| OCR Text |
Show 120b Westrich. Erst im 16. Jhdt. begannen die Geographen und Kosmo-graphen den Begriff des W . ungebührlich auszudehnen, vielleicht einem bereits eingebürgerten Sprachgebrauch folgend, wonach man W . nannte, was westlich der Vogesen war und nicht zu Lothringen gehörte, also insbesondere das Bisthum Metz und die Gebiete der Reichsstände des Oberrheinischen Kreises. So heisst es schon in eirem Volksliede vom Konstanzer Konzil: Von Oestereich ein Botschaft wis, Lothring, Westrich und Briss (Breisgau) Metz wird nicht eigens genannt. Auch in den Anschlägen und den Matrikeln des Reichs zu Ende des lS.Jhdts. ist eine gewisse Unsicherheit zu erkennen. In der Reichsmatrikel von 1521 z. B. war die lothringische Stadt Saarburg, die man für eine freie Reichsstadt hielt (wobei man sie mit Saarburg bei Trier verwechselte), als «Saarburg im W.» bezeichnet. Aus der Reichsmatrikel wurde diese irrige Eintragung in die 1550 erschienene Kosmographie von Münster aufgenommen und auf diese Kosmographie stützte sich der Reichsfiskal, der von Saarburg rückständige Kammerziele und Türkenpfennige einforderte. Dabei war der Fiskal darüber wohl unterrichtet, dass auch das Bisthum Metz Ansprüche auf Saarburg hatte, da das Bisthum als Inter-venient auftrat. Die Zugehörigkeit zum Bisthum schien mit der zum W . wohl vereinbar und die umfangreichen Zeugenvernehmungen (1560) drehten sich nur u m die Frage, ob Saarburg zum W . gehöre oder zu Lothringen. Lothringen war durch den Nürnberger Reichsabschied (1542) ausgekreist worden. Das Bisthum Metz aber zählte noch zum Oberrheinischen Kreis bis 1648. Als endlich 1601 der Reichsfiskal beantragte,man möge von «dieser baufälligen Sach» Abstand nehmen, gab er sein Schlussgutachten dahin ab, dass «Saarburg im W . ein Schlüssel und Vormauer des Landes Lothringen » sei. Der Irrthum des Reichsfiskal scheint aber noch weiter zurückzuführen sein, als auf die Matrikel von 1521; denn schon 1487 war die Stadt Saarburg im W . zur Beschickung des Reichstages von Nürnberg aufgefordert worden, wogegen damals der Herzog von Lothringen Verwahrung eingelegt hat. Welche Unsicherheit in der Geographie des Reichs beim Reichskammergerichte besonders über den Westen des Reichs herrschte, ist z. B. daraus zu entnehmen, dass man 1507 und 1521 das «Herzog-thum an der Maas* (das längst mit Lothringen vereinigte Bar), vergeblich suchte und schliesslich den König von Polen als Herzog von Masovien für die seit mehr als einem Jahrhundert rückständigen Reichsumlagen des Herzogs an der Maas verantwortlich machte und ihn nach lb98 unter den Ständen des niedersächsischen Kreises aufführte. Es ist daher nicht erstaunlich, dass noch im 18. Jhdt. der Beisitzer des Reichskammergerichtes, Freiherr von Kramer, in seinen Wctzlarer Nebenstunden die Dürftigkeit seiner Kenntnisse über den Umfang und über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Grafschaft Kriechingen damit entschuldigte, dass «dieses Land im W . gelegen sei. daher von Alters her hinlängliche Kenntnisse darüber gemangelt haben». W e n n selbst die Reichsbehörden das Bedürfniss nicht empfanden oder ihm nicht genügen konnten, sichere geographische Unterlagen für die Reichslinanzen zu schaffen, so ist es erklärlich, dass schliesslich die Begriffe über U m fang und Grenzen des W . der freien Forschung anheimfielen. So hat man bei der sogenannten Quaternionenein-the ilung des Deutschen Reichs den W . mit Brabant, West-phalen und Schlesien zu den vier Reichsvikariaten gerechnet. Die Kosmographie von Johann Schott (1513) brachte sogar ein Wappen für das W., das in einem Wappenbuche von 1567 und dann in dem 1581 zu München gedruckten Wappenbuche des Martin Schrot von Augsburg etwas verschieden in Farbe und in Zeichnung dargestellt wurde. W e n n daher diese Autoren schliesslich das W . als Vastum regnum bezeichneten, weil man in Lothringen von Wastrich oder Vastriche sprach, so wird es begreiflich, dass m a n schliesslich nicht nur Lothringen, Bar und einen Theil von Luxemburg, sondern auch die Stadt Metz, das Metzer Land und die Bisthümer Metz, Toul und Verdun zum W . zählte; es wird aber auch begreiflich, dass sowohl die Kurpfalz als Lothringen beim Bestreben, ihre Gebiete im Westen der Vogesen zu erweitern, darauf verfielen, das Schlagwort «Austrasien» für das geträumte Zwischenland der Vergangenheit zu entlehnen und für W . zu gebrauchen. Dieses neuere Schlagwort Austrasien verdient ebenso wenig ernsthafte Beachtung, als die Spielereien des 16. Jhdts. über den Begriff W . (s. Austrasien und Saarland). W e n n nun aber auch der N a m e W . überhaupt erst im 14. Jhdt. urkundlich nachgewiesen werden kann, so muss doch ein längerer Sprachgebrauch den ersten Erwähnungen vorausgegangen sein, und es erübrigt noch die sprachliche Deutung des Namens. Gegen die Annahme, dass die Endsilbe -rieh - gleichbedeutend mit «Reich» sei spricht der Umstand, dass der W. keineswegs den Westen des Deutschen Reichs bildete, da noch weiter im Westen hinter dem W . nicht nur Lothringen, sondern insbesondere das Herzogthum Bar und die Bisthümer Toul und Verdun lagen. W e n n durch den Namen ein Land im Westen bezeichnet werden sollte, so kann wohl nur das Land westlich der Vogesen und des Elsass gemeint sein nicht der Westen des Reiches. Man hat aber auch das Land nördlich der Lauter zum W . gerechnet und zwar bis zur Hardt; 1349 z. B. wird Lauters-weiler an der Grenze des Blies- und Nahegaues als «in dem Westrich» gelegen bezeichnet. A n dieser Stelle hat doch der N a m e keinerlei Beziehung weder zum Westen der Vogesen noch zum Westen des Elsasses, noch zum Westen des Reiches, da der Blies- und der Nahegau damals noch durch das Trierische, durch Luxemburg, Chiny u. s. w. von der Westgrenze des Reichs getrennt waren. Es dürfte demnach für den westlich und nördlich der Vogesen und des Elsass vorkommenden Namen ein Ursprung zu suchen sein, der ohne Beziehung zur Himmelsrichtung steht. Vor dem 13. Jhdt. rechnete m a n aber sowohl die westlich der Vogesen, als die nördlich des Elsass gelegenen Landstriche ebenso gemeinschaftlich, wie seit dem 14. Jhdt. zum Westrich, zum W a s g a u oder W a s i c h e n , wofür sich zahlreiche Beweisstellen anführen lassen. Die schon 1767 von J. Ph. Crollius ausgesprochene Meinung, dass die Namen Wasgau und Westrich in geschichtlichem und geographischem Zusammenhange stehen, dürfte wohl in Erwägung zu ziehen sein. Als der N a m e W . schon im Gebrauche war, hiess es z. B. im Landfrieden von 1378, dass dieser Geltung haben solle «den Wassich herab bis gen Neustad», der schon im 10. Jhdt. beurkundete Forstname Wassagon im Speiergaue wird z. B. noch 1366 erwähnt (Wassigon). Der Name Vosagum, von welchem der Mönch Richer von Senones berichtet, dass er der ältere sei, während seine Zeitgenossen und Landsleute dafür Vogiam gebrauchten, scheint überhaupt nur so weit im Gebrauche gewesen zu sein, als «der First» (Virst, Fürst) als sichtbare natürliche Grenze den Grenzkamm der Berge bildete, die das Elsass vom wälsch redenden Lothringen unmittelbar trennten. Der 'First» reichte aber nicht nur bis zur Markircher Steige, wie vielfach angenommen wird;vielmehr bezeichnete noch 1316 der Elsässische Landgraf Ulrich die First oberhalb des Albrechtthaies oder Weilerthales als Grenze gegen Lothringen. Der N a m e First verschwindet da, w o die Berge nicht mehr Elsass und Lothringen scheiden. Geroldseck bei Zabern führte den Nr.men Geroldseck am Wasichen. Wasgau (Wasichen), der deutsche Namen der Vogesen und des daranstossenden offenen Landes (937 in foresto Wasago; 1280 in Vosago, quod vul-gariter dicitur Wassengen, 1303 der Wesge, 1333 der Wasge 1350 von der First die Wachsken abe •, 1378 Waszich), ist nördlich vom Donon ab landschaftlicher Namen, für das Hochland, wie Mone meinte. |