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Show Valaine - Valette. 1141 gehörig, s. d.), 7. Longeville b. Metz (ein Theil gehörte zur bischöflichen Herrschaft Quatre mairies), 8. Lorry b. Metz mit Vigneulles, 9. Maizieres mit Brieux und Fereau-Moulin, 10. Maxe (Franclonchamps, Grange-aux-Dames und Grange-d'Envie, Grande und Petite Maxe, Grande- und Petite Thury), 11. Moulins b. Metz (ohne die zu Isle gehörigenHöfe Bradin und Fristot (s. Isle Nr. 1 und 11), 12. Plappeville, 13. Rezonville z. Th. (Df. Flavigny; Df. Rezorville selbst gehörte zur Terre de Gorze), 14. Rozerieulles, 15. Ste. Rufline, 16. Sem£court, 17. Scy mit Chazellcs iz. Th.; zum anderen Theile zur bischöflichen Herrschaft Quatre mairies (s. d.) gehörig), 18. Vaux mit Moulin, 19. VerneAille mit Bagneux und Chantrenne, 20. Woippy mit (".randes- und Petites-Tappes, Ladonchamps und Ste. Agathe. - In Hagendingen (3) hatte Luxemburg Schirmrechte, die aber schon im Friedensvertrage von Chäteau-Cambresis 1559 nicht mehr geltend gemacht wurden; 1218 bestätigte Graf Walram vom Luxemburg den Besitz des Domkapitels von Metz in Hagendingen, das auch 1404 die Steuerzahlung nach Metz, weil unter fremder Hoheit stehend, ablehnte. 1550 wurden auch die früheren Ansprüche von Luxemburg auf Hauconcourt (4i nicht mehr erneuert. Thury (10) war 1288 Lehen von Luxemburg. 1404 wurden beide Thury zum Pays Messin gerechnet und nach Metz eingesteuert. Ladonchamps (20) dagegen wurde von Luxemburg auch noch nach 1559 beansprucht als Lehen von Rodemachern; Frankreich hat zwar damals diese Ansprüche anerkannt, blieb aber im Besitze. Schon 1404 wurde Ladonchamps nach Metz eingesteuert. [dPr.] Valaine, Hs. (Gde. Fey, Ka. Verny, Kr. Metz, L.). 5 E. 1 Hs. - Valeine 16. Jhdt. - War Hof des Pays Messin (Isle) und ehemaliger Bestandtheil der Herrschaft und Pfarrei Cheminot (s. d.). Val de Vaxy, Fsths., s. Lindenberg, Fsths. Val de Vaxy, (Herrschaft). Es sind 2 Herrschaften zu unterscheiden : I. Die H o c h g e r i chtsherrschaft V. d. V., welche seit den ältesten Zeiten bis zur Revolution der Abtei Gorze gehörte und derselben bei der Abtretung der Landeshoheit an Lothringen (1604; s. unten) belassen wurde. Diese Herrschaft erstreckte sich auf die Dorfbänne: 1. Gerb^court, 2. Lub£court, 3. Morville b. Vic lohne die erst 1888 damit vereinigten Weiler Salival und St. Livier), 4. Put-tigny, 5. Vaxy. Zeitweise wurde dazu auch Moivrons (in Frankreich) gerechnet, das aber nicht zur ursprünglichen Herrschaft gehörte. - Vaxy ist vielleicht das Fastingas, das Karl der Grosse 775 der Abtei Saint-Denis für ihr Priorat Salonnes geschenkt hat. Sicher ist, dass die Abtei Gorze 922 von Salonnes durch Tausch Güter in Gerböcourt erworben hat; auch das verschwundene Dorf Vertignecourt bei Put-tigny war 777 Besitz des Priorates von Salonnes, der noch 950 durch königliche Schenkung vermehrt wurde und 957 an die Abtei Gorze übergegangen sein soll. - Die Abtei Gorze hat überdies den Besitz des Priorates St. Piant zu Moyenvic (Filiale von Senones?) schon in früher Zeit, wie es scheint, erworben. Dieser Besitz, schon 1165 der Abtei Gorze gehörig, lag in Morville und in Lub6court; in beiden Orten lagen gesonderte Banne, St. Piant genannt. Das Grundgericht (seigneurie oder justice de St. Piant) hatte seinen Sitz in Lube"court; der Meier des Gerichtes, das noch im 18. Jhdt. bestand, wurde vom Vogte des V. d. V. ernannt. Der Bann St. Piant in Luböcourt scheint auch als gesondertes Vogteilehen vergeben worden zu sein; so war er 1588 im Besitze der Herren von Helmstatt zu Dürkastel. Gorze hatte in den 5 oben genannten Dörfern die hohe, mittlere und Grundgerichtsbarkeit und alle herrschaftlichen Rechte, das Patronat der Pfarreien Vaxy, Morville und Gerbecourt; in ältester Zeit scheint die Kirche von Domevre Mutterkirche des Thals gewesen zu sein. In Morville, Puttigny und Vaxy hatte die Abtei den Zehnten; in den früher zu Amelecourt eingepfarrten Dörfern Gerböcourt und Lube"court stand der Zehnt der Abtei Mettlach zu, die ihn z. B. noch 1470 dem I Heinrich von Helmstatt zu Dürkastel verpachtete und 1573 l mit dem Patronatrechte für Amed^court dem Herzoge von Lothringen verkaufte; die Pfarrei Puttigny gehörte dem ] Priorate Salonnes, später der Primatiale in Nancy. - Lothringen nahm 1568 die Gemeinden des V. d. V. auf ihr Ansuchen unter seinen Schutz, wobei die Dörfer erklärten, dass sie sich vor unvordenklicher Zeit schon in den Schutz des Herzogthums begeben hätten, auch hätten sie nach Amance gesteuert und dorthin den < Landfried» (die Reichsumlagen) entrichtet. 1580 erneuerten die Dörfer ihre Schutzbitten und j boten die Unterwerfung unter die herzogliche Hoheit an, wenn sie im GenusseThrer Freiheiten belassen und von der I Steuer an das Bisthum und an die Abtei befreit würden. Durch Vertrag vom 23. Januar lb04 überliess der Kardinal von Lothringen als Abt von Gorze dem Herzoge von Lothringen die volle uneingeschränkte Landeshoheit über Gerbecourt, Lubecourt, Puttigny und Vaxy, behielt aber Morville b. Vic und Moivrons. In den abgetretenen 4 Dörfern behielt sich die Abtei überdies die volle Gerichtsbarkeit ' und die herrschaftlichen Rechte vor. Der Vertrag wurde von der Kurie bestätigt. Durch den Vertrag von Vincennes vom 28. Februar lbbl hat dann Frankreich Morville mit den übrigen Besitzungen der Abtei Gorze von Lothringen erworben, das seit 1578 im Besitze von Gorze war (s. dort). Im Widerspruche mit dem Vertrage von lb04 hat das Parlament von Metz durch Beschluss vom 23. März 1679 das V, d. V. als Bestandtheil der Terre de Gorze erklärt und den Einwohnern die Berufung an den Gerichtshof von Nancy untersagt. Frankreich hat sich auch in Besitz gesetzt und diesen auch nach dem Frieden von Ryswyk behauptet; 1701 wurden durch besondere Vereinbarung die lb04 an Lothringen abgetretenen 4 Dörfer wieder ^provisorisch» dem Herzoge von Lothringen eingeräumt. Erst durch den Vertrag von Paris vom 21. Januar 1718 (Art. 19) hat Frankreich die provisorische Einräumung als definitiv erklärt und die Landeshoheit von Lothringen anerkannt. - II. Die Vogteiherrschaft. Die Vogtei im V. d. V. stand ursprünglich, wie im ganzen Besitze der Abtei Gorze, den Grafen von Bar zu, welche damit die Grafen von Salm, Herren von Viviers belehnt haben sollen. Der Sitz der Vogtei war der Hof Hedival; der Vogt hatte den Meier des Grundgerichtes in Lubecourt (seigneurie 'de St. Piant) zu ernennen. Die Grafen von Salm sollen die Vogtei als Afterlehen vergeben haben; doch wurde dieselbe auch unmittelbar von Bar zu Lehen genommen. 1264 wird Wilhelm von Mörsberg als Vogt im V. d. V. genannt. 128S scheint Lothringen im Pfandbesitze gewesen zu sein, da es dem Johann du Chastelet eine Rente auf V. d. V. anwies; 1299 hatten noch die Herren de Landeville in Folge einer früheren Schenkung von Lothringen Besitz im V. d. V.; 1337 nahm Gerhard von Warsberg Hedival von Bar zu Lehen und trug dem Grafen Heinrich von Bar seinen eigenen Besitz im Thalc zu Lehen auf. 1474 waren Vögte im V. d. V. Nikolaus von Heringen und Kaspar von Rollingen, die damals ihren Besitz mit Zustimmung von Gorze und des Grafen Johann von Salm, Marschall von Bar und Herr von Viviers, an Franz und Gerard de Frasne verkauften. 1624 schenkte der nachmalige Herzog von Lothringen, Franz von Vau-demont, der durch Heirath mit Gräfin Christine von Salm die Baronie Viviers erwarben hatte, Hedival und das Vogteilehen im V. d. V. seinem natürlichen Sohne Gerard Rous-selot, der den Namen de Hödival annahm, den auch seine Nachkommen führten, die noch Anfang des 18. Jhdts. im Besitze von Hedival waren. Litter.: S. Gorze, Besitz der Abtei. [dPr.]. Valdieu s. Gottesthal. Valette s. a. Ober-, Unter-Valette. Valette, Wir. Gde. Oberhost [s. 1813], Ka. St. Avold, Kr. Forbach, L.). 181 E. 37 Hsr. - La Valette 1609. - 1811-13 AO. von Cappel; vor 1811 selbständig und seit 1790 |