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Show Strassburg. 1069 geschah zuerst 1296 auf vier Jahre, dann 1306 zur Hälfte an Meister und Rath und zur Hälfte an 4 Bürger; später waren Meister und Rath immer die alleinigen Käufer. - Der Stadtrath wechselte im 13. Jhdt. häufig in seiner (".estalt, zuerst waren es 12 Mitglieder und 1 oder 2 Meister jährlich, dann scheint das Meisteramt monatlich gewechselt zu haben, seit 1278/9 waren es jährlich 24 Mitglieder, von denen jedes seinen Nachfolger ernannte und die aus sich 4 je ein Vierteljahr amtirende S täd t emeist er (Stettmeister) wählten. Auf diese Weise schloss sich der Rath ganz in sich ab und war nur bestimmten Familien zugänglich, die die Rathsfähigkeit als ihr Vorrecht ansahen. Diese Familien, die sich mit den unter dem Namen H a u s g e n o s s e n zur Münze berechtigten grösstentheils deckten, sind nicht aus der Mi-nisterialität hervorgegangen, sondern aus alten Kaufmannsfamilien, die schon zur bischöflichen Zeit (nach Ausweis des ersten Stadtrechts) besondere Ehren genossen. Sie bildeten den Kern des Strassburger Stadtadels. Neben ihm finden wir die nicht rathsfähigen «ehrbaren« Bürger, vermuthlich auch altfreien, grundbesitzenden Familien entsprossen, und die Handwerker, oder, wie der Chronist sagt, das «Gedigene» (Collcktiv zu «Degen«). Militärisch waren die Geschlechter und die «ehrbaren- Bürger in 10 Konstoflen getheilt und wurden danach Konstofler (= constabularii) genannt; sie dienten zu Pferd, während die Handwerker, nach den Zünften geordnet, den Fussdienst leisteten. - Gegen die ausschliessliche Herrschaft der wenigen kurfähigen» Familien erhob sich der bis dahin ausgeschlossene Theil der Bürgerschaft, aber solange die Geschlechter einig waren, konnte er nichts ausrichten. 1308 wurde ein Aufstand blutig niedergeschlagen. 1332 kam es zu einem Zwist zwischen den Geschlechtern selbst, die sich in die Anhänger der Familie v. M ü l n h e im und der Familie Z o r n spalteten. Die Bürger vereinigten sich mit den Handwerkern, nahmen Schlüssel, Siegel und Banner der Stadt an sich und wählten einen Rath. Bestand der bisherige Rath nur aus Mitgliedern der wenigen kurfähigen Familien, so wurde der neue aus allen «ehrbaren» Bürgern ohne Mitwirkung des Adels gewählt und ein Vertreter jeder Zunft dazu genommen, sodass er jetzt ausser den Meistern 8 Adlige, 14 Bürger und 25 Handwerker enthielt. Den 2 Stett-meistern aus den Geschlechtern wurde der A m m e i s t e r der Handwerker, der bis dahin nur eine untergeordnete Rolle gespielt hatte, zur Seite gestellt. Die nächsten Jahre brachten noch mehrere Veränderungen. Seit dem Jahre 1334 wurde die Verfassung von der gesammten Bürgerschaft jährlich beschworen. - Das Jahr 1348 brachte neue Unruhen; soziale Noth und die Schrecken einer fürchterlichen Pest führten in den Judenverfolgungen zu grässlichen Unthaten. Das Er-gebniss dieser schlimmen Zeit war eine Neuordnung der Verfassung im Jahre 1349, die ein Kompromiss zwischen Adel und Handwerkern darstellte. Der Adel erhielt seinen aktiven Antheil bei den Wahlen wieder zurück: der ganze abgehende Rath wählte den neuen, der nunmehr aus 11 Adligen, 17 Bürgern, 28 Handwerkern bestand, sowie die vierteljährlich wechselnden 4 Stettmeister. Dagegen wurde der Ammeister allein von den Handwerkern gewählt. Nach einem einmaligen Versuche mit zehnjährigen Stett- und Ammeistern galt seit 1381 fortdauernd die jährliche Wahl. - Eine furchtbare Krisis brachte das Jahr 1392. Die hochfliegenden Pläne der Städte waren in den Kämpfen der 70er und 80 er Jahre des 14. Jhdts. zu niehte geworden und hatten Strassburg an den Rand des Verderbens gebracht. Es zeigte sich, dass den Aufgaben einer thätigen auswärtigen Politik und einer geregelten Finanzverwaltung die bisherigen Einrichtungen in keiner Weise gewachsen waren. Seit 1392 wurde mit grossem Eifer und Erfolg an dem Ausbau der Stadtverwaltung gearbeitet, die im Jahre 1482 als vollendet angesehen werden kann. Aus dem Jahre 1405 stammt die sog. Reformation der S tad t ord n u n g , welche die Konsolidirung der N e u ner (später Dreizehner) brachte. 1419/22 versuchte der Stadtadel eine Reaktion in seinem Sinn durch den D a c h steiner Krieg, die Stadt aber blieb fest und zwang die ausgezogenen Adligen, sich zu entscheiden, ob sie Bürger bleiben wollten oder nicht. Viele zogen das letztere vor, und so waren die 89 Patriciergeschlechter, die sich Ende des 15. Jhdts. in Strassburg fanden, ein fast rein bürgerliches, theils kaufmännisches, theils juristisch gebildetes Patriciat,während der Adel des 14. Jhdts. als ein wirklich ritterlicher zu denken ist. - 1419 wurde das Verhältniss der Vertretung der Konstofler (Adel und ehrbare Bürger) und der Handwerker im Rath auf 1/3 zu 2/3 dauernd festgelegt. Die Zahlen selbst wurden im Lauf der Zeit auf 10+20 vermindert. 1425 wurde eine ständige Kommission von 84 Mitgliedern zur Revision der Stadtverfassiing eingesetzt, die mehrere Jahre arbeitete. 1433 fand die Einsetzung der Fünfzehner statt und um dieselbe Zeit die Einrichtung des Seh offen kol legs. 1448 wurde die Ordnung der Dreizehner revidirt. Im Laufe des 15. Jhdts. haben sich schliesslich die sog. E i n u n d z w a n ziger entwickelt, ursprünglich eine Anzahl in den Geschäften ergrauter Männer, die mit der Beaufsichtigung des Münsterbaues beauftragt waren, dann aber auch bei anderen Angelegenheiten zugezogen wurden; später zählten sie immer mehr als 30 Mitglieder. Schon im 14. Jhdt. wurde zur Entlastung des nunmehr sog. grossen Raths der kleine Rath geschaffen, ein Zivilgericht von mittlerer Kompetenz. - 1482 endlich war die Verfassungsentwicklung abgeschlossen, und der Schwörbrief vom 24. Dezember dieses Jahres ist fortan mehr als 300 Jahre lang unverändert jährlich beschworen worden. An der Spitze der Verwaltung finden wir einen aufs Jahr gewählten A m m e i s t e r aus den Zünften und 4 Stettmeister aus dem Adel, von denen jeder ein Vierteljahr amtirte, daneben einen jährlich sich durch eigene Wahl zur Hälfte erneuernden grossen Rath von 30 Mitgliedern. Der Rath war beschränkt einerseits durch die 300 Schöffen, 15 aus jeder der 20 Zünfte, die sich bei wichtigen Angelegenheiten, allerdings nur auf Antrag des Raths, versammelten, andererseits durch die 3 «geheimen Stuben». Die «Dreizehn er» hatten die Leitung der äussern und der allgemeinen Politik und funktionirten später auch als oberste Gerichtsinstanz, als delegirtes kaiserliches Kammergericht. Gewählt wurden sie durch den Rath und die Einundzwanziger und zwar auf Lebenszeit. Die «Fünfzehner » ergänzten sich durch Zuwahl, auch ihr A m t war lebenslänglich. Sie waren Staats- und Verwaltungsge - richtshof, Rechenschaftsbehörde für die städtischen Beamten, Geselzgebungskommission mit Initiative und leiteten in späterer Zeit fast die gesammte innere Verwaltung. Die «Ein-undzwanziger » wurden zuerst nur auf 5 Jahre gewählt; wer zum zweiten Male gewählt war, wurde lebenslänglicher Eindundzwanziger. Seit 1448 gehörten die Dreizehner und Fünfzehner regelmässig den Einundzwanzigern an, wozu dann noch einige «ledige Einundzwanziger' kamen, d. h. solche, die bloss dies A m t hatten. Erst wurden sie nur bisweilen gehört, dann regelmässig zugezogen; schliesslich stimmten sie auch mit. So wurde aus dem Rath etwas ganz anderes: «Die Herren Räth und E i n u n d z w a n z i g . Die eine Hälfte dieser Körperschaft war lebenslänglich, dadurch wurde für die Gleichmüssigkeit in der Geschäftsführung gesorgt, die andere wechselte jährlich und erhielt so die Fühlung mit der Tagesstimmung. Die genannten Kollegien, «das beständige Regiment», waren für die Erledigung der laufenden Geschäfte immer noch zu gross, und daher finden wir eine ausgedehnte Arheitstheilung in Kommissionen. AlsGerichtshöfe waren neben dem grossen Rath unterAnderen der jährlich erneuerte «kleine Rath», ein Ausschuss aus jenem, ferner die Niedergerichte und die «Siebenzüchtiger » (ein Polizeigericht) thätig. V on andern Kommissionen seien die «Dreier v o m Pfennigthurm«, die «Umgelter», die «Bauherrn» genannt. Zu den genannten Ehrenämtern kamen nun noch die stehenden besoldeten Aemter hinzu, |