersberg) 723,6 ha. j Kielern.) Besitz der Gemeinde durch Theilung vom 11. Febr. I 1778, bestätigt durch Gerichtsbeschluss vom 9. Ventöse des Jahres II der franz. Revolution. Litter.: Les coutumes du val d'Orbey, publ. par Ed. Bon val ot. Paris 1864. Urbeis, Df. Ka. Weiler [s. 1790], Kr. Schlettstadt, U.-E.;. 621 E. 14b Hsr. (12 GRe.) - 410 m. - A G . Weiler (7,0); j Bhf. Weiler U.-E. (7,5). - Orbeiz 1049; U r b e i z 1303; pat. Orbe. - Die Gde. umfasst den H O . U. (404 E. 102 Hsr.) und die A O . Basse-Broquotte, Champs-d'Vvre, Climont (Weinberg), F€te, Goutte-du-Moulin, Grande-Goutte, Gravier, Haut-Sapine, Housserelle, Osieres, Plaine-Des.sus, PrCs-de-la- Barbe, Schlague, Schloss, Schnarupt; ferner den unbew. O. Ruine Bilstein. Der frühere AO. Caire zählt jetzt zum HO. - P. T. Oeff. Fernsprechstelle (s. 25. Juli 1901). StEBez. Weiler II. Armr. (s. 1867). F w . s. 1875, 2 Spritzen). - Kath. Hilfspfarrei des Dekanats Weiler (s. 1802); Schutzheiliger hl. Nikolaus (6. Dez.). Frühere Filiale Lach (180S-20, dann selbständig). - Geschäftssprache franz. - Bergwerk St. Sylvester, seit 1894, 2 Arbeiter, Eigenthümer Rentmeister ! Liste in Niederhagenthal (Ka. Hüningen, Kr. Mülhausen); Produktion: Silber-, Kupfer- und Antimon-Fahlerze. Silberund Bleierzbergwerk Donner III, Eigenthum der Firma Weilerthaler Bergwerke G. m. b. H. 2 Sägemühlen. 2 Getreidemühlen. Geringer Hausirhandel mit Holzschuhen. - Neutral (hinsichtlich des Zollverkehrs) erklärter Grenzweg zwischen Grzst. 2442 und 2443 (Länge 150 m i. Angrenzende franz. Gde. ist Lubine. Die eine Hälfte der Wegelänge hat Frkr., die andere die Landesverwaltung von E.-L. zu unterhalten. U. wird 1049 zuerst erwähnt, die Abtei St. Kreuz in Woffenheim war damals daselbst begütert. Der Ort gehörte zur österreichischen Herrschaft Weilerthal (s. d.). - Kirchlich gehörte U. zum Landkapitel Schlettstadt und war Ende des 16. Jhdts. Filiale von Grube, im 17. Filiale von Weiler, seit 17b0 Sitz eines residirenden Vikars. Kapelle St. Nikolaus, im Ib. Jhdt. erwähnt. 1789 neue Kirche erbaut, z. Th. mit den Steinen von Schloss Bilstein - In U. stand früher das Giesshaus für das Bergwerk von Lach. Ueber frühere Steinkohlenbergwerke bei Urbeis vgl. Lach. G e m e i n de wal d (Oberförsterei Weiler) 2b4,7 ha. (Meist Buche und Tanne, auch Eichen, Kiefern und Fichten.) Urbeiser d e s s e n s. Giessen 8. Urbeisthal, Amt, s. Hohenack und Urbeisthal. Urbeisthal, Herrschaft Rappoltstein. Unter diesem nach dem Dorfe Urbeis benannten, von der Weiss durchströmten Thale, verstand man ursprünglich die vier Kirchspiele : Urbeis, Schnierlach, Urbach und Zell (s. d.). Begrenzt war das, schon vor 1293 genannte U im Süden durch das St. Gregorienthai, im Norden durch das Leberthal, im Osten durch den Bann von Kaysersberg, im Westen durch die rappoltsteinische »Herrlichkeit Judlinshus» mit Diedolshausen (s. d.) und zum Theil durch die 1871 gezogene Landesgrenze. Das U. gehörte zur rappoltstein'schen Herrschaft Hohenack oder (1600) zur Herrschaft Hohenack oder U.», dessen Administration seit alters unter Vögten stand. Seit 1515 wechselt schon der Amtstitel Vogt mit Amtmann, 1623 '•Oberamtmann in der Herrschaft Hohenack»; 1631 haben die Herrschaften Hohenack und Weiler im St. Gregorien-thale einen Oberamtmann und Vizeamtmann; 1712 war Fran-cois Luc de Bartmann Oberamtmann der Herrschaft Rappoltstein und der Herrschaft Hohenack ; 1728 wird einLarcher | als A m t m a n n des U., Herrschaft Hohenack angeführt. Später hiess es einfach: A m t U.- Urbeis wird 1049 zuerst erwähnt; die anderen Ortsnamen des Thaies sind jüngeren Datums; doch reicht die Existenz der Thalorte sicher in frühere Zeiten zurück. - Das U. gehörte, wie auch der älteste Besitz des Klosters Pairis, den Grafen von Egisheim, deren Güter zum Theil seit 1144 durch Erbschaft auf die Grafen von Pfirt übergingen. Diese hatten übrigens 1271 dem Hochstift Basel unter vielem Eigenbesitz auch das schon 1162 genannte Schloss Hohenack aufgetragen und als Lehen zurückerhalten. Nach dem Erlöschen dieser Familie im Mannesstamme (1324) k a m erbschaftsweise Hohenack an das Haus Oesterreich. Seit 1288 erscheint das Thal in Verbindung mit dem Schlosse Hohenack, das damals schon in den Besitz der mit den Grafen von Pfirt verwandten Herren von Rappoltstein gelangte, die sich nachweislich erst seit 1303 auch Herren von Hohenack nannten. Unterbrochen wurde dieser Besitz durch die Heirath der Herzlaude, Herrin von Rappoltstein und Hohenack, mit dem Grafen Heinrich von Saarwerden (1336 oder 1337-1397) in erster, und 1398 in zweiter Ehe mit dem Landgrafen von Stühlingen, Johann von Lupfen, denen sie unter anderem die Herrschaft Hohenack mit dem U. und Judenburg mit Diedolshausen als Ehesteuer zubrachte. Nach Herzlaudens, vor dem 8. Juni 14<»0 erfolgtem, kinderlosemTode, blieb aber die Herrschaft Hohenack nebst den genannten Gütern noch bis 1437 in der Familie Lupfen; dann erst kam sie wieder in den Besitz der Herren von Rappoltstein und nach deren Aussterben lb73 durch weibliche Erbfolge in die Hände der Pfalzgrafen von Birkenfeld bis zur französischen Revolution. - Während jener 61 Jahre lag die Administration der Herrschaft Hohenack und zugehöriger Besitztheile in den Händen der Grafen von Saarwerden und der Landgrafen von Stühlingen (Lupfen). Es lag nun den Herren von Rappoltstein und Hohenack daran, die alten Rechte der Herrschaft Hohenack, namentlich der Bewohner des U., feststellen zu lassen, was 1441 geschah. Insbesondere betraf dies die iHerlichkeit zu Jüdlinshus» (s. Judenburg und Diedolshausen). Weit umfangreicher wurden die < alten Ordnungen der vier Kirchspiele» in den Jahren 1513, 1536 und 1564 in deutscher und französischer Sprache aufgezeichnet. Diese Ordnungen bezogen sich auf die herrschaftliche Verwaltung und die Justizpflege des Thaies, dessen vier Gden. Urbeis, Schnierlach, Urbach und Zell - Diedolshausen wird dabei nicht genannt, aber in den Rechnungen der Herrschaft Hohenack und U. seit 1515 - ein «Schultheissenamt» oder Sehultheissenthum ' bildeten, an dessen Spitze unter der Aufsicht des Vogtes zu Hohenack ein von der Herrschaft Rappoltstein ernannter «Schultheiss» als ^oberster Amtmann des U. stand, ihm zur Seite 16 Geschworene, je 4 aus jedem Kirchspiel. Sitz des Schultheissenamtes war Schnierlach (s. d.); die Appellationen gegen Urtheile gingen in letzter Instanz an das Oberamt zu Rappoltsweiler. In peinlichen Sachen galt, sofern nicht älteres Gewohnheitsrecht dagegen war, die lb32 als Reichsgesetz verkündete Carolina. - Diese Verhältnisse währten, bis unter der französischen Intendanz und dem elsässischen Hohen Rath Veränderungen eintraten. Im U. hatten keine Adeligen, sondern nur einige geistliche Korporationen (Woffenheim, Pairis, Alspach, Dusenbach, Drei Aehren und die Stadt Colmar) vorübergehend, zum Theil auch dauernd, Besitz. Belehnungen und Verpfändungen von Rechten und Einkünften aus dem U. fanden wiederholt statt; so wurde 1343 das Jagdrecht an Johannes Pfaff, 13b9 zeitweilig ein geringer Zins an Heinrich von Müllenheim verpfändet. 1378 verpfändete Bruno, «Herr zu der Hohen Rappoltstein» die Burg Hohenack und Judenburg, die 4 Kirchspiele und anderes, bezüglich der obigen, in Gemeinschaft mit seiner M u h m e Herzlaude besessenen österreichischen Lehen, an den Grafen Heinrich von Saarwerden. - Unglücksfälle theilte das U. mit dem übrigen Elsass, so die Zeiten der Pest im 13., 14., 16. und 17. |