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Show 141 3 Pflauzen sie diese Stangen vor dem Feinde in die Erde und dürfen sie alsdann verlassen, etwa wie die Fahne in einer europäischen Truppe. Sie haben ei«e solche Stange mit Rabenfedern, die wenn sie eingepflanzt worden ist, " GnfalIs nicht verlassen werden darf (siehe den Holzschnitt B. I. pag. 578.), und c e sie Kähka-Pämpi nennen. Sie besitzen Gesang und Tanz, und müssen sich ohere Classen einkaufen. Ihr Schischikue oder Rasselinstrument ist aus Blech macht, in der Gestalt eines kleinen Kessels mit einem Handgriffe oder Stiele aa' auch besitzen sie zwei Tabackspfeifen, aus denen bei besonderen Gelegen-eiea geraucht wird. Zwei Männer verwahren und tragen diese Pfeifen. Alle ereu Classen können zugleich in die Bande der Käua-Karakächka gehören, da ser herein zur Handhabung der Polizei bestimmt ist; es versteht sich aber, dass ! Mitglieder mit dem Kaufe einverstanden seyn müssen. Stimmt ein einziger ann gegen den Verkauf, so kann aus dem Handel nichts werden. Oft geben Ein-6lne inre Einwilligung nicht sogleich, um den Kaufschilling höher zu treiben, und Spater d«sto höher zu verkaufen. Diese sogenannten Soldaten bilden einen Aus-Sc uss> der alle Hauptbegebenheiten leitet, besonders allgemeine Unternehmungen, Veränderungen des Wohnplatzes, Bisonjagden, Umzug der Dorfschaften und er§leichen. Sind die Bisonheerden in der Nähe, so bewachen sie diese, und ge-ateu nicflt, dass sie von Einzelnen beunruhigt werden, bis eine allgemeine Jagd gestll werden kann. Schiesst jemand in dieser Zeit nach einem Wolfe oder einem andern Thiere, nehmen ihm die Soldaten die Flinte ab, misshandeln und schlagen ihn zuweilen, , lches er sich gefallen lassen muss; selbst die Chefs würden in solchen Fällen IUcht verschont werden. Die in der Nähe lebenden Weissen (Uaschi oder Waschi) ^Dd Während einer solchen Zeit denselben Gesetzen unterworfen, und öfters haben e Soldaten den Holzhauern des Fortes die Aexte abgenommen, oder ihnen das y**e* untersagt, damit sie durch ihr Getöse die Bisonheerden nicht beunruhigen sollten. >-¦¦•¦"• |