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Show Westrich. 1205 schaft Burscheid, der Graufthalerwald und die Grafschaft Lützelstein), noch endlich die erst 1793 mit Frankreich vereinigten und dem Elsass zugetheilten Gebiete (die Grafschaft Saarwerden, die Vogtei Herbitzheim, die Herrschaften Diemeringen und Assweiler). W a s das Herzogthum Lothringen betrifft, so sind dazu für das 14. Jhdt. nicht die ehemaligen Metzer Lehen zu rechnen, welche Lothringen im Laufe des Ib. Jhdts. erworben hat, wie Saarburg, Saareck, Saaralben, Blankenberg, Homburg und St. Avold u. s. w. Alle diese Orte und Gebiete sind im 14. und 15. Jhdt. zum W . gerechnet worden. Dabei ist zu beachten, dass das Bisthum Metz nicht in gleicher Weise als geschlossenes Territorium wie Elsass oder Lothringen betrachtet wurde, und dass die bischöflichen Lehen vielfach zum W . gerechnet wurden ; wir finden später einen grossen Theil derselben in den Reunionsbeschlüssen erwähnt (s. Reunionen). Soweit diese Lehen von Lothringen erworben wurden, sind sie dem herzoglichen Bailliage d'Allemagne zugetheilt worden. Daher die widersprechenden Nachrichten, wonach das Bailliage d'Allemagne einerseits dem W . zugerechnet, andererseits daraus ausgeschieden wird, je nachdem die ehemaligen Metzer Lehen zu Lothringen gerechnet werden oder nicht. Im Nürnberger Reichsabschiede von 1495 wurde bei Bestimmung der reichsritterschaftlichen Kantone die Ritterschaft am Rheinstrome und die im Elsass ausdrücklich geschieden von der «um Metz und im W.». Reichslehen im . Pays Messin » aus damaliger Zeit sind nicht bekannt; später wurde als solches die Brücke über die Nied bei Domangeville «vom ersten bis zum letzten Nagel >, also wohl der Brückenzoll, erwähnt; in weiterem Umkreise rechnete m a n auch die Burg Warsberg 'ohne Land) zu den ritterschaftlichen Gütern ; sonst waren nur Geleitsrechte durch den Warent oder über die Vogesen von Lützelstein bis St. Quirin Reichslehen; am Westhange der Vogesen rechnete m a n zu den unmittelbaren Herrschaften : Diemeringen, Blieskastel, Frauenberg, Finstingen, Lixingen; dann Assweiler (18. Jhdt.). Zweifelhaft waren im 16.Jhdt. einige kleineren Herrschaften wie Dann bei Lützelburg. Ritterschaftliche Güter lagen aber im Norden des Selzbaches und der Lauter (s. Reichsritterschaft >. Die scheinbare Unbefangenheit oder Unbotmässigkeit, mit welcher Vasallen des Bisthums Metz dem ersten bekannten Bunde der Westricher Herren (1359) beitraten, wird erklärlich, wenn wir bedenken, dass der Gedanke an eine staatliche Zusammenschliessung oder eine Felonie gegen den Lehensherrn ferne lag; bestimmend war vielmehr eine Interessengemeinschaft, die aus der örtlichen Lage der Güter in W . entstand. So finden wir als Genossen im Bunde von 1359 sowohl den Bischof von Metz, selbst, als Vasallen desselben. Es ergiebt sich ferner daraus, dass es ein Irrthum wäre, aus der Theil-nahme eines Gebietsherrn a m Westricher Bunde auf die Zugehörigkeit aller Gebietsstücke dieses Gebietsherrn zum W . zu schliessen. Zu den Genossen des Bundes von 1359 gehörte z. B. der Bischof von Metz, der grosse Domänen und Lehen in W . hatte, und Vasallen von Metz, wie die Grafen von Leiningen (wegen Rixingen, Morsberg u. s. w.) die Grafen von Blämont und von Salm (wegen ihrer Metzer Lehen), der Bischof von Strassburg und dessen Vasallen, die Grafen von Lützelstein und von Leiningen (Dagsburg). Wenn der Junggraf von Salm zu Viviers dem Bunde beigetreten ist, so ist daraus nicht zu schliessen, dass Viviers zum W . gehörte, da die Salm ausser dieser Baronie damals auch noch die Herrschaften Püttlingen und Mörchingen besassen, die im W . lagen; der Abt Hugo von Gorze, schloss sich wohl nicht deshalb dem Bunde an, weil der westlich von Metz gelegene Besitz der Abtei Gorze zum W . zählte, vielleicht wegen des Val de Vaxy im Seillegau, das Besitz von Gorze war, vielleicht aber auch nur, weil der Abt (Hugo von Finstingen) seinen Brüdern und Vettern dieses Namens beistehen wollte, die zu den mächtigsten Herren im W . gerechnet wurden. Die Herren von Rodenmacher traten 1 dem Bunde wohl nicht wegen ihrer Luxemburgischen Lehen Rodemacher und Hesperingen bei, vielleicht aber wegen : Bolchen, die Gemeinherrer. vom Dagstuhl im Trierischen wohl nicht wegen dieser Ganerbschaft, sondern eher wegen Hingsingen und Buschborn. Die Herren von Lichtenberg im Elsass aber waren nicht nur Vasallen von Metz, sondern hatten auch Besitz im W . So verengt sich dann der U m fang des WT. gegenüber späteren Angaben. Wir müssen daher auch die weiteren Nachrichten mit dem obigen Vorbehalte aufnehmen. Z u m Turnierein Strassburg (1390) fanden I sich aus dem «Westrich ein : die Grafen von Lützelstein, Zweibrücken, Spanheim (zu Graefenstein im Bliesgau). Vel-denz (wegen Homburg im W . ) ; von Herren die Finstingen, Kirkel, Rodemacher, Rollingen, Dagstuhl, Kriechingen und Bolchen, von Rittern und Edelknechten die Kerpen, Alben, Rollingen, Bayer von Boppart, Hohenstein, Finstingen, M o m - bronn und Haas von Dievelich. Für alle diese Geschlechter lässt sich u m diese Zeit Besitz an der Saar, der Nied, der Blies und der Nahe nachweisen. W e n n Kaiser Sigmund j 1413 dem Kurfürsten Ludwig von der Pfalz die Landvogtei ! im Elsass zu kräftigerer Abwehr der Angriffe «aus dem [ Land W., das an das Land zu Eilsass einhalp stosset», verpfändete, so ist dabei wohl an Landfriedensstörer aus der unmittelbaren Nachbarschaft zu denken, nicht an Angriffe aus dem ferneren Westen. So wird auch im Elsass häufig im 14. Jhdt. von drohenden Einfällen aus dem W . oder von «Haufungen» in dieser Nachbarschaft geschrieben und freundnachbarlich gewarnt. Im Ganzen aber hielten sich doch, abgesehen von gelegentlichen «Handstreichen» oder «Kehl- J griffen» die W . zu den Nachbarn im Osten, und als 1525 die ] grosse Bauernbewegung über den Rhein gedrungen war, und I auch das Elsass ergriffen hatte, da schlössen sich auch die j Bauern im W., besonders aus der lothringischen Kastellanei ! Saargemünd, aus der Arogtei Herbitzheim, der Grafschaft I Saarwerden und aus dem Bitscher Lande an. Die Bauern [ aus der Kastellanei Dieuze wollten auch «dem grossen Hauffen im Rieh- zuziehen, Hessen sich aber durch Ver- ] sprechung von Mastweide und Laubstreu abhalten; weiter nach Westen reichte indessen die Bewegungnicht. In diesem Falle m a g die sprachliche Zusammengehörigkeit den Aus-j schlag gegeben haben. Die unmittelbaren wälschen Nachbarn des oberen Breuschthales wurden aber ebenfalls zum W . gerechnet, so in der Grafschaft Salm, in der Herrschaft Chätillon (1382), ausserdem Gerbevillers bei LuneA-ille (1382 Scherboelle im W.), w o die Grafen von Lützelstein noch zu Ende des 14. Jhdts. Rechte hatten, und die Abtei Haute-Seille. Weiter gegen Süden aber wird der N a m e W . nicht mehr erwähnt, denn dort lag westlich des Grenzkammes der Vogesen geschlossener Besitz des Herzogthums Lothringen (das Bailliage Vosges) zunächst nördlich wurden St. Quirin (1382) in der Metzer Lehensherrschaft Türkstein, die Stadt Saarburg (seit Anfang des 15. Jhdts.), die Herrschaft Saareck (Lützelstein'scher Antheil, in Lehensbriefen von 1391 ab, bis ins 16. Jhdt.), die Metzer Lehen der Grafen von Leiningen (Rixingen und Morsberg), stellenweise auch in den Reichsmatrikeln Blankenberg (Blämont) als im W . gelegen bezeichnet; ferner Mörsberg bei Albesdorf (1365), Vergaville, Dieuze und die Grafschaft Kriechingen an der Nied. Mit diesen kleinen Gebieten und Ortschaften sind die Grenzpunkte für das W . im Süden und im Westen bezeichnet. W a s zwischen diesen Grenzpunkten lag, kann mit einiger Sicherheit als W . angesehen werden. Im Osten gegen das Elsass werden gelegentlich als «Thore» oder «Schlüsselndes W . bezeichnet: Lützelstein, Pfalzburg, Saarburg, Lixheim und Zabern. Z u m W . ist also ein ansehnlicher Theil des heutigen Bezirkes Lothringen zu rechnen. Gegen Norden rechnete man dazu noch das Land an der Saar, an der Blies, dem Erbach, der Nahe und der Glan bis zum Hundsrück und dann das Land zwischen dem Hardt und der elsässi- | sehen Grenze an der Lauter. |