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Show 736 Münster. 31 Mark Silbers und 2 Pfund Pfennige betrug. Bei der Einführung neuer Verbrauchssteuern, wie des Ungelds im Jahre 1356, bedurfte die Gemeinde seiner Erlaubniss und musste ihm ein Drittel des Ertrags zusichern. Die Amtleute des Klosters waren dagegen von den bürgerlichen Leistungen befreit. In dem Stadtrathe, der ursprünglich im Kloster tagte, hatte der Abt seit der ältesten Zeit von Rechtswegen Sitz und Stimme. Zu den aus der Immunität stammenden Regalien der Abtei gehörte auch das Ernennungsrecht des Schultheissen oder öffentlichen Niederrichters, der zugleich auch Richter des klösterlichen Dinghofs zu M. war. Von den Strafgeldern des Schultheissengerichts fielen dem Abte zwei Drittel zu, von denjenigen des Hoch- oder Vogteigerichts noch im 17. Jhdt. in den meisten Fällen ein Drittel. Das Bestreben der Aebte, ihre mannigfachen Rechte der erstarkenden Gemeinde gegenüber zu behaupten, führte zu endlosen Streitigkeiten und zu zahlreichen Verträgen zwischen beiden Theilen. Die älteste uns erhaltene Vertragsurkunde dieser Art, eigentlich ein Weisthum über die Rechte des Klosters, wurde unter dem Abte Marquart im Jahre 1339 verfasst. Die Rechte des Reichs über die Stadt wurden durch die Landvogtei zu Hagenau und die ihr unterstellte Reichsvogtei zu Kaysersberg gehandhabt. Im Namen des Landvogts nahm der LTnterlandvogt von Hagenau oder an dessen Stelle der Reichsvogt von Kaysersberg die Huldigung der Gemeinde für das Reich entgegen, ertheilte ihr einen Schirmbrief, wohnte der jährlichen Rathsänderung bei und zog die Reichssteuer ein, welche sich im Ib. Jhdt. auf 120 Gulden belief. In dem aus dem Rathe gebildeten hohen Gerichte, das über schwere Vergehen und Streitigkeiten zwischen Bürgern und Fremden entschied, führte der vom Reichsvogte zu Kaysersberg ernannte Untervogt den Stab. Dieser Richter musste dem Stadtrechle gemäss ein Bürger von M. sein. Die Anklage in Malefizsachen wurde vom Kaysersberger Vogte im Namen des Reichs erhoben. Als Gemeindeausschuss zum Zwecke der Verwaltung und Rechtsprechung tritt uns seit dem 13. Jhdt. der Rath entgegen. A n seiner Spitze stand ursprünglich der königliche Vogt, doch wurde dieser Beamte im Laufe der Zeit immer mehr auf seine richterlichen Funktionen beschränkt, besonders seitdem im 14. Jhdt. aus der Mitte des Raths Städt- oder Bürgermeister zu Gemeindevorstehern gewählt worden waren. Laut einer Aufzeichnung aus dem Jahre 1490 fand die Rathserneuerung alljährlich im Kloster in Gegenwart des Abts und des Reichsvertreters statt. Man wählte zuerst [sieben] Rathsherren aus den Dörfern, dann sechs aus der Stadt, und drei ernannte der Abt aus der Zahl seiner Amtleute. Der eine Bürgermeister ging aus den sechs Stadträthen hervor, der andere nach der Bestimmung des Abts aus den drei Klostcrräthen. Die Dorf-räthe waren zu gleicher Zeit Vorsteher oder Meister ihrer Dörfer. Als Schauplatz kriegerischer Ereignisse wird M. in den Geschichtsquellen des Mittelallels nur selten erwähnt. Das Thal lag eben abseits von der grossen Heerstrasse und war auch durch keinen l'ass mit Lothringen verbunden. Im Jahre 1273 verwüstete der Graf Rudolf von Habsburg in seinem Kriege gegen den Bischof von Basel das Münsterthal. Während der Belagerung Colmars durch König Adolf im Jahre 1293 zogen die Bürger von M. gegen die benachbarte Feste Weier, welche dem Herrn Anselm von Rappoltstein, dem Bundesgenossen der Colmarer, gehörte, zu Felde, wurden aber mit Verlust zurückgeschlagen. Als im Jahre 14b5 eine Schaar elsässischer Ritter unter der Anführung des Junkers Wersich Bock von Staufenberg von einem nach Lothringen unternommenen Raubzuge durch das Münsterthal zurückkehrten, verweigerten ihnen die Bürger der Stadt, einem Vertrage mit dem Herzoge von Lothringen gemäss, den Durchzug. Es k a m zu einem Treffen, in welchem die Münsterer unterlagen, 18 von ihnen getödtet und 20 schwer verwundet wurden. Erwähnt seien hier auch die grossen Brände, welche 1354, 1364 und 1446 Stadt und Abtei zerstörten. Die ersten Anzeichen der Reformationsbewegung im Münsterthale kamen im Kloster selbst zum Vorscheine, als der Abt Burkard Nagel im Jahre 153b wegen Annahme der neuen Lehre von seinen Mönchen zur Abdankung gezwungen wurde. Sieben Jahre später trat der Stadtpfarrer Thomas Wyel mit seinem Kirchensprengel, der die Stadt und das Kleinthal umfasste, zur protestantischen Kirche über, und im Jahre 1559 folgte der Kaplan von Mühlbach mit der Bevölkerung des Grossthals seinem Beispiel. Ernste Schwierigkeiten erwuchsen der Stadt in Folge der Religionsänderung erst im Jahre 15b3. Nach dem Tode des lutherischen Pfarrers setzte nämlich der Unterlandvogt Nikolaus von Bollweiler, der während der damaligen Vakanz der Abtswürde das von Alters her dem Kloster zustehende Ernennungsrecht des Stadtpfarrers im Namen des Reichs ausübte, einen katholischen Pfarrer ein, indem er der Stadt M. ihre Reichsunmittelbarkeit und damit ihren Antheil am Augsburger Religionsfrieden absprach. Die Gemeinde dagegen berief ihrerseits einen protestantischen Prediger und brachte die Rechtsübergriffe und Drohungen des Unterlandvogts vor das Reichskammergericht. Dieses entschied im Jahre 15b4 zu Gunsten der Bürger und liess dem Freiherrn von Bollweiler durch ein kaiserliches Mandat gebieten, die Münsterer in ihrer freien Religionsübung nicht weiter zu behindern. Durch die kirchliche Entzweiung wurde der alte Gegensatz zwischen der Stadt und der Abtei dermassen verschärft, dass er mehrmals in Thätlichkeiten ausartete. So stritten im Jahre 1569, nach dem Amtsantritte des zornmüthigen Abtes Heinrich von Jestetten, beide Theile wochenlang mit bewaffneter Hand um den Besitz der Pfarrkirche. Erst im Jahre 1.57.5 wurden sie durch den Freiherrn Lazarus von Schwendi und durch den Rath der Stadt Hagenau kraft einer kaiserlichen Kommission mit einander verglichen. Die Abtei gab in den meisten kirchlichen Dingen nach und übernahm sogar, als Nutznicsserin der im Jahre 12b5 vom Basler Bischof ihr überwiesenen Parochialeinkünfte, die Besoldung des lutherischen Stadtpfarrers. Die Zeit des dreissigjährigen Krieges bildet die traurigste Periode der Geschichte Münsters. Die Bewohnerschaft des Thals, namentlich der offenen Dörfer, wurde abwechselnd durch die Kaiserlichen, seit lb32 auch durch die schwedischen und von lb34 an noch dazu durch die französischen Truppen vollständig ausgesogen and auf das grausamste misshandelt. Nicht einmal der Westfälische Friede brachte dem Münsterthale das Ende seiner Leiden, da in den Jahren 1652 und 1653 die Truppen des Herzogs von Lothringen, der sich weigerte die Waffen niederzulegen, die Kriegsgreuel daselbst erneuten. Während das Kloster in dieser Ucbergangszeit unter dem Abte Charles Marchand, der als tüchtiger Verwalter die zerrütteten Verhältnisse desselben wieder ordnete, zu Frankreich hinneigte, nahm die Stadt selbst an dem Widerstände der elsässischen Reichsstädte gegen die französischen Annexionsversuche thätigen Antheil. Durch das Beispiel Colmars ermuthigt, wies die Gemeinde im Jahre 1&64 die vom Landvogte, dem Herzog von Mazarin, persönlich vorgebrachten Propositionspunkte, deren Annahme einen Verzicht auf die Rcichsnnmittelbarkeit bedeutet hätte, mit Entschiedenheit zurück und liess sich auch durch die bald darauf von drei Reitercompagnien geübten Repressalien nicht zum Nachgeben bringen. Doch im Jahre 1673 musste sich Münster in das Unvermeidliche fügen: das Thal wurde |