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Show 872 Reichsfcld - die Dorfschultheissen innerhalb und ausserhalb der Reichs- I dörfer sammelten. Im Jahre 1500 gingen an Weihnachts-leibbet im Reiche ein 15 Pfd. 13 Batzen o Pfg.; ausserhalb des Reichs * Pfd. 2 Batzen 6 Pfg. Strassburger und 4 Batzen Heidi M' rger Währung. Die Ernteleibbet betrug entsprechend 15 Pfd. 14 Batzen o Pfg. und 12 Pfd. 11 Batzen lo Pfg. Eine veränderliche Naturallieferung bildeten Hühner und Lämmer. Von 33 Dörfern wurden jährlich kleine Fastnacht- Hühner, von 32 grosse Ernte-Hühner gesammelt. Im Jahre 1533 betrug die Zahl der ersteren 650, die der letzteren "*4, im Jahre 1576 aber '»">:: und - Ji des Reichsdorf, das eine eigene Schafherde hielt, musste ! an Ostern ein L a m m liefern; so wurden 1531 von 7 Dörfern [ 7 Lämmer verabreicht, 1576 betrug deren Zahl 24. Eine weitere Einnahmequelle in den Reichsdörfern der Landvogtei bildeten die gerichtlichen Strafgelder, «Gerichtsfrevel genannt, sodann die Abgaben für Benutzung des hl. Forstes als Forstzins, Laubgeld, Forstrechthühner und Forstrechthaler; ferner Wegegelder, Fischwassergelder und Mühlenzinse. Den Beamten der Landvogtei gegenüber waren die Reichsleute zu mancherlei Frohndiensten verpflichtet Sie mussten ihnen das Dienstholz im hl. Forst hauen und zuführen, ihren Wein, ihr Getreide und ihre Familienangehörigen im Landvogteihezirk befördern, für den Landvogt das Heu mähen und einliefern. Auf Dienstreisen hatten die Beamten den «Atz» d. h. die freie Beherbergung und Beköstigung in den Dörfern. Neben den landvögtischen Beamten übte auch die Stadt Hagenau das Schiit/- und Pflegerecht über diese Reichsdörfer. Sie unterstanden, wie schon bemerkt worden, ihrem Gerichtsstabe; das städtische Laubengericht war zugleich ein «gemein Landgericht -. Ihr Pflegerecht machte die Stadt wiederholt in dem Sinne geltend, dass sie die Dörfer vor willkürlicher Besteuerung und Belastung durch die landvögtischen Beamten, schützte, verpfändete Reichsdörfer einlöste und die Zugehörigkeit der Dörfer zum Schultheissenamte Hagenau von Kaisern sich bestätigen liess. Dafür hatten die Dörfer ihrerseits die Pflicht, die Stadt in Zeiten der Kriegsnolh «befrieden» zu helfen und ihr mit ihren Leuten, Pferden und Wagen behülflich zu sein, falls sie im Dienste des Reiches oder im eigenen Interesse . reisen» musste. Litter.: Becker, J., Die Reichsdörfer der Landvogtei und Pflege Hagenau. (Zeitschrift für Gesch. des Oberrheins, Band 14, N. F. 189'», S. 207-247 Reichsfeld, Df. Ka. Barr [s. 1790J, Kr. Schlettstadt, U.-E.). 437 E. 93 Hsr. (10 GRe. i. - 325 m. - A G Barr (8,7); Bhf. Eplig - 5,6). - Richentzevelt 1323 ; Richetzenvelt 1350; ma. Risfald. - Die Gde. umfasst den HO. R. 409 E. 88 Hsr. die AO. Feldlägert, Sommerrain und Taubcnthal. Ortseinn. StEBez Dambach. Armr. (s. 1820). Fw. s. 1887. 1 Spritze). Wasserltg. (1891 und 1*9n eingerichtet). Kath. Hilfspfarrei des Dekanats Barr (s. 1802); Schutzheiliger j hl. Urban. Die Protestanten gehören zur Pfarrei Mittelberg-heim. R. gehörte zum Territorium der unterelsässischen Reichsritterschaft und war als Reichslehen im Besitz der Herren von Andlau. Wahrscheinlich stammte es ursprünglich aus dem Besitzstand der Abtei Andlau. - R. war vor 1882 Filiale der Pfarrei Ittersweiler. 1464 hatte es eine Kaplanei. Gern ein d e w a l d (Oberförsterei Barr. 98,6 ha. Reichsfelderbächel, s. Andlau 17. Reichsforst, s. Hagenauerwald. R e i c h s h o f e n , St. (Ka. Niederbronn [s. 1790], Kr. Hager.au, V.-E. . 2800 E. Sterbet. 25 ich. Geb. 31 auf 1000) 524 Hsr. 21 GRe. - A m Falkensteinbach und Schwarzbach 1*0 m. - AG. Niederbronn (2,9), Bhf. R. (0,4). - Richenes-h o u a n 994; R i c h e s h o v e n 1213; ma. Rishoffe, Ris- Reichshofen. ho wwe. - Die Gde. umfasst den HO. R. (2433 E., 453 Hsr.) und die A O . Lauterbacherhof, R.-Wcrk, Wohlfahrtshofen. - P. III. Kl. T., Oeffentl. Fernsprechstelle. Bhf. (s. 1864). HSt. R.-Wcrk (dgl.), Gendanr.criestation. Ortseinn. StEBez. Niederbronn. 2 Aerzte, darunter ein Kantonalarzt. Apoth. Gemeindemädchenschule der Rappoltsweiler Schul Schwestern is. 1820). Gemeindeknabenschule der Schulbrüder der christl. Lehre aus Matzenheim (s. 1860). Armr. (s. 1833; Grundbesitz: 1 hai. Sparkasse (s. 1887). Schlaehths. <s. 1876). Verbds.- Fw. is. 1SS9, 3 Spritzen >; Krgv. (s. 6. Jan. 1889), - Kath. Pfarrei II. Kl. (s. 1802; 1802-1829 Sitz des Dekanats'. Schutzheiliger hl. Michael (29. Sept.). Die Protestanten gehören zur Pfarrei Gundershofen, die Israeliten zum Rabbinat Hagenau. Jüd. Friedhof in Gundershofen. - 2 Steinbrüche. 2 Sandgruben. 3 Ziegeleien. Maschinenbauerei (von Dietrich u. Co. vgl. R.-Wcrk). Oelmühle. Papiermühle-in Wohlfahrtshofen (Aktien-Ges. untereis. Papierfabriken, fabrizirt nur Emballagepapier, 1808 begr.) Sägemühle. Holzsäge- und Holz-imprägniranstalt (von Dietrich und Co.). Getreidemühle. Aktienbrauerei. H a n d e l : Bauholz, Holzkohlen, Rindvieh. Buchhandlung (s. 1879). Im April, Okt. und Dez. je 2 Tage Krammarkt. 994 schenkte Kaiser Otto III. der Abtei Selz eine Kapelle zu R. Der Name des Ortes sowie die Thatsache, dass auch Kaiser Heinrich IV. 1074 Güter zu R. der Abtei Selz schenkte, machen es nicht unwahrscheinlich, dass R. ganz oder doch theilweise altes Reichsgut (Königsgut) gewesen ist. Zu Anfang des 13. Jhdts. war R. im Besiz der Herzoge von Lothringen, die es jedoch sammt der Burg 1232 dem Bisthum Strassburg auftrugen und als Lehen desselben zurückerhielten. Burgmannen der Lothringer zu R. waren damals die Fleckenstein und die Windstein. Nach einer unglücklichen Fehde verzichtete Herzog Friedrich von Lothringen 1286 auf alle Rechte zu R. (mit wenigen Ausnahmen) und erkannte auch damit die schon u m 1280 durch Bischof Konrad von Strassburg erfolgte Belehnung des Landvogts Otto von Ochsenstein mit R. an. Der Oheim des Ochsensteiners, König Rudolf von Habsburg. erhob gleichzeitig (1286) R. zur Stadt und gewährte ihr die nämlichen Rechte, wie sie Hagenau besass. Seitdem war R. als bichöfl. Strassb. Lehen im Besitz der Ochsenstein. Doch wurden im Lauf des 14. Jhdts. verschiedene Theile von R. verpfändet (an Leiningen und besonders an Kurpfalz) sodass zwischen 1370 und 1430 eine ganze Reihe von Mitbesitzern an R. (zu dem auch das Dörfchen Lauterbacherhof gehörte) urkundlich genannt werden (so auch die Hohen-Geroldseck, die Beyer von Boppart etc.). Nach dem Aussterben der Ochsenstein 1485 ging R. an Zweibrücken-Bitsch über, das nach und nach die Pfandschaften, vor allem die kurpfälzischen, einlöste. Als auch dieses Haus 1570 erlosch, zog das Bisthum Strassburg trotz des Protestes der erbberechtigten Grafen von Hanau-Lichtenberg R. als erledigtes Lehen ein und vereinigte es mit seinem direkten Territorium. 1664 jedoch verkaufte der Bischof R. an den Herzog Karl IV. von Lothringen, der es seinem natürlichen Sohne, dem Fürsten von Vaudemont gab. Von diesem wurde es 170S dem Abbe Suart verpfändet, 1725 von Herzog Leopold jedoch wieder eingelöst. Nach nochmaliger Verlehnung 1729 an das Herzogthum zurückgekommen, verblieb R. auch nach Austausch und Abtretung Lothringens an Frankreich (1735) im Besitz des bisherigen Herzogs Franz, des Gemahls der Maria Theresia und späteren deutschen Kaisers. Dieser verkaufte es a m 6. Juni 1761 an den Freiherrn v o n Dietrich, in dessen Besitz es bis zur Revolution blieb. Das Schloss zu R. wurde Ende des 18. Jhdts. von Herrn von Dietrich erbaut. Durch Patent vom 14. Febr. 1827 wurde es Majorat in der Familie des Vicomte de Bussicre, doch wurde das Majorat auf Antrag der Familie durch Ordonnanz vom 19. Sept. 1817 wieder aufgelöst, und ging 1856 durch Heirath an den Grafen de Leusse über. Nach R. nannte sich ein |