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Show Tüntingerbach und 1790 Ka.Sierck, 1795-1806Ka.Launsdorf, dann Ka.Sierck. Hat seinen besonderen Bann behalten. - T i n t a n g e s 1319; frz. Tinting, Tenting, Tunting. - Kapelle des hl. Nikolaus. T. gehörte zu der Unter-Probstei Sierck (s. d.). Ursprünglich war T. Besitz der Abtei Rettel. Es wurde 1437 von dieser getrennt und mit der Herrschaft Mensberg vereinigt. 1445 huldigte Chr.Wilhelm von Manderscheid.Gemahl der Hildegard von Sierck, für T. an Lothringen. 1681 gehörte die Hochgerichtsbarkeit über das Dorf der Probstei Freisdorf, der Grundbesitz dagegen der Karthause Rettel. O r t s w a l d (Oherförsterei Kedingen) 5b ha. Tüntingerbach s. Mosel 42. T ü r k e n e c k e n s. Richardwald, Arb.-Hs. (Gde. Spittel, Ka. St. Avold, Kr. Forbach, L.). T U r k h e i m , St. (Ka. Winzenheim [1790-1802 KHO.]. Kr. Colmar, O-E.). 2427 E. (Sterbf. 27.2, leb. Geb. 33,6 auf 1000) 372 Hsr. (18 GRe.) - An der Fecht. 240 m. - A.-, L.- u. SchwG. Colmar (b,S); Bhf. T. (0.3). - T h u r i n c h e im 89b; ma. D i r g g e , D i r i g g e . Die Gde. umfasst die H O. T. (2383 E., 3b5 Hsr.), die A O . Benzenmatten, Drei-Aehren, Meyerhof, Obschel; die unbew. O. Bruderkreuzkapelle und Kapelle im Heimburg und den verschw. O. Hausen (z. Th. vergl. Winzenheim). - P. III. Kl. T. Bhf. (s. 1868). Ortseinn. StEBez.Winzenheim. 2 Aerzte, darunter 1 Kantonalarzt.Apoth. Hospital (s. 1S6S, 34 Betten, für Kranke und Sieche; Grdbes. 22,36 ha, worunter 3,78ha Wald). Oeff. Vorschusskasse (s. 1888). Schlachths. (s. 1829). Wasserltg. (s. 1888). Sekt. d. Vog.-Cl. (s. 1881). - Kath. Pfarrei II. Kl. (s. 1822, vorher s. 1802 Hilfspfarrei) des Dekanats Egisheim. Schutzhl. hl. A n n a (26. Juli). Kapelle im Spital, Kapelle des hl. Antonius auf dem Lutzen-berg, Bruderkreuzkapelle. Die Lutheraner gehören zur Pfarrei Colmar, die Israeliten zum Rabbinat Winzenheim. - Baumwollspinnerei Johann Kiener Söhne in Günsbach, ca. 11000 Spindeln, 72 Arbeiter (1902 abgebrannt; wird wieder aufgebaut und für ca. 14000 Spindeln eingerichtet). Färberei und Appreturanstalt für Seidenstoff, 90 Arbeiter. 2 Papierfabriken: Scherb, verfertigt Packpapier bis zu 2300 kg per Tag. Schwindenhammer, verfertigt Schreibpapier bis zu 3000 kg per Tag. Oelraffinerie, Ziegelei, Weinhandel. Elektr. Bergbahn T.-Drei-Aehren durch die Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, vorm. Schuckert u. Cie. in Nürnberg erbaut und betrieben, eröffnet 15. Mai 1899. (Steigung 5-8 Prozent; Spurweite 1 m, Länge 8,7 km. Die elektr. Centrale [30 Arbeiter] giebt gleichzeitig die Elektrizität für die Beleuchtung von 15 Gden.) T. war ursprünglich zum Theil Eigenthum des St. Gre-gorienklosters, dem dieser Besitz schon i. J. 896 von König Zwentibold von Lothringen bestätigt wurde; z um Theil gehörte es zu dem habsburgischen Amte L a n d s b e r g , wie wir aus dem Urbar von 1303 erfahren. - Im Jahre 1312 erlaubte König Heinrich VII. den Einwohnern, sein Dorf, wie er es nannte, durch den Bau einer festen Mauer in eine Stadt zu verwandeln, verlieh ihnen einen Wochenmarkt und gab ihnen die Freiheiten der Stadt Colmar. Seitdem zählte T. zu den von der Landvogtei Hagenau und insbesondere der ihr unterstellten Reichsvogtei Kaysersberg abhängigen Reichsstädten und theilte deren gemeinsames Geschick. Die ausdrückliche Uebertragung des Colmarer Stadtrechts auf T. erfolgte i. J. 1354 durch König Karl IV., nachdem die Stadt dem elsässischen Zehnstädtebund beigetreten war. - All diese Privilegien erstreckten sich indessen nur auf denjenigen Stadttheil, der im alten Gebiete der Abtei Münster lag, der andere blieb auch fernerhin Oesterreich unterworfen. - Bei der Freimachung des Orts wurden dem St. Gre-gorienkloster seine Rechte von dem König vorbehalten. Diese Rechte beruhten auf der Grundherrschaft und der alten Immunität und waren dieselben, die das Gotteshaus auch zu Münster genoss. Der Abt übte innerhalb des dem Reiche gehörenden Stadttheils die niedere Gerichtsbarkeit durch - Türkheim. 1125 seinen Sehultheissen aus und ernannte den Hengeisen oder Aufseher über Mass und Gewicht. Er empfing sowohl einen Theil der direkten Steuer oder des Gewerfs als der übrigen mit seiner Erlaubnis* durch die Gde. erhobenen Abgaben, wie des Ungelds und der Markt-, W e g - und Brückenzölle. Er besass einen Dinghof (Ordnungen desselben aus dem 14. Jhdt. s. bei Stoffel, Weisthümer S. 207 ff.) mit einer Kapelle und liess die Bürger auf seinen Gütern Frohndienste verrichten. Ausserdem hatte er im ganzen Banne das Allmende-obereigenthum und die damit verbundenen Nutzungsrechte. Ebenso wie zu Münster hatte der Abt des St. Gregorien-klosters auch zu T. persönlich oder durch Delegation Sitz und Stimme im Rathe. - Vorsitzender des Hochgerichts für das Reichsgebiet war der vom Kaysersberger Reichsvogt eingesetzte Vogt oder Reichsschultheiss, der dem Stadtrecht zufolge ein Bürger von T. sein musste. Erstand ursprünglich als Vertreter des Königs auch an der Spitze der städtischen Verwaltung. - Die Reichsvogtei Kaysersberg erhob eine jährliche Steuer, welche a m Anfang des Ib. Jhdts. 8 Pfund Rappen und 7 Fuder Wein betrug. Die besondere Reichssteuer wurde gewöhnlich direkt von der Landvogtei Hagenau eingezogen. - In dem österreichischen Theile des Orts gehörten die Steuern und die Gerichtsbarkeit der Herrschaft Hohlandsberg. - Als Ausschuss der Gde. finden wir schon im Jahre 1311 den Rath und als Exekutivbehörde derselben zwei Hauptschaffner. Nach der Erhebung des Dorfs zur Stadt k a m das zwischen zwei Inhabern wechselnde A m t des Bürger- oder Slädtmeisters als Gdevorstehers auf, das von König Karl IV. i. J. 1347 ausdrücklich anerkannt wurde. Der Bürgermeister erscheint auch - wenigstens seit dem 16. Jhdt - als Richter in bürgerlichen Sachen. Bei der Rathsänderung mussten Vertreter des Landvogts von Hagenau, des Abts von Münster und des Herrn von Hohlandsberg zugegen sein. - Diese verwickelten Rechtsverhältnisse riefen naturgemäss öfters Konflikte hervor. Dem wiederholt ausgebrochenen Streit über die Zugehörigkeit der eingewanderten Leute suchten die betheiliglen Herrschaften i. J. 1400 dadurch ein Ende zu machen, dass sie dieselben je nach ihrer Herkunft ein für allemal dem Reiche oder Oesterreich zuwiesen. Nichtsdestoweniger kam es i. J. 14b5 zu einem blutigen Zusammenstoss wegen dieser Angelegenheit, indem der Herr von Hohlandsberg, Graf Hans von Lupfen, bei Nacht in die Stadt eindrang, mehrere Reichsbürger tödtete und andere gefangen hinwegführte. Im folgenden Jahre zog der Unterlandvogt, Wildgraf Johann, mit den elsässischen Reichsstädten gegen den Friedensbrecher zu Felde und verheerte dessen Gebiet. Erst i. J. 1485 brachte ein Schiedsspruch der Stadt Strassburg zwischen beiden Theilen einen Vertrag zu Stande, dessen Gültigkeitsdauer drei Jahre später auf ewige Zeiten ausgedehnt wurde. Man kam überein, dass künftighin die österreichischen l'nterthanen von allen direkten Leistungen an ihren Herrn befreit sein und dieselben Abgaben wie die Reichsbürger bezahlen sollten, und dass von der Gesammtsumme jede Herrschaft ihren gebührenden Antheil bekommen sollte. Der Reichsschultheiss und der Hohlandsbergische Schultheiss sollten beide zu Gericht sitzen, das Hochgericht über das Blut aber nur dem Reiche zustehen. Der Ertrag der von dem Hochgericht verhängten Geldbussen wurde beiden Theilen je zur Hälfte zuerkannt. Das Reich allein behielt aber das Recht, sich an der Einsetzung der Stättmeister zu betheiligen, welche über das Stadtsiegel, das Banner und die Thorschlüssel verfügten.- Von den religiösen Wirren blieb T. verschont, da die Reformation daselbst nie Eingang fand. Dagegen wurde die Stadt im 30jährigen Krieg derart mitgenommen, dass die Zahl der Bürger von 300 auf 80 herabsank. Ihre Reichs-unmittelbarkeit büsste sie zum Theil schon i. J. 1664 dadurch ein, dass sie, entgegen Colmar und Münster, in die auf völlige Unterwerfung abzielenden Propositionspunkte des französischen Landvogts, des Herzogs von Mazarin, einwilligte. |